Vormerkdelikte

Vormerkdelikte und Rechtsfolgen
Delikte Rechtsfolgen
Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,5 bis weniger als 0,8 Promille

Geldstrafe: 300 Euro bis 3.700 Euro

Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,1 bis weniger als 0,5 Promille bei C-Lenkerinnen/C-Lenkern

Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180 Euro

Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,1 bis weniger als 0,5 Promille bei D-Lenkerinnen/D-Lenkern

Geldstrafe: 363 Euro bis 2.180 Euro

Behinderung am Schutzweg bei Gefährdung einer Fußgängerin/eines Fußgängers

Geldstrafe: 72 Euro bis 2.180 Euro

Nichtbeachtung des Zeichens "Halt", wenn Vorrangberechtigte zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt und dabei gefährdet werden

Geldstrafe: bis 2.180 Euro

Nichtbeachtung des Rotlichtes bei Gefährdung anderer

Geldstrafe: bis 2.180 Euro

Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen

Geldstrafe: bis 2.180 Euro

Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen

Geldstrafe: bis 726 Euro

Übertretungen der Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln

Geldstrafe: bis 726 Euro

Übertretungen des vorschriftsmäßigen Verhaltens bei Eisenbahnkreuzungen, insbesondere
  • ein Übersetzen der Eisenbahnkreuzung zu versuchen, wenn nach der Lage des Straßenverkehrs (z.B. bei Verkehrsstockung) ein Anhalten auf der Eisenbahnkreuzung erforderlich werden könnte
  • Schranken unbefugt zu betätigen, geschlossene Schranken zu übersteigen, zu umfahren oder zu umgehen oder sich sonst unbefugt in den abgesperrten Raum zu begeben

Geldstrafe: bis 726 Euro

Lenken eines Kfz, dessen
  • technischer Zustand oder
  • nicht entsprechend gesicherte Beladung
eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt

Geldstrafe: 72 Euro bis 2.180 Euro

Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung

Geldstrafe: bis 5.000 Euro

Nichtbeachtung der Vorschriften über den Sicherheitsabstand
Abstand beträgt zwischen 0,2 und 0,4 Sekunden

Geldstrafe: bis 726 Euro bzw. bei besonderer Rücksichtslosigkeit/Gefährlichkeit bis 2.180 Euro

Überqueren von Eisenbahnübergängen bei sich schließenden oder (über einen Teil der Fahrbahn) geschlossenen Schranken Geldstrafe bis 726 Euro

Rechtsgrundlagen

Führerscheingesetz (FSG)

Stand: 23.01.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

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