Zulassungsbesitzer

Allgemeine Informationen

Diese Auskunft ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).

Zuständige Stelle

Die Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion

Erforderliche Unterlagen

Kosten

  • 14,20 Euro

Rechtsgrundlagen

§ 47 Kraftfahrgesetz (KFG)
Stand: 17.09.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

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