Gebühren

Abfallgebühren

Pro abgeführtem Behälter/Container/Sack werden folgende Abfallgebühren eingehoben:

  EUR
60 Liter Tonne / 2-wöchentliche Abfuhr 9,13
60 Liter Tonne / 4-wöchentliche Abfuhr 13,42
90 Litter Tonne / 2-wöchentliche Abfuhr 13,20
120 Liter Tonne / 2-wöchentliche Abfuhr 18,70
240 Liter Tonne / 2-wöchentliche Abfuhr (auch bei wöchentlicher Abfuhr) 36,30
770 Liter Tonne / 2-wöchentliche Abfuhr (auch bei wöchentlicher Abfuhr) 114,62
1.100 Liter Tonne / 2-wöchentliche Abfuhr (auch bei wöchentlicher Abfuhr) 163,46
Müllsack – 60 Liter 6,71
Bei Anschluss von Liegenschaften an die Müllabfuhr mit jährlich 13 Abfallsäcken wird die Gebühr für eine 60-Liter Tonne mit 4-wöchentlicher Entleerung, bei Anschluss mit 26 Abfallsäcken, die Gebühr für eine 60-Liter Tonne mit 2-wöchentlicher Entleerung vorgeschrieben.  
770 Liter Container / 2-wöchentliche Abfuhr Gewerbeabfälle (auch bei wöchentlicher Abfuhr) 96,36
1.100 Liter Container / 2-wöchentliche Abfuhr Gewerbeabfälle (auch bei wöchentlicher Abfuhr) 109,78
BIO-Müllsack 80 Liter 1,54
Den an die Müllabfuhr angeschlossenen Liegenschaftseigentümern wird die Bio-Tonne nach Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt. Für alle anderen Liegenschaftseigentümern wird die Bio Abfallgebühr wie folgt festgesetzt.  
120 Liter Bio-Tonne (41 Abfuhren/ Jahr) 8,14
240 Liter Bio-Tonne (41 Abfuhren/Jahr) 13,86

Die gesetzliche Mehrwersteuer ist in den Beträgen enthalten.

Abfallgebührenordnung zum Download:
Abfallgebührenordnung 2023

Benützung öffentlichen Gutes oder Gemeindegrundes

Wer öffentliches Gut über den Gemeingebrauch hinausgehenden Weise benützt, hat einen Anerkennungszins zu entrichten. Dieser beträgt:

Tarifpost Art der Nutzung des öffentlichen Gutes EUR
1 a) Portalartige Verkleidung und Ladenvorbauten, je angefangenem m2 benutzter Bodenfläche, jährlich
b) Schaukästen in der Trauntorpassage, jährlich
c) Schaukästen aller Art, je angefangenem m2 Sichtfläche, jährlich
31,92
22,20
31,92
2 Leuchtschilder- für jeden angefangenen m2 beleuchteter Schriftseite, jährlich 50,88
3 Steckschilder verschiedener Herstellungsart je angefangenem m2, jährlich 20,76
4 Verlegung eines privaten Kanals, sonst. Leitungen oder Kabelführungen, pro lfm 1,26
5 a) Vorbauten, Fundamentverbreiterungen, Stützpfeiler, Gehsteigüberbauungen, Balkone, Veranden, Vordächer, Sonnenmarkisen, usw. je angefangenem m2, Stockwerk und Jahr  
  Zone I: innerhalb von 300 m Seeuferzone 15,12 (VKW300/4%)
  Zone II: außerhalb von 300 m Seeuferzone 7,56 (VKW150/4%)
  b) Sonnenmarkisen mit Nutzung der darunterliegenden Grundfläche je angefangenem m2, jährlich 37,80
6 Telefonanlage, je Apparat, jährlich 27,72
7 Grafoskope, Vibrationsapparate, Schaukeltiere jeder Art, jährlich 221,28
8 Aufstellung von Verkaufsständen für Getränke und dgl., zuzüglich Betriebskosten (asugenommen Tarife bei Veranstaltungen)
– pro Tag

72,12

  – pro Wochenende 142,80
9 Aufstellen von Tischen und Stühlen vor Gaststätten jeder Art – je angefangenem m2 und pro Saison (März bis Oktober jeden Jahres)
Zone I: Rathausplatz, Schubertplatz, Esplanade, Museumsplatz, Schiffslände:
 35,28
  Zone II: alle übrigen Flächen im Stadtgebiet 30,24
10 Aufstellung von Punschständen und dgl. auf dem Rathaus- und Schubertplatz, zuzüglich Betriebskosten – pro Saison 1.428,00
  Aufstellung von Punschständen und dgl. auf allen übrigen Plätzen, zuzüglich Betriebskosten – pro Saison 714,00
11 Aufstellung von PKW auf öffentlichem Gemeindegrund für Werbezwecke, je PKW für 2 Tage 73,92
12 Benützung von Gemeindegrund anlässlich der Aufstellung von Baugerüsten und zur Lagerung von Baumaterial, Schutt und Ähnlichem (mit Ausnahme der Grabungsarbeiten für Telefon, Strom, Gas, Kanal und Wasser) pro angefangenem m2, wöchentlich 1,26
  Mindesentgelt pro Conainer wöchentlich.
Benützung bis zu 3 Tagen ist entgeltfrei
12,60
13 Schauvitrinen jeder Art, je angefangenem m2 benützter Bodenfläche, jährlich 40,20
14 Mülltonnen-Abstellplatz, je angefangenem m2 und Jahr 16,68
15 Stufenanlagen bei Häusern, je angefangenem m2 und Jahr 11,40 (VKW300/3%)
16 Gemeindegrund oder öffentliches Gut zur Nutzung für gewerbliche Zwecke (asugenommen TP 9 und 25) je angefangenem m2 und Jahr  
  a) Fläche innerhalb 100 m Seeuferzone (bis 25 m2) 25,20 (VKW400/5%)
  b) Fläche innerhalb 100 m Seeuferzone (ab 25 m2) 9,48
(VKW 150/5%)
  c) Fläche innerhalb 300 m Seeuferzone (bis 25 m2) 12,60 (VKW200/5%)
  d) Flächer innerhalb 300 m Seeuferzone (ab 25 m2) 6,36
(VKW 100/5%)
  e) Fläche außerhalb 300 m Seeuferzone 7,56 (VKW120/5%)
  Mindestgebühr 37,80
17 Gemeindegrund oder öffentliches gut zur Nutzung für private Zwecke (z.B. Vor- bzw. Hausgarten, Einfriedungen, Zugänge, Zufahrt, Lager- oder Abstellfläche, etc.) jedoch ohne PKW-Abstellfläche, je angefangenem m2, jährlich  
  a) Seeufer (Angleichung an ÖBF) 14,88
  b) ebene Fläche innerhalb 300 m Seeuferzone 7,56 (VKW150/4%)
  c) ebene Fläche außerhalb 300  m Seeuferzone 5,04 (VKW150/4%)
  d) Grünland, Hanglage, bzw. Böschung 1,56
(VKW150/4 %
  Mindestgebühr 25,20
18 Postöffentliche Münzfernsprecher – Pauschale für alle Anlagen, jährlich 124,32
19 Ständer (Klappständer u. Tafeln auf Sockeln) für kurzfristige Werbezwecke (ausgenommen Wirtschaftswerbung)
Je angefangenem m2 benützter Bodenfläche und Woche
Um die Aufstellung ist je Fall anzusuchen:
Von dieser Verpflichtung sind die politischen Parteien und deren angeschlossenen Organisationen ausgenommen. Gmundner Vereine und öffentliche Körperschaften sind anmeldepflichtig, jedoch von der Entrichtung des Benützungsentgeltes befreit.
Bei diesen Ständern handelt es sich um Anschlagflächen im Sinne des § 1, Abs. 1, Lit.a) der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 7. März 1983
9,84
20 Dauerankündigung in Form von Hinweis- bzw. Werbetafeln, A-Ständer, Werbebanner, Werbefahnen, etc. auf öffentlichem Grund, je angefangenem m2 Werbefläche, jährlich
Werbefahnen und A-Ständer sind auf der Esplanade nicht gestatten!
61,44
21 Vermietung eines Busparkplatzes pro Platz und Jahr 1.058,40
22 Benützung öffentlichen Gemeindegrundes für einen reservierten PKW-Abstellplatz, pro Platz und Jahr 378,00
23 Benützung öffentlichen Gemeindegrundes zum Abstellen eines PKWs ohne Kennzeichen, pro Tag 9,48
24 Trafostationen der ENERGIE-AG auf Gemeindegrund, je angefangenem m2, jährlich 6,60
25 Präsentation von Waren vor Geschäften, je angefangenem m2 und Jahr 34,32
26 Vermietung von PKW-Abstellflächen vor dem gemeindeeigenen Häusern Satoristraße 27, 27 a, 27 b und Tagwerkerstraße 6
pro Platz und Monat
 15,72
27 Vermietung von Carports am Hackerpointweg, monatlich 36,72
 28 Landungsbrücken, Bootsstege, Bootshütten, Zugänge hiezu, je angefangenem m2, jährlich
Die Erhaltung der Bootsstege und Zugänge obliegt den jeweiligen Nutznießern.
14,88
 29 Benützung der SEP-Arena (Alpenstadion) für verschiedene Veranstaltungen:  
  i) jahrespauschale für den SV Gmunden, einschließlich Betriebskosten, Versicherung, Benützung der Flutlichtanlage und Benützung des Fliegerschulplatzes (exkl. Strom), jährlich 7.146,00
  j) Jährliche Pauschale für Trainingstätigkeiten der Sportorganisationen (inkl. Betriebskosten):  
  Allgemeiner Turnverein 172,80
  ASKÖ Gmunden 172,80
  UNION Gmunden Leichtathletik 1.344,00
  ASKÖ Gmunden RAMS (inkl. Fliegerschulplatz) 774,00
  k) Benützung des Sportplatzes durch das Bundesrealgymnasium Gmunden – Pauschale (einschließlich Betriebskosten), jährlich 1.510,80
  l) Benützung des Sportplatzes durch die Gmundner Pflichtschulen – Pauschale (einschließlich Betriebskosten), jährlich 3.354,00
  m) Benützung der Asphaltbahnen – gesamte Anlage, halbtags 30,00
  – pro Bahn, halbtags 7,68
  – Pauschale für ASKÖ Stockschützen, jährlich 840,00
  n) Benützung des Fliegerschulsportplatzes und des Rasenplatzes der SEP-Arena (Nebenfeld), ohne Platzwart, pro Stunde 15,00
  o) Benützung des Kunstrasenplatzes der SEP-Arena, pro Einheit (zwei Stunden) ohne Flutlicht 200,00
  Benützung des Kunstrasenplatzes der SEP-Arena, pro Einheit (zwei Stunden) mit Flutlicht 220,00
30 a) Benützung des Gemeindegrundes durch die Fa. Ankünder GmbH., oder einer sonstigen Werbefirma, jährlich
b) Befinden sich Werbetafeln, Werbeständer udgl. nur zum Teil auf öffentlichem Gemeindegrund, so sind 20 % von jenem Umsatz zu entrichten, der auf Werbung entfällt, die sich auf öffentlichem Grund befinden.
20 %
31 Zeitungsständer, je Standplatz, jährlich 24,84
  Pauschale für Zeitungsverlage (zB Mediaprint, “Österreich”, etc.)  jährlich 1.092,00
32 Verleih von Veranstaltungstischen komplett, zuzüglich allfälliger Transport- und Aufstellungskosten, pro Tisch und Tag 8,28
33 Verleih eines Töpfermarktstandls, inkl. Transport- und Aufstellungskosten, pro Standl, Töpfermarkt-Pauschale für 3 Tage 136,08
34 Kostenersatz pro bewilligter Werbemaßnahme (Bewilligung durch Stadtpolizei – Verteilung von Werbematerial), pro Tag

