Aktuelle Information zur Geflügelpest
Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes –
Gebiete mit stark erhöhtem Risiko und Stallpflicht aufgehoben;
gesamtes Bundesgebiet nunmehr Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko
Sehr geehrte Damen und Herren!
Aufgrund der anhaltenden Entspannung der Geflügelpest-Situation wurden in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten (AVN Nr. 2026/10) mit der Kundmachung zur Festlegung
eines HPAI-Risikogebietes die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko mit Ablauf des 03.04.2026 aufgehoben.
Somit gilt das gesamte Bundesgebiet, also auch ganz Oberösterreich seit 04.04.2026 als
Gebiet mit erhöhtem Risiko.
Die Stallpflicht ist damit aufgehoben, die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 8 Abs. 3
der Vogelgesundheitsverordnung (VGV) sind von den Tierhalterinnen und Tierhaltern weiterhin einzuhalten. Das bereits im November übermittelte Informationsblatt für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter (siehe Beilage) behält weiterhin seine Gültigkeit.
Weitere Informationen sind auf der Homepage der BH Gmunden abrufbar.
Tot aufgefundene wildlebende Wasser- und Greifvögel sind ganzjährig bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt) zu melden und werden nach der Bergung auf den Erreger der Geflügelpest untersucht.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel (auch private Geflügel-haltung) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) zu melden ist.