Eltern von Kindern unter sieben Jahren haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Teilzeitarbeit.
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer haben im Rahmen der Familienhospizkarenz die Möglichkeit, ihre – im gleichen Haushalt lebenden – schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum zu begleiten. Weitere Informationen zur Familienhospizkarenz finden sich auf HELP.gv.at.