Direkt zum Inhalt wechseln
Stadtgemeinde Gmunden
adobe stock

Geburt

Geburten sind innerhalb einer Woche beim für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Benötigte Urkunden:
• Geburtsurkunden der Eltern
• Heiratsurkunde der Eltern (falls zutreffend)
• Nachweis der Staatsangehörigkeit (Staatsbürgerschaftsnachweis, bei Fremden Reisepass)

Aktuelle Informationen zu Schwangerschaft und Geburt, Behördenwegen bei der Geburt, Vor- und Familiennamen des Kindes, Obsorge, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Elternkarenz und Elternteilzeit etc.