Reisepass – Verlust oder Diebstahl

Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland.

Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebensowenig der Identitätsausweis.

Der Reisepass dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis.

HINWEIS

Informationen zu Notfällen, Reisepass mit Chip etc. finden sich unter Reisepass – Passpflicht, Einreisebestimmungen usw.

ACHTUNG
Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.

Verlust oder Diebstahl im Inland

Bei einem Diebstahl des Reisepasses muss eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Mit der Bestätigung der Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde eine Neuausstellung eines Reisepasses beantragt werden.

Bei einem Verlust des Reisepasses genügt bei Antragstellung eines neuen Reisepasses die mündliche Bekanntgabe des Verlustes gegenüber der Passbehörde (eine Verlustanzeige ist nicht notwendig).

Verlust oder Diebstahl im Ausland

Vorgehensweise im Ausland

Es muss eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei im Ausland erstattet werden. Aufgrund dieser Anzeige stellt die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) einen Notpass für die Rückreise aus.

Mit 1. Juli 2009 ist eine Einreise in die USA mit einem österreichischen Notpass im Rahmen des "Visa Waiver Program" nicht mehr möglich. Die Einreise mit einem Notpass ist lediglich in Verbindung mit einem Visum der US-Vertretungsbehörde möglich. Hierbei sind zu beachten: die Vereinbarung eines Interviewtermins bei der US-Vertretungsbehörde, die Kosten von derzeit ungefähr 105 Euro und die Bearbeitungsdauer von mindestens zwei Werktagen.

TIPP

Aufgrund der Bearbeitungszeit für ein US-Visum sollte auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Ein-Tages-Expresspasses im Inland in Betracht gezogen werden.

Die angeführten Bestimmungen gelten auch dann, wenn das eigentliche Urlaubsziel nicht die USA ist, sondern ein US-Flughafen nur für die Weiterreise (Transit) benutzt werden muss.

Vorgehensweise im Inland

Bei einem Diebstahl des Reisepasses muss mit der ausländischen Diebstahlsanzeige eine neuerliche Diebstahlsanzeige bei der Polizei in Österreich erstattet werden. Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde ein Antrag auf Neuausstellung eines Reisepasses gestellt werden.

Bei Verlust des Reisepasses genügt bei Antragstellung eines neuen Reisepasses die mündliche Bekanntgabe des Verlustes gegenüber der Passbehörde (eine Verlustanzeige im Inland ist nicht notwendig).

Stand: 01.09.2011
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres

Quelle: HELP.gv.at

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