74,40

35 Verkaufsautomaten, freistehend oder an Gebäuden, Mauern und Einfriedungen und dgl. angebracht  
  a) mit einer Ausladung von 20 cm und 50 cm Breite, jährlich 48,80
  b) mit einer größeren Ausladung, Breite und Länge, jährlich 80,04
  c) Kaugummi- und andere Süßigkeitsautomaten jeder Größe, pro Automat und Jahr 130,68
  d) Getränkeautomaten, pro Automat und Jahr 189,00
36 Benützung von gemeindeeigenem Grund für das Aufstellen von Tischen und Stühlen vor Betrieben jeder Art, je angefangenem m2 (Mindestentgelt € 12,00/Tag 1,02
  1. Die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes, des in der Verwaltung der Stadtgemeinde Gmunden befindlichen sonstigen öffentlichen Grundes und des darüber befindlichen Luftraumes zu anderen Zwecken als zu denen, die jedermann zustehen, bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Liegenschaftsverwaltung.
    Auf die Erteilung der Benützungsbewilligung stehe ein Rechtsanspruch nicht zu.
  2. Die Zahlungspflichtigen haben jede Änderung der Benützung unverzüglich dem Stadtamt Gmunden, Liegenschaftsverwaltung, zu melden.
  3. Die Berechnung und die ziffernmäßige Vorschreibung eines Benützungsentgeltes, sowie die Evidenzhaltung der Zahlungspflichtigen obliegt der Liegenschaftsverwaltung. In allen Fällen, die einer Verwaltungsvorschrift nicht bedürfen, wird die Feststellung der Zahlungspflicht mit der ziffernmäßigen Vorschreibung des Benützungsentgeltes durch die Liegenschaftsverwaltung verbunden.
  4. Bis zu Erlassung eines Landesgesetzes über die Einhebung von Gebühren für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber befindlichen Luftraumes, erfolgt die Vorschreibung der Grundpacht- und Anerkennungszinse aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen.
  5. An Stelle der Ausstellung einer Benützungsbewilligung kann der Abschluss eines Pachtvertrages erfolgen. Der Pachtzins ist jedoch mindestens in der Höhe der unter Tarifpost 1-34 festgesetzten Sätze zu berechnen.
  6. Bei jenen Grundbenützungsentgelten, welche nach m2 abgerechnet werden, ist ein Mindestsatz von EUR 25,20 beim Abschluss von neuen Übereinkommen zu verrechnen.

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den oben angeführten Beträgen enthalten.

Grundbenützungsentgelt für den Rathausplatz und Schubertplatz bei kommerziellen Veranstaltungen ab 1.Jänner 2022

Vermietung des Rathausplatzes bei kommerziellen Veranstaltungen ohne Eintritt, pro Veranstaltungstag € 350,00
Vermietung des Rathausplatzes bei kommerziellen Veranstaltungen mit Eintritt, pro Veranstaltungstag € 500,00
Die angeführten Tarife unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Allfällige Leistungen des Wirtschaftshofes (Platzreinigung, etc.) sind in den angeführten Tarifen nicht enthalten und nach den Bestimmungen des Voranschlages gesondert zu entrichten.

Entgelt für die Benützung der Slipeinlage Lehenaufsatz:

  • Kostenersatz pro Slipvorgang € 25,00 (inkl. 20 % MwSt.) für Berichtigte lt. Benützungsordnung des Bürgermeisters;
  • Kosten insgesamt somit € 50,00 (inkl. 20 % MwSt.) – “Wassern” und Bootsentfernung aus dem Traunsee;

Kostenersatz für das Abstellen von Wohnmobilen am Toscanaparkplatz (gekennzeichnete Flächen):

  • Kostenersatz pro angefangene 24 Stunden € 20,00 (inkl. 20 % MwSt. bzw. zzgl. der gesetzlichen Tourismusabgabe)

Bücherei

Medienart Kinder/Jugendliche EUR Erwachsene EUR Mindespensionisten EUR
       
Bücher (Ausleihzeit 4 Wochen) 0,60 1,50 0,60
Jahreskarten 8,00 55,00 8,00
Verlängerung (pro Woche) 0,10 0,50 0,10
       
Hörbücher (Ausleihzeit 2 Wochen) 1,80 1,80 1,80
Verlängerung (pro Woche) 0,80 0,80 0.80
       
DVD (Ausleihzeit 1 Woche) 2,20 2,20 2,20
Verlängerung (pro Woche) 1,10 1,10 1,10
       
Zeitschriften (Ausleihzeit 4 Wochen) 0,70 0,70 0,70
Verlängerung (pro Woche) 0,10 0,10 0,10
       
Fernleihe (Ausleihzeit 4 Wochen) 12,00 12,00 12,00
Verlängerung (pro Woche) 3,50 3,50 3,50
       
Mahnspesen 2,50 2,50 2,50

Die angeführten Tarife enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 10 %.

Dienstleistungen der Stadtgemeinde Gmunden

ArtderDienstleistung EUR
   
A4 Kopien 0,20
A3 Kopien 0,40
Lagepläne, Mappenblätter, CAD-Zeichnungen, pro DIN A4-Seite 1,00
Orthofotos und Plakate, pro DIN A4-Seite 1,50
Kostenersatz für Großflächenscanner,proDinA4-Seite 1,00
Entgelt für Grundbuchsauszug: Kosten lt. Auszug zuzüglich Spesen von 2,00
Entgelt für Firmenbuchauszug: Kosten lt. Auszug zuzüglich Spesen von 2,00
Kostenersatz für Plankopierer pro lfm 1,00
Kostenersatz für FAXE, pro gesendeter Seite 1,00

In den angeführten Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

Eishalle

Eintrittspreise und Platzmiete für die Saison 2020/2021      
Erwachsene   EUR 4,00  
Jugendliche   EUR 2,50  
Schüler & ermäßigte Jugendliche   EUR 1,50  
Eintritt Eisdisco, Erwachsene   EUR 8,00  
Eintritt Eisdisco, Jugendlicher bis 18 J.   EUR 7,00  
Patch (Eiskunstlauf)   EUR 9,00  
Zehnerblock
Erwachsene EUR 37,00
Jugendliche EUR 24,00
     
Saisonkarte
Erwachsene EUR 121,00
Jugendliche EUR 72,00
     
Saisonkästchen
Miete/Saison EUR 11,00
Einsatz/Saison EUR 15,00
     
Familienkarte/Saisonkarte
je erwachsenem Familienmitglied EUR 94,00
je Kind/Jugend Familienmitglied EUR 57,00
     
  Winterbetrieb    
Eishallenmiete pro Einheit
EUR 150,00    
Eishallenmiete ab 6 Stunden pro Kalenderjahr, pro Stunden EUR 147,00    
Eishallenmiete ab 12 Stunden pro Kalenderjahr, pro Stunde EUR 144,00    
Eishallenmiete ab 50 Stunden pro Kalenderjahr, pro Stunde EUR 135,00    
Eishallenmiete ab 100 Stunden pro Kalenderjahr, pro Stunde EUR 125,00    
Platzmiete Eisstockschießen      
pro Bahn und angefangener Stunde
(Zuschläge für Beginn vor der offiziellen Öffnungszeit)
EUR 15,00    
Eishockey      
       
       
  EUR 2.900,00    
Schlittschuhverleih:      
Schüler:   EUR 2,00  
Jugendliche:   EUR 2,50  
Eisdisco:   EUR 3,00  
Erwachsene:   EUR 4,00  
Verleih Laufhilfe  (per angefangene 25 Minuten):   EUR 1,00  
Eislaufschuhe schleifen (pro Paar):   EUR 6,00  
Verleih Eisstock (pro Birnstock und Veranstaltung):   EUR 4,00  
       
  • Bei gleichzeitigem Besuch von Familien mit mehr als einem Kind, ist für die Kinder in jedem Fall der Familientarif anzuwenden.Für Präsenz- und Zivildiener, Studenten und Lehrlinge, sowie für Behinderte gilt der Jugendtarif.
  • Begleitpersonen von Kindern und nicht Eis laufende Besucher zahlen keinen Eintritt.
  • Pro gemieteter Eiszeit (eine Stunde) sind 10 Minuten Eisaufbereitung eingerechnet.

In den obigen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Essen auf Rädern

Berechnungsbasis für die Tarifeinstufung bilden die jährlich veröffentlichten Richtsätze des “Nettoeinkommens für Personen mit erhöhtem Medikamentenbedarf für Alleinstehende und Ehepaare” bzw. die Stufe II des Bundespflegegeldes.

Es ergibt sich folgendes Einstufungsschema:

Sozialtarif:
Haushaltsnettoeinkommen liegt unter dem Richtsatz
ermäßigter Tarif:
Haushaltsnettoeinkommen liegt unter dem Richtsatz zuzüglich der einfachen Hinzurechnung des Richtsatzes des Bundespflegegeldes der Stufe II
Normaltarif:
Haushaltsnettoeinkommen liegt über dem Richtsatz zuzüglich der einfachen Hinzurechnung des Richtsatzes des Bundespflegegeldes der Stufe II

  EUR
Tarif “Essen auf Rädern” pro Portion
Sozialtarif
6,10
Tarif “Essen auf Rädern” pro Portion
ermäßigter Tarif
8,70
Tarif “Essen auf Rädern” pro Portion
Normaltarif
lt. vertraglicher Vereinbarung mit der Firma “Mahlzeit” 

Bei Nichtvorlage eines Einkommensnachweises beim Sozialamt der Stadtgemeinde Gmunden kommt der Normaltarif bis zum Monat der Vorlage eines geeigneten Einkommensnachweises zur Verrechnung.
Zum Einkommen zählt auch ein eventuell gewährtes Pflegegeld.
Die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 10% ist den Beträgen enthalten.

Georgraphisches Informationssystem (GIS)

  EUR
Ausstellung eines digitalen Datensatzes für Grundstücke (Naturbestandsdaten – pro m2 Grundstücksfläche 0,24
Ausstellung eines digitalen Datensatzes des Leitungskatasters (Naturbestandsdaten – je Datensatz 60,00

Die gesetzliche Mehrwerstesteuer ist in den Tarifen enthalten.[/vc_column_text][/mpc_accordion_tab]

  • Grundbenützungsentgelt Rathausplatz bei kommerziellen Veranstaltungen

  •   EUR
    Vermietung des Rathausplatzes bei kommerziellen Veranstaltungen ohne Eintritt, pro Veranstaltungstag 315,00
    Vermietung des Rathausplatzes bei kommerziellen Veranstaltungen mit Eintritt, pro Veranstaltungstrag 420,00

    Die angeführten Tarife unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Allfällige Leistungen des Wirtschaftshofe (Platzreinigung, etc.) sind in den angeführten Tarifen nicht enthalten und nach den Bestimmungen des Voranschlages gesondert zu entrichten.

    Feuerwehr

    Feuerwehrtarife:

      EUR
       
    Entgelt für den Anschluss an die Brandmeldeanlage, monatlich 60,00
    Entgelt für einen Sack Ölbindemittel 42,00
    Entgelt für einen m2 Ölfließ 15,00
    Kostenersatz für einen Insekteneinsatz (pauschale Betriebsmittel), pro Fall 60,00

    Für Arbeiten, die von einem Bediensteten der Feuerwehr (Gemeindebediensteter) geleistet werden, ist ein Stundensatz von EUR 50,00 zu berechnen.
    Für alle übrigen zahlungspflichtigen Leistungen der Feuerwehr gilt die vom Landesfeuerwehrkommando für OÖ kundgemachte Tarifordnung (privatrechtliche Entgelte) in der jeweils letzten Fassung:
    Die angeführten Tarife unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

    b) Feuerwehrgebühren:

    Betreffend der Feuerwehrgebühren (hoheitsrechtliche Gebühren) gilt die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Gmunden geltende Feuerwehrgebührenordnung:

    Feuerwehrgebührenordnung zum Download:
    Feuerwehrgebührenordnung 2017

    Friedhöfe

    A. Kommunaler Friedhof EUR
    1. Grabplatzgebühr
    Diese Gebühr gilt für jeweils 10 Jahre vom 1. Jänner des Jahres, in welchem die erstmalige Belegung erfolgte, gestaffelt nach der Art der Grabstätte.
     
    Reihengrab, einfach 158,00
    Reihengrab, zweifach 224,00
    Reihengrab, dreifach 290,00
    Reihengrab, vierfach 358,00
    Tiefgrab, einfach 186,00
    Tiefgrab, zweifach 250,00
    Tiefgrab, dreifach 316,00
    Tiefgrab, vierfach 381,00
    Zuschlag je Grabstätte für Randlage 51,00
    Zuschlag je Grabstätte für Lage an der Friedhofsmauer 133,00
    Gruft, einfach 633,00
    Gruft, zweifach 805,00
    Gruft, dreifach 975,00
    Gruft zwischen Gräbern 488,00
    Kindergrab 133,00
    Urnengrab für 2 Urnen 133,00
    Urnengrab für 4 Urnen 197,00
    Wandgrab gemauert 488,00
    2. Friedhofgebühr
    Die Friedhofgebühr beträgt jährlich je Grabstätte EUR 23,00, unabhängig von der Art und Größe der Grabstätte.
     
