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Stadtgemeinde Gmunden
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Todesfall

Sterbefälle können von jedem Standesamt beurkundet werden. Ereignet sich der Sterbefall im Krankenhaus, muss das Krankenhaus den Sterbefall am nächsten Werktag dem Standesamt anzeigen.

Ereignet sich der Todesfall nicht im Krankenhaus, muss er von den Angehörigen spätestens am nächsten Werktag beim Standesamt angezeigt werden. In diesem Fall muss vorher umgehend die Bestattung informiert werden. Die Bestattung organisiert in der Folge die Totenbeschau und leitet die vom Beschauarzt auszustellende Bestätigung des Todes („Totenschein“) an das Standesamt weiter.

Folgende Urkunden werden benötigt:
• Geburtsurkunde der(s) Verstorbenen
• Heiratsurkunde der(s) Verstorbenen (bei Auflösung der Ehe Nachweis der Auflösung)
• Nachweis der Staatsangehörigkeit (Staatsbürgerschaftsnachweis, bei Fremden Reisepass)

Aktuelle Informationen zu Todesfall, Totenbeschau, Meldungen nach dem Todesfall, Verlassenschaftsverfahren etc.