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Stadtgemeinde Gmunden
Männlicher Arm mit silbernen Kugelschreiber bei der Unterzeichnung des Dokuments.
© Adobe Stock

Eheschließung, Eingetragene Partnerschaft, Formulare

Eheschließung:

Die Eheschließung kann bei jedem Standesamt erfolgen.

Vorher muss das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit durchgeführt werden. 

Ermittlung der Ehefähigkeit:

Das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit kann bei jedem Standesamt, unabhängig vom Wohnsitz der Verlobten und vom Ort der Eheschließung, unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Verlobten durchgeführt werden.

Benötigte Urkunden:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis – bei Fremden der Reisepass
  • Heiratsurkunden der letzten Vorehen
  • Nachweis der Auflösung der letzten Vorehe (Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde)
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • Lichtbildausweis

Bei fremder Staatsangehörigkeit werden zusätzliche Urkunden wie Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigenbescheinigung sowie Geburtsurkunden mit Apostille oder diplomatischer Beglaubigung benötigt. Es wird um telefonische Anfrage gebeten.

Apostille: Beglaubigung der Unterschrift der ausländischen Urkunde durch die übergeordnete Behörde im Ausland.

Diplomatische Beglaubigung: Bestätigung der Echtheit des Dokuments durch die Österreichische Botschaft im Ausstellungsland.

Übersetzungen dürfen nur von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher anerkannt werden.

Ehefähigkeitszeugnis

Wird von jedem Standesamt ausgestellt. Benötigen Österreicher für die Eheschließung im Ausland. Vorher muss das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit durchgeführt werden – siehe oben.


Eingetragene Partnerschaft:

Die eingetragene Partnerschaft kann bei jedem Standesamt erfolgen.

Vorher muss das Verfahren zur Ermittlung der Begründung der eingetragenen Partnerschaft durchgeführt werden. 

Ermittlung der Begründung der eingetragenen Partnerschaft:

Das Verfahren zur Ermittlung der Begründung der eingetragenen Partnerschaft kann bei jedem Standesamt, unabhängig vom Wohnsitz und vom Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft, unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner/Partnerin durchgeführt werden.

Benötigte Urkunden:

Wie bei einer Eheschließung

Informationen zu einer Geburt

Geburten sind innerhalb einer Woche beim für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzuzeigen. 

Benötigte Urkunden:

• Geburtsurkunden der Eltern
• Heiratsurkunde der Eltern (falls zutreffend)
• Nachweis der Staatsangehörigkeit (Staatsbürgerschaftsnachweis, bei Fremden Reisepass)


Zusatzinformationen zum Heiraten im Seeschloss Ort


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Wichtiger Hinweis

Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Gmunden hat Ihnen nunmehr eine allgemeine Grundinformation mitgeteilt. Da es aber sehr viele verschieden gelagerte Fälle gibt, ist kein Anspruch auf Vollständigkeit dieser Informationen gegeben. Sollten Sie daher (zusätzliche) Fragen haben, so rufen Sie uns gerne an.

Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Gmunden