    3. Beisetzungsgebühr
    Pauschalgebühr für gesonderte Leistungen der Friedhofverwaltung anlässlich einer Beerdigung oder Beisetzung.
     
    Erdbestattung im Einzelgrab 827,00
    Gruft 484,00
    Kindergrab 382,00
    Urnengrab 313,00
    Urnennische 189,00
    Exhumierung je Grabstätte 550,00
    Exhumierung Urne 161,00
    Kostenersatz für Exhumierung pro Sarg aus Grüften 144,00
    Beisetzung von Totgeburten und Föten in Erdgräbern 313,00
    Zuschlag zu den Beisetzungsgebühren  
    Für Erd- und Urnenbestattungen an Freitagen ab 12:00 Uhr wird ein Zuschlag von 28,5 % zu der jeweiligen Beisetzungsgebühr pro Begräbnis berechnet.  
    4. Friedhof-Sonderentgelte  
    Liegegebühr im Kühlraum, täglich 43,00
    5. Urnenplatzgebühr  
    Nische für 3 Urnen (Nutzungsdauer 10 Jahre) 1.500,00
    Nische für 3 Urnen (Nutzungsdauer 20 Jahre) 3.000,00
    Nische für 3 Urnen (Nutzungsdauer 30 Jahre) 4.500,00
    Nische für 4 Urnen (Nutzungsdauer 10 Jahre) 1.715,00
    Nische für 4 Urnen (Nutzungsdauer 20 Jahre) 3.430,00
    Nische für 4 Urnen (Nutzungsdauer 30 Jahre) 5.145,00
    In den angeführten Beträgen ist der für die Erhaltung der Urnenmauer notwendige Erhaltungsaufwand bereits enthalten.
    Die angeführten Gebühren für 20 bzw. 30 Jahre gelten nur bei unmittelbarer Bezahlung anlässlich der Erstbelegung einer Urnennische. Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes nach 10 Jahren kommen die zu diesem Zeitpunkt geltenden Gebühren zur Anwendung.
    Die Nutzungsdauer wird vom 1. Jänner des Jahres an gerechnet, in welchem die Erstbelegung der Urnennische erfolgt.
    Die Kosten für die Beschriftung der Steinplatte, welche von einem konzessionierten Unternehmen und innerhalb von zwei Monaten nach Belegung durchzuführen ist, sind vom Nutzungsberechtigten zu tragen.
    Bei Entrichtung der vorgesehenen Gebühr ist auch eine Reservierung einer Urnennische, bei späterer Belegung, möglich.
    Neben der Urnenplatzgebühr ist die jährliche Friedhofgebühr, gemäß geltender Friedhofgebührenordnung, zu entrichten.
    Die Urnenplatzgebühr ist innerhalb eines Monates nach der Erstbelegung bzw. bei Verlängerung des Nutzungsrechtes innerhalb eines Monates nach Erhalt der Gebührenvorschreibung fällig.
    Abgabepflichtig ist der jeweilige Inhaber des Nutzungsrechts, welches sich nach der jeweils geltenden Friedhofordnung richtet.
     
    6. Kostenbeitrag bei Auflassung von Gräbern (Pauschalbeträge)  
    Urnen- und Kindergrab 51,00
    Einfachgrab 107,00
    Doppelgrab 160,00
    Sollte jedoch bei einer Grabstätte aufgrund ihrer Größe bzw. dem damit verbundenen Arbeitsaufwand, mit den o.a. Pauschalbeträgen nicht das Auslangen gefunden werden können, sind der tatsächliche Arbeitsaufwand (Stundensatz) bzw. die angefallenen Entsorgungskosten in Rechnung zu stellen.  
    7. Pauschaler Kostenbeitrag anlässlich einer anonymen Bestattung  
    Anlässlich der Beisetzung einer Urne in einem Sammelgrab (anonyme Bestattung) ist eine einmalige Pauschalgebühr von EUR 420,00 (Beisetzungs- u. Grabplatzgebühr, Verwaltungskosten usw.) zu entrichten.  

    Die angeführten Beträge unterliegen NICHT der Umsatzsteuer.

    B. Evangelischer Friedhof EUR
    1. Grabplatzgebühr
    Diese Gebühr gilt für jeweils 10 Jahre vom 1. Jänner des Jahres, in welchem die erstmalige Belegung erfolgte, gestaffelt nach der Art der Grabstätte.
     
    Reihengrab, einfach 158,00
    Reihengrab, zweifach 224,00
    Reihengrab, dreifach 290,00
    Reihengrab, vierfach 358,00
    Tiefgrab, einfach 186,00
    Tiefgrab, zweifach 250,00
    Tiefgrab, dreifach 316,00
    Tiefgrab, vierfach 381,00
    Zuschlag je Grabstätte für Randlage 51,00
    Zuschlag je Grabstätte für Lage an der Friedhofsmauer 133,00
    Gruft, einfach 633,00
    Gruft, zweifach 805,00
    Gruft, dreifach 975,00
    Gruft zwischen Gräbern 488,00
    Kindergrab 133,00
    Urnengrab 2 Urnen 133,00
    Urnengrab 4 Urnen 197,00
    Wandgrab gemauer 488,00
    2. Friedhofentgelt
    Die Friedhofgebühr beträgt jährlich je Grabstätte EUR 23,00, unabhängig von der Art und Größe der Grabstätte.
     
    3. Beisetzungsentgelte
    Für gesonderte Leistungen der Friedhofverwaltung anlässlich einer Beerdigung.
     
    Erdbestattung imEinzelgrab 827,00
    Gruft 484,00
    Kindergrab 382,00
    Urnengrab 313,00
    Urnennische 197,00
    Exhumierung je Grabstätte 550,00
    Exhumierung Urne 144,00
    Kostenersatz für Exhumierung pro Sarg aus Grüften 161,00
    Beisetzung von Totgeburten und Föten in Erdgräbern 313,00
    Für Erd- und Urnenbestattungen an Freitagen ab 12:00 Uhr wird ein Zuschlag von 28,5 % zum jeweiligen Beisetzungsentgelt pro Begräbnis gerechnet.  
    5. Friedhof-Sonderentgelt  
    Liegegebühr im Kühlraum, täglich 43,00
    6. Kostenbeitrag bei Auflassung von Gräbern (Pauschalbetrag)  
    Urnen- und Kindergrab 51,00
    Einfachgrab 107,00
    Doppelgrab 160,00
    Sollte jedoch bei einer Grabstätte aufgrund ihrer Größe bzw. den damit verbundenen Arbeitsaufwand, mit den o.a. Pauschalbeträgen nicht das Auslangen gefunden werden können, sind der tatsächliche Arbeitsaufwand (Stundensatz) bzw. die angefallenen Entsorgungskosten in Rechnung zu stellen.  

    Die angeführten Beträge unterliegen NICHT der Umsatzsteuer.

    Friedhofgebührenordnung kommunaler Friedhof zum Download:
    Friedhofgebührenordnung 2022

    Friedhofgebührenordnung evangelischer Friedhof zum Download:
    Tarifordnung Evangelischer Friedhof

    Grundsteuer

    Die Grundsteuer beträgt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 500 v.H. des Messbetrags und für Grundstücke, nach dem Messbetrag (Grundsteuer B) 500 v.H.

    Hundeabgabe

    EUR
    Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufs oder Erwerbs notwendig sind 20,00
    sonstige Hunde 65,00

    Die o.a. Gebühren unterliegen NICHT der Umsatzsteuer.

    Hundeabgabenordnung zum Download:
    Hundeabgabeordnung 2020

    Kanal

    Die Kanalanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke € 25,41 je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage.

    2. Die Mindestanschlussgebühr beträgt € 3.811,50. Dies entspricht einer Fläche bis 150 Quadratmeter der Bemessungsgrundlage.

    3. Die Kanalanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt € 3.811,50.

    Kanalbenützungsgebühr

    1. Die Eigentümer (§ 2) der an die Kanalisationsanlage angeschlossenen Grundstücke bzw. Bauwerke haben eine Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Diese beträgt € 4,52 für jeden aus der Städtischen Wasserversorgungsanlage bezogenen m³ Wasser. Die Registrierung erfolgt über den von der Städtischen Wasserversorgung eingebauten Wasserzähler.

    2. Bei offenkundiger Unrichtigkeit oder bei Ausfall des Wasserzählers wird die verbrauchte Wassermenge geschätzt. Bei der Schätzung des Wasserverbrauches ist insbesondere auf den Wasserverbrauch des vergangenen Ablesezeitraumes, unter Berücksichtigung eventuell geänderter Verhältnisse im Wasserverbrauch, Bedacht zu nehmen.

    3. Für jene Eigentümer, deren Bauwerke nicht an die Städtische Wasserversorgung angeschlossen sind (Eigenwasser), wird für die Bereitstellung eines Wasserzählers („Kanalzähler“) ein vierteljährliches Entgelt von € 13,75 berechnet. Diese Regelung gilt auch bei Nutzung von Regenwasser, welches in das Kanalnetz eingeleitet wird.

    In diesen Gebühren ist die ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 10 % enthalten.

    Kanalgebührenordnung zum Download:
    Kanalgebührenordnung 2023

    Kapuzinerkloster

      EUR
    Benützung des Klosters für Veranstaltungen, je Raum bzw. Klostergarten – bis 3 Stunden 65,00
    jede weitere Stunde 20,00
    Benützung eines Raumes durch Vereine (ausgenommen Gebetskreise), jährliche Pauschale 360,00
    Konzerte in der Kapuzinerkirche (ausgenommen kirchliche Konzerte) und Benützung für Agapen, pro Veranstaltung 200,00
    Herberge, pro Tag und Person, Erwachsene (exkl. Verpflegung) 18,00
    Herberte, pro Tag und Person, Kinder und Jugendliche (exkl. Verpflegung) 12,00

    Die angeführten Tarife enthalten nur die anfallenden Mietentgelte (exklusive  Reinigung), Arbeitsleistungen von Gemeindebediensteten sind nach dem geltenden Stundensatz (derzeit EUR 50,00 pro Stunde) separat zu entrichten. Die angeführten Tarife unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

    K-Hof Kammerhof Museen Gmunden

    Eintrittspreise EUR
       
    Einmalige Eintritte:  
    Erwachsene
    6,00
    Kinder, Jugendliche (bis vollendetes 18. Lebensjahr), Schüler im Klassenverband
    2,00
    Studenten (Vorlage Studentenausweis) und Erwachsenen in Gruppen ab 10 Personen
    4,00
    Familieneintrittskarte (ohne Familienkarte des Landes)
    12,00
    Familieneintrittskarte (Vorlage der Familienkarte des Landes)
    9,00
       
    Jahreskarten:  
    Jahreskarte (übertragbar) pro Kalenderjahr  50,00
    Jahreskarte (unübertragbar) pro Kalenderjahr
    25,00
       
    Entgelte für Führungen:  
    Tarif für einmalige Führung (zusätzlich), pro Person
    2,00
    Tarif für einmalige Führung (zusätzlich pro Person) für Schüler im Klassenverband
    1,00
    Entgelte für Veranstaltungen in den Museumsräumlichkeiten:  
    Benützung der Museumsräumlichkeiten (für Veranstaltungen) für die ersten drei Stunden (Montag bis Sonntag, inkl. Betriebskosten und Stundensatz für 1 Bediensteten)
    228,00
    Für jede weitere angefangene Stunde (Stundensatz)
    60,00
    Grundsätzlich ist die Anwesenheit eines Bevollmächtigten der Stadtgemeinde Gmunden während der Benützung der Räumlichkeiten des Museums obligatorisch.  
       
