Zur Homepage | zur Navigation springen | zum Inhalt springen | Kontakt & Amtszeiten | Sitemap | Suche & Index |
Manchmal kann es (z.B. für Versicherungsangelegenheiten bzw. für Vertragsfragen) notwendig sein, nachträglich Sterbeurkunden für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall ausstellen zu lassen.
Die Sterbeurkunde enthält
Der Todesfall muss bereits beim Standesamt beurkundet sein (Anzeige des Todesfalles/Erstausstellung einer Sterbeurkunde bzw. Abschrift aus dem Sterbebuch).
Damit Dritte nicht frei auf die Daten anderer zugreifen können, ist das Recht auf Ausstellung einer Sterbeurkunde auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt:
Die Personenstandsbehörde, die für den Sterbeort (z.B. Standort des Spitals oder des Altersheimes) örtlich zuständig ist:
Die Sterbeurkunde wird bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt. Sie können sie auch schriftlich beantragen.
Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger sowie Staatenlose (mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich) können eine ausländische Sterbeurkunde über die österreichischen Vertretungsbehörden oder das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten beantragen (Urkundenbeschaffung).
Quelle: HELP.gv.at