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Stadtgemeinde Gmunden

Staatsbürgerschaftsnachweis

Staatsbürgerschaftsnachweise werden von jedem Standesamt ausgestellt und müssen grundsätzlich persönlich unter Mitnahme der Geburtsurkunde und eines amtlichen Lichtbildausweises beantragt werden. Minderjährige können ab dem 14. Lebensjahr den Antrag selbst stellen.

Nach einer Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft werden folgende Dokumente benötigt:

  • Geburtsurkunde des Antragsstellers
  • Verleihungsbescheid
  • Heiratsurkunde

Kosten für den Staatsbürgerschaftsnachweis: € 44,60.
Für Neugeborene ist der erste Staatsbürgerschaftsnachweis bis zum vollendeten 2. Lebensjahr gebührenfrei.

Wichtiger Hinweis
Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Gmunden hat Ihnen nunmehr eine allgemeine Grundinformation mitgeteilt. Da es aber sehr viele verschieden gelagerte Fälle gibt, ist kein Anspruch auf Vollständigkeit dieser Informationen gegeben. Sollten Sie daher (zusätzliche) Fragen haben, so rufen Sie uns gerne an.
T: +43 7612 794 80

Aktuelle Informationen zu Staatsbürgerschaft, Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft, Doppelstaatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaftsnachweis, Staatsbürgerschaftsnachweis für ein Kind.