    Kostenerästze für Kopier- und Scankosten:  
    Schwarz-Weiß Kopien Format A4 je Stück 0,20
    Schwarz-Weiß Kopien format A3 je Stück 0,40
    Farb-Kopien Format A4 je Stück 0,60
    Farb-Kopien Format A3 je Stück 1,20
    Scans von Fotos, Zeichnungen oder Dokumenten aus dem Museumsarchiv, je Scan 55,00
    Scans von Fotos, Zeichnungen oder Dokumenten der großteils einzigartigen Brahms-Sammlung der Kammerhof-Museen, je Scan 75,00
       
    Studenten (Vorlage des Studentenausweises) wird ein Nachlass von 50 % auf die angeführten Tarife für Fotos und Scans eingeräumt.  
    Eventuell anfallende Versandkosten werden pauschal mit EUR 3,00 festgesetzt. Kostenersatz für Datenträger (CD) EUR 2,00.  
    Des weiteren wird ein pauschales Bearbeitungsentgelt von EUR 50,00 (EUR 15,00 für Studenten) für zeitaufwändige Sucharbeiten im Archiv (für Ahnenforschung, Buchautoren etc.) eingehoben. Dieses wird auch dann vorgeschrieben, wenn die Suche keine Unterlagen hervorbringt.  
       
    Tarife betreffend digitalisierte “Salzkammergut-Zeitung”:  
    Stundensatz für Recherchen durch eine(n) Mitarbeiter(in) der Stadtgemeinde Gmunden, mindestens jedoch eine Virtelstunde, pro angef. Viertelstunde 13,20 
    Stundensatz für Recherchen durch den Anwender selbst, mindestens jedoch 18,00 
    Ausdruck einer Seite aus dem digitalen Zeitungsarchiv oder Download auf einen Datenträger, pro Seite 4,80
    Suche und Zuschnitt eines Artikels auf einer Seite DIN A4, pro angefangener Viertelstunde Arbeitszeit 13,20

    In den hier angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

    Kindergarten (Nachmittagsbetreuung, Krabbelstuben, Essensbeiträge und Kindergartenbus, Materialbeiträge)

    Krabbelstuben

    Der monatliche Beitrag für den Besuch der Krabbelstube (bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats) beträgt:
    07:30 bis 13:00 Uhr (halbtags) 3,60 % des Familieneinkommens bzw. EUR 194,00 als Höchstbeitrag
    07:30 bis 15:00 Uhr (ganztags) 4,80 % des Familieneinkommens bzw. EUR 257,00 als Höchstbeitrag

    In der Steuerabteilung der Stadtgemeinde Gmunden kann um Ermäßigung angesucht werden. Eine allfällige Ermäßigung wird ab dem Monat der Antragstellung wirksam und erlischt beim Austritt des Kindes aus der Kinderbetreuungseinrichtung und mit Ende des Kindergartenjahres. Zur Antragstellung um Ermäßigung sind die in der Steuerabteilung aufliegenden Formulare zu verwenden

    Krabbelstubenbeiträgeordnung zum Download:
    Krabbelstubenbeiträgeordnung 2023

    Nachmittagsbetreuung in den städt. Kindergärten und städt. Krabbelstuben (ab dem 31. Lebensmonat) ab 13:00 Uhr

    Der monatliche Beitrag für den Besuch der Nachmittagsbetreuung ab 13:00 Uhr in den städt. Kindergärten und in den städt. Krabbelstuben (ab dem 31. Lebensmonat) beträgt:
    für 4 oder 5 Besuchsnachmittage pro Woche 3 % des Familieneinkommens bzw. EUR 119,00 als Höchstbeitrag
    für 3 Besuchsnachmittage 2,10 % des Familieneinkommens bzw. EUR 83,00 als Höchstbeitrag
    für 1 oder 2 Besuchsnachmittage 1,50 % des Familieneinkommens bzw. EUR 60,00 als Höchstbeitrag

    In der Steuerabteilung der Stadtgemeinde Gmunden kann um Ermäßigung angesucht werden. Eine allfällige Ermäßigung wird ab dem Monat der Antragstellung wirksam und erlischt beim Austritt des Kindes aus der Kinderbetreuungseinrichtung und mit Ende des Kindergartenjahres. Zur Antragstellung um Ermäßigung sind die in der Steuerabteilung oder hier zum Download aufliegenden Formulare zu verwenden

    Nachmittagsbeiträgeodernung zum Download:
    Elternbeiträgeordnung NaBe städt Kindergärten & Krabbelstuben (ab 31 LM) 2022/23

    Antragsformular zur Gewährung einer Elternbeitragsermäßigung:
    Ermäßigungsformular NaBe KiGa & Krabbelstube

    Nachmittagsbetreuung im Kindergarten des Schulvereins der Kreuzschwestern (Pensionat) ab 13:00 Uhr

    Der monatliche Beitrag für den Besuch der Nachmittagsbetreuung ab 13:00 Uhr im Kindergarten des Schulvereins der Kreuzschwestern (Pensionat) beträgt:
    für 4 Besuchsnachmittage pro Woche 3 % des Familieneinkommens bzw. EUR 119,00 als Höchstbeitrag
    für 3 Besuchsnachmittage 2,10 % des Familieneinkommens bzw. EUR 83,00 als Höchstbeitrag
    für 1 oder 2 Besuchsnachmittage 1,50 % des Familieneinkommens bzw. EUR 60,00 als Höchstbeitrag

    In der Steuerabteilung der Stadtgemeinde Gmunden kann um Ermäßigung angesucht werden. Eine allfällige Ermäßigung wird ab dem Monat der Antragstellung wirksam und erlischt beim Austritt des Kindes aus der Kinderbetreuungseinrichtung und mit Ende des Kindergartenjahres. Zur Antragstellung um Ermäßigung sind die in der Steuerabteilung oder hier zum Download aufliegenden Formulare zu verwenden

    Nachmittagsbeiträgeodernung zum Download:
    Elternbeiträgeordnung NaBe Kindergarten Pensionat Ort 2022/23

    Mittagstisch in den städtischen Kindergärten und städtischen Krabbelstuben

    Mittagessen für ein Kind, pro Tag EUR 3,40
    Mittagessen für jedes weitere Kind, pro Tag EUR 2,50

    Der Elternbeitrag für die Verabreichung von Mittagessen für Gmundner Kinder (Hauptwohnsitz) in den städtischen Kindergärten und städtischen Krabbelstuben beträgt über Antragstellung EUR 0,00 bei einer Bemessungsgrundlage unter EUR 800,00.

    Zur Antragstellung sind die in der Steuerabteilung aufliegenden Formulare zu verwendung.

    Mittagstisch Kindergarten Krabbelstuben Beiträgeordnung:
    Mittagstisch Kindergarten Krabbelstuben

    Kindergartenbus der Stadtgemeinde Gmunden

    Für die Beförderung eines Kindes zum bzw. vom Kindergaren durch die Stadtgemeinde Gmunden ist ein monatlicher Kostenbeitrag von EUR 16,00 zu bezahlen. Bei mehreren Kindern einer Familie ist nur für ein Kind ein Beitrag zu entrichten.

    Zur Antragstellung ist das in der Steuerabteilung aufliegende Formular zu verwenden bzw. steht dieses hier als Downloaddatei zur Verfügung.

    Kindergartenbusbeiträgeordnung:
    Kindergartenbusbeiträgeordnung

    Material- und Veranstaltungsbeiträge

    Der Materialbeitrag (Bastelbeitrag) beträgt EUR 91,00 pro Arbeitsjahr (Kindergartenjahr) und Kind.
    Die angepassten Veranstaltungsbeiträge werden vor der jeweiligen Veranstaltung in den städtischen Kinderbetreuungeinrichtungen eingehofen.

    Materialbeiträge Elternbeiträgeordnung:
    Materialbeiträge Elternbeiträgeordnung 2022/23

    Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in allen genannten Beträgen enthalten.

    Aktuelle Kinderbetreuungsordnung der Stadtgemeinde Gmunden zum Download:
    Kinderbetreuungseinrichtungsordnung

    Erhebungsblatt zu den Besuchszeiten 2018/2019:
    Formular Erhebungsblatt

    Kinderhort

    Sämtliche Bestimmungen der Elternbeiträgeordnung gelten sowohl für den Hort der OÖ Hilfswerk GmbH und den Hort des Schulvereins der Kreuzschwestern

    Der monatliche Elternbeitrag für den Besuch des Hortes beträgt für eine tägliches Besuchszeit ( 5 Tage/Woche) von:
    5 Tage/Woche 4,00 % des Familieneinkommens bzw. EUR 149,00 als Höchstbeitrag

    Der monatliche Elternbeitrag für den Besuch des Hortes beträgt für eine tägliches Besuchszeit ( 3 Tage/Woche) von:
    3 Tage/Woche 2,80 % des Familieneinkommens bzw. EUR 104,00 als Höchstbeitrag

    Der Mindesbeitrag für den Hortbesuch beträgt EUR 46,00.

    Der Materialbeitrag (Bastelbeitrag) beträgt EUR 94,00 pro Arbeitsjahr.

    In der Steuerabteilung der Stadtgemeinde Gmunden kann um Ermäßigung angesucht werden. Zur Antragstellung um Ermäßigung sind die in der Steuerabteilung aufliegenden Formulare zu verwenden.

    Hortbeiträteordnung Verein der Kreuzschwestern zum Download:
    Elternbeiträgeordnung HORT Pensionat Ort 2022/23

    Hortbeiträgeordnung OÖ. Hilfswerk zum Download:
    Elternbeiträgeordnung HORT Hilfswerk 2022/23

    Kommunalsteuer

    Die Kommunalsteuer wird nach dem im November 1993 beschlossenem Bundesgesetz (einschließlich der bisher ergangenen Novellen) eingehoben und beträgt 3 % der Bruttoarbeitslöhne.

    Kulturamt

      EUR
    Verleih des Video-Databeamers, pro Tag
    30,00
    Verleih der mobilen Bühnenelemente, pro Element (1×2 m) und angefangene 3 Tage
    18,00
    Kostenersatz Plakatiertätigkeit für gemeindefremde Veranstaltung, Pauschale
    54,00
    Kostenersatz für den Verleih von Stehtischen für Veranstaltungen, pro Tisch und Tag 6,00
    Standmieten für das Lichterfest EUR
    Standmiete für Stände bis zu 5 lfm ohne Getränkeausschank
    211,20
    Standmiete für Stände über 5 lfm ohne Getränkeausschank
    343,20
    Standmiete für Stände bis 5 lfm mit Getränkeausschank
    382,80
    Standmiete für Stände von 5 bis 8 lfm mit Getränkeausschank
    554,40
    Standmiete für Stände bis 10 lfm mit Getränkeausschank
    752,40
       
    Jeder über die Größe von 10 lfm hinausgehende lfm / pro lfm 46,80
    Kostenbeitrag für die Abfallentsorgung pro Stand bis 5 lfm
    13,20
    Kostenbeitrag für die Abfallentsorgung pro Stand über 5 lfm

    36,00

    Unkostenbeitrag für die im Veranstaltungsgebiet ansässigen Gastronomien
    237,60
    Strombezugspauschale im Rahmen von Veranstaltungen EUR
    Strombezugspauschale (für Strombezieher) im Rahmen einer Veranstaltung in der Gmundner Innenstadt pro Stand und Veranstaltung:  
    bei einem Anschluss bis 16 Ampere
    42,00
    bei einem Anschluss über 16 Ampere
    96,00

    In diesen Beiträgen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 20% enthalten.

    Inseratentarife in der Stadtzeitung “mittendrin”

    Format (Breite x Höhe) Nettopreis EUR
       
    1 Seite (Abmessung 190 x 266 mm) 1.300,00
    1/2 Seite (Abmessung 190 x 133 mm) 650,00
    1/3 Seite (Abmessung 190 x 88 mm oder 61 x 266 mm) 400,00
    1/4 Seite (Abmessung 190 x 66 mm) 290,00
    1/6 Seite (Abmessung 61 x 133 mm) 210,00
    1/12 Seite (Abmessung 66 x 61 mm) 110,00
    1/24 Seite (Abmessung 33 x 61 mm) 55,00

    Die angeführten Tarife verstehen sich zuzüglich 5 % Werbeabgabe und 20 % Umsatzsteuer.

    Rabattmöglichkeiten bei Buchung von mehreren Inseraten:
    Bei Buchung von 2 Inseraten: 3 %
    Bei Buchung von 3 Inseraten: 5 %
    Bei Buchung von 4 Inseraten: 10 %
    Bei Buchung von 5 Inseraten: 15 %
    Bei Buchung von 6 Inseraten: 20 %
    Die Inserate sind in Serie zu buchen und werden nach Erscheinen des ersten Inserates als Gesamtbetrag abzüglich des gewährten Rabattes in Rechnung gestellt.

    Tarife für den Verleih des “Wandlerschrankes” (E-Verteiler): EUR
       
    Vermietung “Wandlerschrank” bis zu zwei Tage 330,00
    für jeden weiteren Tag 132,00
       

    Die Anschlusskosten sind vom jeweiligen Veranstalter zu tragen. Sollte ein Fremdveranstalter am Rathaus- bzw. Schubertplatz oder auf gemeindeeigenen Flächen in der Innenstadt ein Event abhalten und einen Stromanschluss benötigen, ist der “Wandlerschrank” der Stadtgemeinde Gmunden zu den angeführten Tarifen anzumieten.
    Die gesetzliche Mehrwertseuer ist in den Tarifen enthalten.

    Tarife für alle Veranstaltungsstätten der Stadtgemeinde Gmunden EUR
       
    Verleih von “WM-Tischen” (Stehtische), pro Tisch und Tag 6,00
    Verleih von Kabelbrücken, pro Stück (1 lfm) und Tag 6,00
    Verleih von Tischtüchern und Hussen, pro Stück und Tag 6,00
    Verleih von Absperrgitter, pro Stück und Tag 3,60

    Die gesetzliche Mehrwertseuer ist in den angeführten Tarifen enthalten.

    Anbringung von Werbetransparenten auf gemeindeeigenen Ständern (sieben Aufstellungsplätze) EUR
       
    Benützungsentgelt (pro angefangener Woche und Transparent) 18,00 (zuzüglich 5 % Werbeabgabe und 20 % USt.)
    Pauschalbetrag für das Anbringen und Abnehmen pro Transparent 30,00 (zuzüglich 20 % USt.)

    Lustbarkeitsabgabe

    Lustbarkeitsabgaben, welche auf Eintrittsgelder beruhen, werden in Gmunden ab 01.03.2016 N I C H T  mehr eingehoben.

    Lustbarkeiten sind alle im Gemeindegebiet durchgeführten öffentlichen Vergnügungen, welche geeignet sind, die Benutzer und Benutzerinnen sowie die Teilnehmer und Teilnehmerinnen zu unterhalten oder sonst wie zu erfreuen.

    Die angeführten Lustbarkeiten sind öffentlich, wenn sie für alle Personen oder allen Personen eines bestimmten Personenkreises frei oder unter denselben Bedingungen zugänglich sind.
    Die Abgabepflicht wird eingeschränkt auf :

    1. Spielapparate an Orten, die für alle Personen frei oder den gleichen Bedingungen zugänglich sind;

    2. Wettterminals im Sinne des § 2 Z. 8 des OÖ Wettgesetzes;

    Spielapparate im Sinne dieser Verordnung sind technische Einrichtungen, die zur Durchführung von Spielen bestimmt sind, einschließlich von Vorrichtungen für die Durchführung von Warenausspielungen im Sinne des § 4 Abs. 3 des Glücksspielgesetzes, BGBl. Nr. 620/1989 i.d.g.F.; nicht als Spielapparate im Sinn dieses Landesgesetzes gelten Unterhaltungsgeräte, das sind Kegel- und Bowlingbahnen, Fußballtische, Basketball-, Airhockey und Shuffle-Ball-Automaten, Billardtische, Darts-, Kinderreit- und Musikautomaten sowie Schießanlagen, die ausschließlich sportlichen Zwecken dienen.

    Wettterminals sind technische Einrichtungen, die der elektronischen Eingabe und Anzeige von Wettdaten oder der Übermittlung von Wettdaten über eine Datenleitung dienen.

    Ausgenommen von der Abgabepflicht sind Ausspielungen nach § 2 Glücksspielgesetz durch Konzessionäre und Bewilligungsinhaber nach den §§ 5, 14, 21 und 22 des Glücksspielgesetzes.

    ​1. Für den Betrieb von Spielapparaten beträgt die Abgabe € 50,00 je Apparat für jeden angefangenen Kalendermonat der Aufstellung; in Betriebsstätten (unabhängig vom Veranstalter) mit mehr als acht solchen Apparaten € 75,00 je Apparat für jeden angefangenen Kalendermonat.

    2. Für den Betrieb von Wettterminals beträgt die Abgabe € 200,00 je Apparat für jeden angefangenen Kalendermonat der Aufstellung.

    Lustbarkeitsabgabeordnung zum Download:
    Lustbarkeitsabgabeordnung 2017

    Marktgebühren

    Wochenmarkt – Gebühren pro Markttag April bis Dezember EUR Jänner bis März EUR
         
    je angefangenenm Laufmeter benützter Fläche
    2,00
    1,50
    bei Marktständen jedoch mindestens
    9,00
    6,70
    für das Abstellen eines PKWs oder Kombis, pro Fahrzeug
    4,50
    3,50
    für das Abstellen eines LKWs, pro Fahrzeug
    9,00
    6,70

    Stromkostenersatz anlässlich des Wochenmarktes

    Stromkostenersatz (Strompauschale)  im Rahmen des Wochenmarktes für geringe Verbraucher € 4,00 (inkl. 20 % Umsatzsteuer)
    Stromkostenersatz (Strompauschale)  im Rahmen des Wochenmarktes für Normalverbraucher€ 8,00
    Stromkostenersatz (Strompauschale) im Rahmen des Wochenmarktes für Starktstrom € 14,00 (inkl. 20 % Umsatzsteuer)

    Kuriositäten- und Raritätenmarkt und Keramikflohmarkt EUR
       
    je angefangenem Laufmeter
    2,50
    mindestens jedoch
    12,50
    Töpfermarkt EUR
       
    je Stand, bis zu 3 lfm Verkaufsfläche
    50,00
    je weiterer, angefangener lfm
    21,00
    Ostermarkt EUR
       
    Gebühr Pro Stand und Teilnehmer 30,00

    Die angeführten Gebühren unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

    Marktgebührenordnung zum Download:
    Marktgebuehrenordnung 20212

    Medienraum

      EUR
       
    Miete Medienraum halbtags (8.00 bis 12.00, 12.00 bis 18.00 bzw. ab 18.00 Uhr) inklusive Beleuchtung, Reinigung und evtl. Heizung
    72,00
    Miete Medienraum ganztags (8.00 bis 18.00 Uhr) inklusive Beleuchtung, Reinigung und evtl. Heizung
    120,00

    Die angeführen Beträge unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

    Musikschule (Musikschulsaal)

      EUR
       
    Saal und Foyer mit Galerie, bis zu 3 Stunden (inkl. Personal) 350,00
    jede weitere Stunde 70,00
    Auf- bzw. Abbauarbeiten werden nach den jeweils geltenden Stundensätzen für Gemeindebedienstete in Rechnung gestellt  

    Es ist obligatorisch, dass bei Benützung der Räumlichkeiten ein Mitarbeiter bzw. Bevollmächtigter der Stadtgemeinde Gmunden anwesend ist.
    Die angeführten Tarife unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

    Nachmittagsbetreuung an den Pflichtschulen

    Der Beitrag für die Nachmittagsbetreuung beträgt monatlich für Volksschulen (VS): EUR
       
    5 Tage/Woche, Besuchszeit jeweils 11:40 bis 16:50 Uhr 112,00
    4 Tage/Woche, Besuchszeit jeweils 11:40 bis 16:50 Uhr 91,00
    3 Tage/Woche, Besuchszeit jeweils 11:40 bis 16:50 Uhr 70,00
    2 Tage/Woche, Besuchszeit jeweils 11:40 bis 16:50 Uhr 56,00
    1 Tag/Woche, Besuchszeit jeweils 11:40 bis 16:50 Uhr 41,00
    Der Beitrag für die Nachmittagsbetreuung beträgt monatlich für Mittelschulen (MS): EUR
       
    5 Tage/Woche, Besuchszeit jeweils 12:30 bis 16:10 Uhr 83,00
    4 Tage/Woche, Besuchszeit jeweils 12:30 bis 16:10 Uhr 69,00
    3 Tage/Woche, Besuchszeit jeweils 12:30 bis 16:10 Uhr 53,00
    2 Tage/Woche, Besuchszeit jeweils 12:30 bis 16:10 Uhr 44,00
    1 Tag/Woche, Besuchszeit jeweils 12:30 bis 16:10 Uhr 32,00

    Verabreichung eines Essens in den Nachmittagsbetreuungseinrichtungen (Volksschule/Mittelschule)
    Essen für einen Schüler, pro Tag: € 4,10
    jeden weiteren Schüler, pro Tag:€ 3,40

    Die angeführten Beträge unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

    In der Steuerabteilung der Stadtgemeinde Gmunden kann um Ermäßigung angesucht werden. Eine allfällige Ermäßigung wird ab dem Monat der Antragstellung wirksam und erlischt beim Austritt des Schülers bzw. der Schülerin aus der Nachmittagsbetreuung und mit Ende des Schuljahres. Zur Antragstellung um Ermäßigung sind die in der Steuerabteilung aufliegenden Formulare zu verwenden.

    Nachmittagsbetreuungsbeiträgeordnung zum Download:
    Nachmittagsbetreuungselternbeiträgeordnung Pflichtschulen 2022/23

    Parkgebühren

    Für mehrspurige Kraftfahrzeuge beträgt die Parkgebühr für eine Parkdauer von jeweils sechs Minuten EUR 0,10. Ab einer Parkdauer von mindestens zwölf Minuten bzw. einem Mindesteinwurf von EUR 0,20 wird eine einmalige Gratis-Parkzeit von dreißig Minuten (im Wert von EUR 0,50) als Draufgabe gewährt. Die Parkgebühr beträgt für die höchst zulässige Parkdauer von 180 Minuten EUR 2,50.
    Diese Gebühren unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.

    Parkgebührenordnung zum Download:
    Parkgebührenordnung Novelle ab April 19
    Novellierung Parkgebührenordnung Rathausplatz 2020

    Parkraumbewirtschaftung im Unternehmensbereich (Tagwerkerstraße, Michlparkplatz, Hofergarage, Seilbahnparkplatz …)

    Tarife: EUR
    Michlparkplatz:  
    Die Ein- und Ausfahrten werden am “Michlparkplatz” mittels einer Schrankenanlage geregelt.  
    Entgeltpflicht:
    Montag bis Sonntag (0:00 bis 24:00 Uhr)
     
    Parkentgelt pro angefangener 1/2 Stunde 0,50
    Tageskarte (24 Stunden Karte, pro Tag) 6,00
    Monatskarte für Bewohner, Arbeitnehmer (pro angefangenem Kalendermonat), monatlich 22,00
    In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten.  
       
    Parkplätze im Schulinnenhof der Traundorfschule (Entgeltpflicht ganzjährig mit Ausnahme Juli und August jeden Jahres):  
    (Parkplätze entlang des Schulgebäudes in der Annastraße, Parkplätze im Schulinnenhof der Traundorfschule, Parkplätze entlang des Turnsaales der Traundorfschulen im Bereich des Kapuzinerparkplatzes):  
    Monatsparkkarte für Berechtigte (pro angefangenem Kalendermonat), monatlich 22,00
    Im oben angeführten Tarif ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten.  
       
    Garage in der Keramikstraße (“Hofergarage”):  
    Gültig jeweils pro angefangenem Kalendermonat, monatlich  
    Parkplatzmiete für 17,25 m2 große Parkplätze 45,00
    Parkplatzmiete für 11,25 m2 große Parkplätze 38,00
    Parkplatzmiete für Anhängerparkplatz 20,00
    In den oben angeführten Tarife ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten.  
       
    Seilbahnparkplatz:  
    Entgeltpflicht:
    Von 1. April bis 30. November jeden Jahres von Montag bis Sonntag 9:00 bis 17:00 Uhr
     
    Die Ein- und Ausfahrten am “Seilbahnparkplatz” werden mittels einer Schrankenanlage geregelt. (0:00 bis 24:00)  
    Parkentgelt pro angefangener 1/2 Stunde 0,50
    Tageskarten (24 Stunden Karte, pro Tag) 6,00
    Monatskarte für Bewohner, Arbeitnehmer etc. (pro angefangenem Kalendermonat), monatlich 22,00
    Entgelt für den Verlust eines “Parkchips” (Materialwert des Chips & Tagesentgelt) 20,00
    In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten.  
       
    Schotterparkplatz Seebahnhofgelände und ausgewiesene Dauerparkplätze bei der Musikschule (ehemaliger Seebahnhof – Entgeltpflicht ganzjährig):  
    Monatskarte für Berechtigte (pro angefangenem Kalendermonat), monatlich 22,00
    Im angeführten Tarif ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten.  
       
    Seebahnhofparkplatz (Seeloung-Parkplatz, Entgeltpflicht ganzjährig von Montag bis Sonntag von 9:00 bis 17:00 Uhr – Schrankenanlage):  
    Parkentgelt pro angefangener 1/2 Stunde 0,50
    Montatskarte für Berechtigte (pro angefangenem Kalendermonat), monatlich 22,00
    In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten.  
       
    Parkplätze ehemalige “Parkhotelareal” und Parkplätze “Franzl im Holz” (Entgeltpflicht ganzjährig von Montag bis Sonntag, 9:00 bis 17:00 Uhr):  
    Parkentgelt pro angefangener 1/2 Stunde 0,50
    Tageskarte, pro angefangenem Tag 6,00
    Monatskarte für Berechtigte (pro angefangenem Kalendermonat) 22,00
    Kosten Besitzstörungsklage bei Zuwiederhandeln inkl. aller Abgaben und Gebühren 130,00
       
    Parkentgelte für Wohnmobile am Toscanaparkplatz (Entgeltpflicht ganzjährig von Montag bis Sonntag, 00:00 bis 24:00 Uhr):  
    Parkentgelt pro angefangener Stunde (bis zu maximal fünf Stunden) 1,00
    ab der sechsten Stunde (Tagestarif zzgl. Tourismusabgabe, EUR 2,00 pro Person/Tag) 20,00
       
    Im angeführten Tarif ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten.  
       
    Parkfläche am “Umkehrplatz” in der Traunsteinstraße (Entgeltpflicht April bis Oktober jeden Jahres 00:00 bis 24:00 Uhr):  
    Parkentgelt “Umkehrplatz” – 3 Stunden-Karte 10,00
    Parkentgelt “Umkehrplatz” – 24 Stunden-Karte 25,00
    Parkentgelt “Umkehrplatz” – 48 Stunden-Karte 50,00
    Kosten Besitzstörungsklage (bei Zuwiderhandeln, inkl. aller Abgaben und Gebühren) 130,00
       

    Rathaus(-saal)

      EUR
    Hochzeitsfeier, Pauschalentgelt (inkl. Nebenkosten), der Transport von Sesseln wird extra in Rechnung gestellt 262,00
    Je Abend, zuzüglich anfallender Arbeitsstunden (z.B. Sesseltransport, usw.) 70,00
    Beheizung – je Abend 21,00
    Reinigung und Beleuchtung – je Abend 26,00
    Benützung des Rednerpultes (inkl. Mikrophon) – je Abend 21,00
    Benützung des Flipchart – je Abend 11,00
    Benützung des Overheadprojektors (inkl. Leinwand) – je Abend 37,00
    Entgelt für die Benützung der Rathausgalerie anlässlich einer Vernissage, pro Vernissage 180,00

    Schülerausspeisung

    Für die Verabreichung eines Mittagessens wird ein Betrag von EUR 4,10 eingehoben. Für das 2. Kind einer Familie wird ein Betrag von EUR 3,40 berechnet.

    Die angeführten Beträge unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

    Schulturnsäle Benützung durch Dritte

    Für die Benützung der Schulturnsäle durch Dritte wird ein Tarif von

    € 20,00 pro Stunde

    in Rechnung gestellt.
    Der Tarif unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht.

    Seeschloss Ort

    Schlosserhaltungsbeitrag EUR
    Erwachsene einmaliger Eintritt  5,00
    Gruppentarif ab 10 Personen  4,00
    Vorverkaufskarte für Erwachsene (bei sämtlichen Vorverkaufsstellen)  4,00
    Turmführung  3,00
       
    Folgende Personengruppen sind vom Schlosserhaltungsbeitrag ausgenommen:
    Kirchenbesucher anlässlich der Hl. Messe, Hochzeitsgesellschaften, Veranstaltungsgäste, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (inkl. kostenloser Turmführungen), Personen mit Hauptwohnsitz in Gmunden
    Der Gruppentarif kann ab 10 Personen gewährt werden. Jenen Besuchern, welche eine Eintrittskarte für das Museum vorweisen können, wird der Eintritt in das Seeschloss Ort zum Gruppentarif gewährt. Diese Regelung soll auch umgekehrt gelten (Seeschloss Ort – Museum).
    In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Mehrwersteuer enthalten.
     
    Tarife für die Vermietung von Räumlichkeiten im Seeschloss Ort EUR
    Wappensaal oder Palas  
    Halbtagsnutzung (bis maximal 4 Stunden) 432,00
    Ganztagsnutzung (bis maximal 6 Stunden) 600,00
    Stundensatz ab der 7. Stunde 66,00
    Tagessatz für Auf- und Abbauarbeiten 120,00
       
    Seminarraum (inkl. Garderobe ohne Wappensaal)  
    Halbtagsbenutzung (bis maximal 4 Stunden) 174,00
    Ganztagsbenutzung (bis maximal 6 Stunden) 246,00
    Stundensatz ab der 7. Stunde 25,00
       
    Hochzeitsveranstaltungen:  
    Miete Wappensaal bis zu 6 Stunden (inkl. Tisch- und Sesselmiete, inkl. Reinigungskosten) 1.440,00
    Stundensatz ab der 7. Stunde 52,80
       
    Hof für Veranstaltungen  
    bis zu 4 Stunden 432,00
    bis zu 6 Stunden  720,00
       
    Hof (ab 18:00 Uhr)  
    bis zu 4 Stunden 300,00
    jede weitere Stunde 81,60
    Bereitstellung eines Saals (falls Schlechtwetter) 114,00
    Die Reinigung des Hofes wird, wenn notwendig, gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach Stundentarifen für Gemeindearbeiter (laut Voranschlag)  
    Sonstige Benützungen EUR
    Entleihen von Stühlen, je Tag und Stuhl 3,00
    Entleihen von Tischen, je Tag und Tisch 6,00
    Benützungsentgelt, laut Mietvertrag mit ARGE lt. gültigem
    Mietvertrag
    Pauschale für die Verwendung des Internets, pro Tag 18,00
    Erhaltungsbeitrag Seeschloss Ort für den Standesamtsverband, pro standesamtlicher Trauung 168,00
    Benützungsentgelt pro standesamtlicher Trauung für den Palas 83,04
       

    Die gesetzliche Umsatzsteuer von 20% ist in den angeführten Beträgen enthalten.

    Entleihen von Stühlen: Für private Veranstaltungen (+ allfällige Transportkosten), der Tag der Abholung und der Tag der Rückstellung wird nicht berechnet, jedoch gelangt mindestens 1 Tag zur Verrechnung.
    Benützungsentgelt: Dieses wird laut Mietvertrag mit der ARGE dann verrechnet, wenn ein Veranstalter für das Catering in den Sälen und im Hof nicht den Schlossgastronomen beauftragt.
    Zur Verrechnung gelangen pro Tag und Saal höchstens 10 Stunden.
    Die Anmietung von Palas, Wappensaal und Seminarraum schließt die jeweiligen Nebenräume ein.
    Für einen Sektumtrunk beim Schlossgastronomen (tagsüber) wird kein Entgelt eingehoben.
    Bei Anmietung von zwei oder mehr Sälen (Palas, Wappensaal, Seminarraum) wird ein Rabatt von 25% auf die vorzuschreibende Mietsumme gewährt. Die Schlossverwaltung ist berechitgt eine Anzahlung von 50% der Mietkosten vor der geplanten Veranstaltung vorzuschreiben bzw. einzuheben.
    Von der Schlossverwaltung ist im Falle von reservierten Sälen, welche wieder storniert werden, ein Entgelt in Höhe von 25 % des ursprünglich vorzuschreibenden Mietentgeltes einzuheben.
    Im Falle von Lagerung von Gegenständen in den Sälen des Seeschlosses (Blockierung der Säle für andere Veranstaltungen) ist pro Tag ein Betrag von EUR 96,00 zu entrichten.

    Feuerwache: Für bestimmte Veranstaltungen kann es zu einer vorgeschriebenen Feuerwache (durch die FF-Gmunden) kommen. Die anfallenden Entgelte werden von der Feuerwehr direkt vorgeschrieben.
    Diese Regelung gilt für folgende Veranstaltungen:
    – alle Veranstaltungen im Hof ab 200 Personen
    – bei Auslastung aller Säle und für Veranstaltungen in einem Saal mit mindestens 150 Personen
    – Beginn: Monate Mai, Juni, Juli und August ab 20.00 Uhr, restliche Monate ab 18.00

    Sozialer Dienst

    Berechnungsbasis für die Tarifeinstufung bilden die jährlich veröffentlichten Richtsätze des “Nettoeinkommens für Personen mit erhöhtem Medikamentenbedarf für Alleinstehende und Ehepaare” bzw. die Stufe II des Bundespflegegeldes.

    Es ergibt sich folgendes Einstufungsschema:

    Sozialtarif:
    Haushaltsnettoeinkommen liegt unter dem Richtsatz
    ermäßigter Tarif:
    Haushaltsnettoeinkommen liegt unter dem Richtsatz zuzüglich der einfachen Hinzurechnung des Richtsatzes des Bundespflegegeldes der Stufe II
    Normaltarif:
    Haushaltsnettoeinkommen liebt über dem Richtsatz zuzüglich der einfachen Hinzurechnung des Richtsatzes des Bundespflegegeldes der Stufe II

      EUR
    Tarif “Soziale Dienste” pro Stunde
    Sozialtarif
    10,00
    Tarif “Soziale Dienste” pro Stunde
    ermäßigter Tarif
    13,00
    Tarif “Soziale Dienste” pro Stunde
    Normaltarif
    19,30 

    Bei Nichtvorlage eines Einkommensnachweises beim Sozialamt der Stadtgemeinde Gmunden kommt der Normaltarif bis zum Monat der Vorlage eines geeigneten Einkommensnachweises zur Verrechnung.
    Zum Einkommen zählt auch ein eventuell gewährtes Pflegegeld.
    Die Kostenbeiträge unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

    Stadtbetriebe

     
    EUR
    Arbeiten von Monteuren der Stadtbetriebe, je Stunde
    67,20
    bei Arbeiten die außerhalb der normalen Dienstzeit erbracht werden, wird der gesetzliche Überstundenzuschlag hinzugerechnet  
    Meisterstunde
    73,20
    Fahrten mit Dienstfahrzeug zu Arbeiten, die vom Kunden in Auftrag gegeben wurden (Pauschale innerhalb des Stadtgebiets, Hin- und Rückfahrt)
    12,00
    Pauschale für Geräteservice, das vom Kunden in Auftrag gegeben wurden
    Pauschale für dazu benötigtes Kleinmaterial
    99,00
    4,20
    Pauschale für wiederkehrende Überprüfung (§ 25) inkl. Abgasmessung im Zuges des Geräteservice
    54,00
    Pauschale für wiederkehrende Überprüfung (§ 25) inkl. Abgasmessung ohne Geräteservice
    78,00
    Entgelt für die Beistellung eines Gelenksteigers, je Stunde inklusive Lenker
    84,00
    kleines Service – Pauschale 63,60

    In den angeführten Beträgen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20% enthalten.

    Stadttheater

      EUR
    Benützung des Theatersaales (Parterre inkl. Balkonlogen und Galerie, bis max. 420 Sitzplätze), Mindesttarif (bis zu 3 Stunden) bis 14 Uhr (inkl. Betriebskosten, Haustechnik und 1 Mitarbeiter) 432,00
    Benützung des Theatersaales (Parterre inkl. Balkonlogen und Galerie, bis max. 420 Sitzplätze), Mindesttarif (bis zu 3 Stunden) ab 14 Uhr (inkl. Betriebskosten, Haustechnik und 1 Mitarbeiter) 888,00
    Benützung des Theatersaales (nur Parterre), Mindesttarif (bis zu 3 Stunden) ab 14 Uhr (inkl. Betriebskosten, Haustechnik und 1 Mitarbeiter) 708,00
    Benützung des Kinosaales (kleiner Saal), Mindesttarif (bis zu 3 Stunden, ohne Personal, inkl. Betriebskosten) 378,00
    Veranstaltungstarif (inkl. Miete großer Saal bis zu 6 Stunden (ausgenommen Galerie im 2. OG, Kosten für die WC-Betreuung, die Reinigung und die Garderobenbetreuung), Miete Bar im 1. OG, Miete Bar im Kellerbereich, Sesselein- und Ausbau, Tische stellen, 5 Stunden Arbeitszeit für Aufbau, Miete bis zu 100 Stück Sessel, Miete bis zu 20 Stück Tische und Haustechnik 3.024,00
    Benützung der Bar im 1. Stock (inklusive Foyer), pro Veranstaltung (bis zu 4 Stunden) 36000
    für jede weitere angefangene Stunden (inkl. Betriebskosten) 108,00
    Benützung der Bar im Erdgeschoß, pro Veranstaltung 216,00
    Kostenersatz für Sesselein- und Ausbau anlässlich einer Veranstaltung 996,00
    Garderobe, je Ablagestück 1,50
    Pauschale für Kartenvorverkauf für jede Veranstaltung pro Vorstellung 32,40
    Vermietung der Lautsprecheranlage, pro Tag 144,00
    Vitrinenmiete, je Vitrine und angefangenem Jahr 96,00
    Probentag, je angefangenem Tag, exklusive Arbeitsleistungen 360,00
    Arbeitsleistungen für die Leistungen der Gemeindebediensteten (Auf- & Abbau, Reinigung, Proben, Garderobe etc.) werden nach dem aktuellen Tarif (Beschlussfassung durch den Gemeinderat) in Rechnung gestellt;  
    • In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten.
    • Grundsätzlich ist die Anwesenheit bzw. die Erreichbarkeit eines Bevollmächtigen der Stadtgemeinde Gmunden während der Benützung der Räumlichkeiten des Stadttheaters obligatorisch. Des weiteren ist jedwede Benützung der Räumlichkeiten des Stadttheaters entgeltpflichtig.
    • Bei Sesselein- und Ausbauten, welche in Eigenregie durch einen Veranstalter durchgeführt werden, ist die Anwesenheit eines Bevollmächtigten der Stadtgemeinde Gmunden zum Stundensatz obligatorisch.
    • Die Festsetzung der Saalmiete anlässlich von Filmvorführungen für Schulklassen obliegt dem Geschäftsführer.
    • In den Tarifen für die Vermietung von Räumlichkeiten sind sämtliche Betriebskosten enthalten.
    • Im Falle von reservierten Räumlichkeiten, welche wieder storniert werden, wird ein Entgelt von 25 % des ursprünglich vereinbarten und vorzuschreibenden Entgeltes der entsprechenden Räumlichkeiten eingehoben.
    • Der Geschäftsführer ist berechtigt, potenziellen Veranstaltern Nachlässe auf die angeführten Tarife einzuräumen, soferne in den Tarifen inkludierte Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.
    • Der Geschäftsführer ist des weiteren ermächtigt, mit potenziellen Veranstaltern Pauschalen, die zwischen den Eigenregiekosten und den Tarifen laut Voranschlag liegen, zu vereinbaren. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedenfalls kommerzielle Veranstaltungen.

    Strandbad

      EUR
    Tageskarten  
    Erwachsene 6,30
    Schüler, Lehrlinge, Studenten, Behinderte 3,80
    Senioren 4,30
    Kinder von 6 bis 14 Jahre 2,80
    Familienkarte 1 Erwachsener und 1 Kind 7,30
    Familienkarte 1 Erwachsener und 2 Kinder (ab dem 3. Kind freier Eintritt) 9,80
    Familienkarte 2 Erwachsene und 1 Kind (ab dem 2. Kind freier Eintritt) 13,30
       
    Zeitkarte ab 16:00 Uhr  
    Erwachsene 4,00
    Schüler, Lehrlinge, Studenten, Behindert 2,50
    Senioren, Pensionisten (ab 60 LJ) 2,50
    Kinder von 6 bis 14 Jahre 1,50
    Familienkarte 1 Erwachsener und 1 Kind 5,00
    Familienkarte 1 Erwachsener und 2 Kinder (ab dem 3. Kind freier Eintritt) 7,50
    Familienkarte 2 Erwachsene und 1 Kind (ab dem 2. Kind freier Eintritt) 11,00
       
    Gruppentarif  
    Für Gruppen ab 15 Personen und für Schulklassen in Begleitung einer Lehrperson: pro Erwachsenem – Tageskarte 4,50
    Für Schüler bzw. Jugendliche (6 bis 18 J.) – Tageskarte 2,50
    Schulklassen (pro Schüler) 1,00
       
    Saisonkarten  
    Saisonkabine (inkl. 2 Erwachsenensaisonkarten) 226,00
    Senioren 60,00
    Erwachsene 87,00
    Schüler, Lehrlinge, Studenten, Behinderte, “Gmundner Pass” Inhaber 43,00
    Kinder von 6 bis 14 Jahre 29,00
    Familienkarte 1 Erwachsener und 1 Kind, jedes weitere Kind (ab dem 3. Kind freier Eintritt) – Kinder bis 18 Jahre 110,00
    130,00
    Familienkarte 2 Erwachsene und 1 Kind (Kinder bis 18 Jahre) – ab dem 2. Kind freier Eintritt 190,00
    Familienkarte 2 Erwachsene und ein Kind (Kinder bis 18 Jahre) inkl. Saisonkabine – ab dem 2. Kind freier Eintritt 246,00
       
    Leihentgelte/Badetag  
    Sonnenliege (Kaution € 15,00) 5,00
    Sonnenschirm (Kaution € 15,00) 3,00
    Tageskabine (Kaution Schlüssel € 10,00) 5,00
    Tageskästchen (Kaution Schlüssel € 10,00) 2,00
    SUP-Abstellplatz (verschlossen im Innenbereich) pro Saison 50,00

    Die Tarife für die Familienkarten gelten nur für Inhaber der OÖ Familienkarte des Landes Oberösterreich.
    In diesen Beträgen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

    Strom bei Veranstaltungen

    Für den Bezug von Strom (bei Veranstaltungen, an Markttagen usw.) wird pro kWh ein Betrag von EUR 0,65 in Rechnung gestellt. Ist kein Zähler vorhanden, wird der Stromverbrauch auf Grund der Anschlusswerte der angeschlossenen Geräte geschätzt.

    In diesem Betrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

    Stundensatz für Arbeitsleistungen

    Der Stundensatz für Arbeiten, die von Bediensteten der Stadtgemeinde Gmunden geleistet werden, wird mit EUR 63,00 für den gesamten Gemeindebereich (mit Ausnahme der Städt. Wasserversorgung und der Stadtbetriebe-Energie und EDV-Technikstunden) festgelegt

    Für die Berechnung zwischen den Verwaltungszweigen und Betrieben der Stadtgemeinde Gmunden beträgt der Stundensatz EUR 54,00.
    Der Stundensatz für EDV-Technik Stunden beträgt EUR 69,00.

    Im Unternehmensbereich wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % hinzugerechnet.

    Tennishalle

    Tennis Einzelstunden (inkl. Lichtpauschale):

    Montag bis Freitag EUR Samstag, Sonntag und Feiertage EUR
    8 – 9 Uhr 15,40 8 – 9 Uhr 15,40
    9 – 12 Uhr 17,60 9 – 12 Uhr 17,60
    12 – 14 Uhr 15,40 12 – 14 Uhr 15,40
    14 – 16 Uhr 17,60 14 – 16 Uhr 17,60
    16 – 21 Uhr 25,30 16 – 21 Uhr 25,30
    ab 21 Uhr 15,40 ab 21 Uhr 15,40

    Tennis Abonnements (inkl. Lichtpauschale):

    Montag bis Freitag EUR
    8 – 9 Uhr 364,00
    9 – 12 Uhr 397,00
    12 – 14 Uhr 364,00
    14 – 16 Uhr 397,00
    16 – 21 Uhr 629,00
    ab 21 Uhr 275,00
    Samstag, Sonntag und Feiertage EUR
    8 – 9 Uhr 375,00
    9 – 12 Uhr 397,00
    12 – 14 Uhr 375,00
    14 – 16 Uhr 397,00
    16 – 21 Uhr 397,00
    ab 21 Uhr 375,00

    Sonstige Tarife Tennis:

      EUR
    Sommertarife (jeweils ab 1. Mai):  
    Hallenplatz pro Stunde für Vereine mit Wintertennisabonnement, ohne Licht 10,00
    Hallenplatz pro Stunde für Privatperson, inkl. Licht 12,20
    Schülern, Studenten, Präsenz- und Zivildienern wird nach Vorlage des entsprechenden Ausweises ein Rabatt von  € 1,00 des jeweiligen Tarifes für die jeweilige Hallenmiete gewährt.  

    Squash-Tarife je Box, inkl. Beleuchtung und Heizung pro halber Stunde:

    Montag bis Freitag EUR Samstag, Sonntag und Feiertage EUR
    8 – 12 Uhr 17,60 8 – 21 Uhr 22,00
    12 – 15 Uhr 20,00 ab 21 Uhr 17,60
    15 – 21 Uhr 22,00    
    ab 21 Uhr 17,60    

    Indoorgolf:

    Montag bis Sonntag: 8 – 22 Uhr, € 19,00

    Sonstige Tarife Squash:

      EUR
    Leihentgelt für Squashschläger pro halber Stunde 1,00
    Schüler, Studenten, Lehrlingen, Präsenz- und Zivildienern wird nach Vorlage des entsprechenden Ausweises ein Rabatt von EUR 1,00 des jeweiligen Tarifes für die Squasbox gewährt. Schulen wird von Montag bis Samstag (von 8:00 bis 15:00 Uhr während der Schulzeiten) ein Rabatt von 50 % auf die jeweilige Hallenmiete gewährt.  
       
    Kostenersatz für Hallenoption, pro Platz (Einhebung des entsprechenden Betrages bei Reservierung als fixes Entgelt – ungeachtet ob gespielt wird oder nicht) 3,00
    Kostenersatz für die Vermietung der Werbevitrinen beim Haupteingang, pro Vitrine und Jahr (zuzüglich Werbeabgabe und Umsatzsteuer) 120,00
    Kostenersatz für Spinde (“Dauerkästchen”), pro Kästchen und Abo-Saison 20,00
    pro Kästchen und Jahr 30,00
    Kostenersatz für den Indoorgolf-Abschlagplatz, pro Stunde 19,00

    In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten.

    Die oa. Abo-Tarife gelten jeweils für 27 Wochen.

    Vermietung von Sportlerwohnungen:

       EUR
    Entgelt für Vermietung einer Sportlerwohnung, Grundpreis pro Tag und Wohnung (für ein bis zwei Personen)  45,00
    Aufpreis für jede weitere Person und Tag  5,00
    Endreinigung (pro Sportlerwohnung)  40,00
    • In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umstatzsteuer von 10 % enthalten.

    Raiffeisen Sportpark (Sporthalle)

      EUR
    Gesamthalle einschließlich Galerie, pro Stunde 330,00
    Tribüne (auf Hallenboden), je lfm aber mindestens EUR 300,00 12,00
    Verleih von Tischen, pro Tisch und Tag 5,40
    Verleih von Sesseln, pro Sessel und Tag 0,72
    Verleih der LED Elemente (Fläche pro Element ca. 1 m2), pro Elemente und Tag 66,00
    Mindesbetrag pro Tag 660,00
    Kostenersatz Hallenaufbau (zzgl. Kosten Mitarbeiter), pro Stunde 102,00

    Von nachfolgend angeführten Sportvereinen und Schulen sind folgende Jahrespauschalen (inkl. Kraftraumbenützung) zu entrichten:

      EUR
    SMG GmbH Basketball 27.504,00
    NMS Stadt 14.630,40
    SV Gmunden 2.496,00
    Union Triathlon 360,00
    ASKÖ Skiklub 1.497,60
    Gmundner Skiklub 1.996,80
    Union Muhfit 1.339,20
    Union Mountainbike 360,00

    In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten.

    Garage Zentrum West

      EUR
    Entgelt für jede viertel Stunde (bis zu 3 Stunden)
    0,50
    Tagesticket (24 Stunden)
    18,00
    Verlust des Tickets
    18,00
    Kostenersatz für Dauerkarten, pro Karte 15,00
    Auslassticket für Marktfiranten bzw. für Aussteller von Veranstaltungen der Stadtgemeinde Gmunden 8,00
    Kostenersatz für Einfahrtsplaketten, pro Plakette 15,00
    Dauerkarten  
    Monatskarte für reservierte und gekennzeichnete Parkplätze in der 1. Etage (pro angef. Kalendermonat)  155,00
    Monatskarte (pro angefangenem Kalendermonat)
    85,00
    Hotelticket (Tageskarte für Hotelgäste)
    12,00

    In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20% enthalten.
    Rabattierung bei “Dauerkarten”: 11 Monate zahlen, 12 Monate parken bei Erlag des Jahresbeitrages im Voraus. Bei vorzeitiger Rückgabe der Parkkarte erfolgt keine anteilsmäßige Refundierung.
    Monatskarte pro angefangenem Kalendermonat mit Mindestvertragsdauer 6 Monate. Nur mittels Abbuchen möglich.
    Monatskarten können bis sieben Tage vor Beginn des nächstfolgenden Monates gekündigt werden. Sollte die Karte verspätet gekündigt werden, ist auch für das Folgemonat das entsprechende Monatsentgelt zu entrichten.
    Für “Geldwertkarten” wird ab einem Wert von EUR 50,00 (pro Karte) ein Rabatt von 5 % gewährt.

    Traunsteinshuttle

    Einfache Fahrt mit dem “Traunsteinshuttle” 5,00
         
         
         
    Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr   kostenlos

    *) jene Kunden, welche eine “Partnerkarte” für das “Traunsteinshuttle” lösen, erhalten mit dem Erwerb der Karte einen Gutschein zu € 5,00 (Anhang der Karte), welcher in sämtlichen Gmundner Betrieben eingelöst werden kann (Abwicklung über die Gmundner Betriebe);

    Wasserversorgung

    Wasseranschlussgebühr

    Die Wasserleitungsanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke € 15,68 je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage.

    2. Die Mindestgebühr beträgt € 2.350,70. Dies entspricht einer Fläche bis 150 Quadratmeter der Bemessungsgrundlage.

    3. Die Wasserleitungsanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt € 2.350,70.

    Wasserbezugsgebühr

    1. Die Eigentümer (§ 2) der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke bzw. Bauwerke haben eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten.

    2. Die Wasserbezugsgebühr beträgt pro m³ der bezogenen und durch den Wasserzähler gemessenen Wassermenge € 1,84.

    3. Für die Beistellung der Wasserzählereinrichtung samt der amtlichen Eichung und der Abdeckung der Festkosten wird eine vierteljährliche Grundgebühr je Anschluss an die Wasserversorgungsanlage in folgender Höhe eingehoben:

     Beschreibung  Betrag
     a) bei einer Zählergröße von 3 m³  13,75 €
     b) bei einer Zählergröße von 7 m³  34,65 €
     c) bei einer Zählergröße von 20 m³  91,85 €
     d) bei einer Zählergröße von 80 m³ und 100 m³  286,00 €

    4. Bei offenkundiger Unrichtigkeit oder bei Ausfall des Wasserzählers wird die verbrauchte Wassermenge geschätzt. Bei der Schätzung des Wasserverbrauches ist insbesondere auf den Wasserverbrauch des vergangenen Ablesezeitraumes, unter Berücksichtigung eventuell geänderter Verhältnisse im Wasserverbrauch, Bedacht zu nehmen.

    Wassergebührenordnung zum Download:
    Wassergebührenordnung

    In den enthaltenen Gebührensätzen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 10 % enthalten.

    Arbeiten und sonstige Tarife der städtischen Wasserversorgung:

      EUR
    Fahrtkostenpauschale: Fahrten mit Dienstfahrzeug zu Arbeiten, die von Kunden in Auftrag gegeben werden, pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt) innerhalb des Stadtgebietes
    13,20
    Kranwagen: Entgelt für die Beistellung inklusive Lenker, pro Stunde
    109,20
    Stromaggregat, pro angefangenem Tag
    13,20
    Tauchpumpe, pro angefangenem Tag
    8,40
    Bohrhammer, pro angefangenem Tag
    7,20
    Wenn diese Geräte bei einer Baustelle benötigt werden und die Monteure der städtischen Wasserversorgung die Arbeiten an Ort und Stelle durchführen, wie folgt  
    Stromaggregat, pro Stunde zuzüglich jeweiliger Stundensatz des Monteurs
    8,40
    Tauchpumpe, pro Stunde zuzüglich jeweiliger Stundensatz des Monteurs
    7,20
    Bohrhammer, pro Stunde zuzüglich jeweiliger Stundensatz des Monteurs
    6,00
    Verleih Kabelbrücken, einmalige Benützung (bis zu 2 Wochen)
    12,00
    je weitere angefangene zwei Wochen
    12,00

    In den angeführten Beträgen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20% enthalten.

    Wirtschaftshof

      EUR
    Bedienstete des Wirtschaftshof, je Stunde
    75,60
    Entgelt für die Beistellung eines LKW’s (MAN, John Deere, Unimog 400, Reform Muli), pro Stunde (zzgl. Kosten für den obligatorischen Lenker)
    26,40
    Entgelt für die Beistellung eines Traktors, pro Stunden (zzgl. Kosten für den obligatorischen Lenker)
    22,80
    Entgelt für die Beistellung eines Minibaggers, pro Stunde (zzgl. Kosten für den obligatorischen Lenker)
    20,40
    Entgelt für die Beistellung einer Kehrmaschine MAN-GAT, pro Stunde (zzgl. Kosten für den obligatorischen Lenker sowie der tatsächlichen Entsorgungskosten)
    39,60
    Entgelt für die Beistellung der Kehrmaschine “Johnston”, pro Stunde (zzgl. Kosten für den obligatorischen Lenker sowie der tatsächlichen Entsorgungskosten)
    39,60
    Entgelt für die Beistellung des Mulch- und Freischneidegerätes (Type UNA600), pro Stunde (zzgl. Kosten für den obligatorischen Lenker)
    39,60
    Entgelt für die Beistellung des LKW MAN mit Kran, pro Stunde (zzgl. Kosten für den obligatorischen Lenker)
    39,60
    Entgelt für die Beistellung eines Transporters bis 50 gefahrene Kilometer, pro Stunde (zzgl. Kosten für den obligatorischen Lenker)
    8,40
    Entgelt für die Beistellung eines Kanalspülwagens, pro Stunden (zzgl. Kosten für den obligatorischen Lenker)
    36,00
    Entgelt für die Beistellung eines Kompressors, pro Stunde
    18,60
    Entgelt für die Beistellung eines Staplers, pro Stunde
    27,60
    Entgelt für die Beistellung einer Markierungsmaschine, zzgl. Farbe, pro Stunde
    17,40
    Entgelt für die Beistellung eines Balkenmähers, Erdstampfer, BOMAG-Walze, pro Gerät und Stunde
    6,84
    Entgelt für die Beistellung von diversen Anhängern (Anhänger für Makierungsmaschine, GM-463CE, Anhänger Huemer und Schwan)
    1,20
    Entgelt für die Beistellung eines Kipper-Anhänger ‘Goliath’
    6,24
    Entgelt für die Beistellung eines Kipper-Anhänger ‘Furmann’
    9,96
    Entgelt für die Beistellung von diversen PKW Kipper-Anhängern (GM-2VJC, Kanal, etc.)
    2,52
    Entgelt für die Beistellung einer Asphaltschneidemaschine
    6,84
    Entgelt für die Beistellung von diversen Notstromaggregaten
    6,84
    Entgelt für die Beistellung eines pneumatischen Baumschneidegerätes
    12,36
    Entgelt für die ‘Baumbegutachtung’ privater Baumbestände/Baum
    32,28
    Entgelt für die Beistellung eines Kanalschutztassenhebegerätes mit Hecklade, pro Stunde
    11,16
    Entgelt für die Beistellung eines Zwangsbetonmischers, pro Stunde
    6,24
    Entgelt für die Beistellung einer TV-Schiebekamera (zzgl. Kosten für Kanalwagen und Lenker), pro Stunde 36,00
    Engelt für die Beistellung eines Nebelgerätes (Tagespauschale ohne Betriebsmittel) 48,00
    Verleih eines Standls  
    Standl (offen), zuzügllich Transport- und Aufstellungskosten, pro Tag 36,00
    Standl (geschlossen), zuzügllich Transport- und Aufstellungskosten, pro Tag 72,00
    Standl (offen) für Adventmarkt, zuzügllich Transport- und Aufstellungskosten, pro Tag 13,20
    Standl (geschlossen) für Adventmarkt, zuzügllich Transport- und Aufstellungskosten, pro Tag 26,40
    Verleih einer großen Verkaufshütte (an Abteilungen der Stadtgemeinde Gmunden, kein Verleih an Dritte), zuzüglich Transport- und Arbeitsleistungen 60,00

    Für Leistungen an Dritte außerhalb der Stadtgemeinde Gmunden ist die gesetzliche Umsatzsteuer im Ausmaß von derzeit 20% enthalten.

    Wirtschaftsstelle

    Mondscheinbummel

    Tarife für Gastronomiebetriebe

      EUR
    Standmiete für Stände bis 5 lfm. (mit Getränkeausschank) 328,80
    Standmiete für Stände von 5 bis 8 lfm. (mit Getränkeausschank) 480,00
    Unkostenbeitrag für die im Veranstaltungsgebiet ansässigen Gastronomen 216,00

    Teilnahmeentgelt für Stände am Rathausplatz

    Firmen, welche sich am Rathausplatz über das normale Maß eines Töpfermarktstandes o.ö. präsentieren, soll ein Entgelt in Höhe von EUR 620,00 (zuzüglich Strombezugspauschale) vorgeschrieben werden.

    Teilnahmeentgelt für Gmundner Betriebe

    Das Teilnahmeentgelt für die Gmundner Betriebe soll wie bisher im Rahmen der Selbsteinstufung  im Rahmen von EUR 120,00 bis EUR 240,00 vorgenommen werden.

    In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten.

    Italienischer Markt

    Für die Teilnahme am “italienischen Markt” werden pro Teilnehmer und Tag EUR 31,20 in Rechnung gestellt. Des weiteren wird ein einmaliges Anmeldeentgelt von EUR 120,00 pro Teilnehmer zur Vorschreibung gebracht.
    In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten.

    Adventmarkt

      EUR
    Anmeldeentgelt für Kunsthandwerksaussteller, pro Adventwochenende 30,00
    Miete Adventhütte (pro Wochenende, inkl. Strom) 60,00
    Miete Ausschankhütte (pro Wochenende, inkl. Strom) 96,00
    Werbekostenbeitrag (einmalig) 30,00
    Kostenersatz für Nichterscheinen, kurzfristige Absage (ein Monat vorher) bzw. vorzeitige Schließung des Standes 120,00
    Entgelt für die Reinigung bei nicht ordnungsgemäßem Verlassen des zugewiesenen Standplatzes 84,00
    Die Tarife verstehen sich pro Schausteller und Stand.  
    In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten.  

    “Schmankerlroas”

    Entgelt pro Teilnehmer und Stand EUR 30,00 (inkl. 20 % Umsatzsteuer)

    Schwanenbussi-Magazin – Inseraten Tarife

      EUR
    Produkt promotion 150,00
    Extrakosten für die Produktfotografie 50,00
    Redaktionelle Cover-Stories – “Basic” (Fotografie-Paket buchbar, red. Gewichtung 25 %) 350,00
    Redaktionelle Cover Stories – “Premium” (inkl. Fotografie-Paket, red. Gewichtung 50 %) 700,00
    “Advertorial-Cover Stories” – 1/4 Seite, Fotografie-Paket buchbar 580,00
    “Advertorial-Cover Stories” – 1/2 Seite, inkl. Fotografie-Paket 980,00
    Fotografie-Paket 120,00

    Die gesetzliche Werbeabgabe (5 %) und die gesetzliche Umsatzsteuer (20 %) sind den angeführten Tarifen hinzuzurechnen. Bei gleichzeitiger Buchung von zwei Ausgaben sollen 5 % Rabatt gewährt werden.

    Kostenersatz für den Versand von Gmundner Geschenkgutscheinen

    Kostenersatz € 9,80 / Fall (inkl. Abgaben & Gebühren)