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Das Schlosskonzert "Eisenbahner-Musikverein Salzburg" findet heute (16. Juli) im Seeschloss Ort statt. Schlosskonzert Eisenbahner Musikverein Salzburg

Stadtgemeinde Gmunden

Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtgemeinde Gmunden ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.gmunden.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

b. Unverhältnismäßige Belastung

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften​​​​

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24. Mai 2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Stadtgemeinde Gmunden durchgeführten Selbstbewertung vorgenommenen Bewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 24. Juni 2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an stadtamt@gmunden.ooe.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Webseite www.gmunden.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite an.

Postadresse:
Stadtamt Gmunden
Rathausplatz 1
4810 Gmunden
Mail: stadtamt@gmunden.ooe.gv.at
Web: www.gmunden.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren