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Stadtgemeinde Gmunden
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Schloss Ort

Das malerisch auf einer winzigen Insel im Traunsee gelegene Schloss Ort verdankt einen Großteil seiner Berühmtheit einer deutsch-österreichischen Fernsehserie: Acht Jahre lang, von 1996 bis 2004, wird im „Schlosshotel Orth“ gelebt, geliebt und geheiratet. Bis heute ist die Serie ein starker Publikumsmagnet und sorgt jährlich im Seeschloss Ort für zahlreiche Besucher.

Das Seeschloss Ort zählt nicht nur zu den ältesten Gebäuden des Salzkammergutes, es hat vor allem auch spannende Geschichten zu erzählen: etwa die Sage vom Riesen Erla, der das Schloss aus Liebe zur Traunseenixe Blondchen erbaut haben soll. Und vom ersten geschichtlich erwähnten Besitzer, dem Ritter Hartneid von Ort, über den grausamen Grafen Herbestorff, bis hin zum Habsburger Erzherzog Johann Nepomuk Salvator, hat hier so manch schillernde Persönlichkeit residiert.

Seit 1995 befindet sich das Seeschloss Ort wieder im Besitz der Stadtgemeinde Gmunden und steht der Öffentlichkeit sowohl als Museum als auch als Veranstaltungsort zur Verfügung. Begeben Sie sich auf einen einzigartigen Rundgang durch eines der faszinierendsten Bauwerke des Salkammergutes!

Gehen Sie über die 123 m lange Brücke und finden Sie hier den perfekten Ort für:

  • Ihr privates Fest
  • Ihr Firmenevent
  • Ihre Tagung
  • Ihr Seminar
  • Ihre Kulturveranstaltung
  • Ihre Gala
  • Ihre Hochzeit

Öffnungszeiten


Derzeit ist das Seeschloss geschlossen.
Ab Ostern starten wir wieder in die neue Saison.

Schloss Ort

Souvenir – Kassa

SchlosserhaltungsbeitragEUR
Erwachsene einmaliger Eintritt5,00
Gruppentarif ab 10 Personen4,00
Vorverkaufskarte für Erwachsene (bei sämtlichen Vorverkaufsstellen)4,00
Turmführung3,00
Folgende Personengruppen sind vom Schlosserhaltungsbeitrag ausgenommen:
Kirchenbesucher anlässlich der Hl. Messe, Hochzeitsgesellschaften, Veranstaltungsgäste, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (inkl. kostenloser Turmführungen), Personen mit Hauptwohnsitz in Gmunden
Der Gruppentarif kann ab 10 Personen gewährt werden. Jenen Besuchern, welche eine Eintrittskarte für das Museum vorweisen können, wird der Eintritt in das Seeschloss Ort zum Gruppentarif gewährt. Diese Regelung soll auch umgekehrt gelten (Seeschloss Ort – Museum).
In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Mehrwersteuer enthalten.
Tarife für die Vermietung von Räumlichkeiten im Seeschloss OrtEUR
Wappensaal oder Palas
Halbtagsnutzung (bis maximal 4 Stunden)
Ganztagsnutzung (bis maximal 6 Stunden)
Stundensatz ab der 7. Stunde
Tagessatz für Auf- und Abbauarbeiten

432,00
600,00
66,00
120,00
Seminarraum (inkl. Garderobe ohne Wappensaal)
Halbtagsbenutzung (bis maximal 4 Stunden)
Ganztagsbenutzung (bis maximal 6 Stunden)
Stundensatz ab der 7. Stunde

174,00
246,00
25,00
Hochzeitsveranstaltungen
Miete Wappensaal bis zu 6 Stunden (inkl. Tisch- und Sesselmiete, inkl. Reinigungskosten)
Stundensatz ab der 7. Stunde

1.440,00
44,00
Hof für Veranstaltungen
bis zu 4 Stunden
bis zu 6 Stunden

432,00
720,00
Hof (ab 18:00 Uhr)
bis zu 4 Stunden
jede weitere Stunde
Bereitstellung eines Saals (falls Schlechtwetter)
Die Reinigung des Hofes wird, wenn notwendig, gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach Stundentarifen für Gemeindearbeiter (laut Voranschlag)

300,00
81,60
114,00
Sonstige Benutzungen
Entleihen von Stühlen, je Tag und Stuhl
Entleihen von Tischen, je Tag und Tisch
Benützungsentgelt, laut Mietvertrag mit ARGE

Pauschale für die Verwendung des Internets, pro Tag
Erhaltungsbeitrag Seeschloss Ort für den Standesamtsverband, pro standesamtlicher Trauung
Benützungsentgelt pro standesamtlicher Trauung für den Palas

3,00
6,00
lt. gültigem Mietvertrag
18,00
168,00
69,20
Die gesetzliche Umsatzsteuer von 20% ist in den angeführten Beträgen enthalten

Entleihen von Stühlen: Für private Veranstaltungen (+ allfällige Transportkosten), der Tag der Abholung und der Tag der Rückstellung wird nicht berechnet, jedoch gelangt mindestens 1 Tag zur Verrechnung.
Benützungsentgelt: Dieses wird laut Mietvertrag mit der ARGE dann verrechnet, wenn ein Veranstalter für das Catering in den Sälen und im Hof nicht den Schlossgastronomen beauftragt.
Zur Verrechnung gelangen pro Tag und Saal höchstens 10 Stunden.
Die Anmietung von Palas, Wappensaal und Seminarraum schließt die jeweiligen Nebenräume ein.
Für einen Sektumtrunk beim Schlossgastronomen (tagsüber) wird kein Entgelt eingehoben.
Bei Anmietung von zwei oder mehr Sälen (Palas, Wappensaal, Seminarraum) wird ein Rabatt von 25% auf die vorzuschreibende Mietsumme gewährt. Die Schlossverwaltung ist berechitgt eine Anzahlung von 50% der Mietkosten vor der geplanten Veranstaltung vorzuschreiben bzw. einzuheben.
Von der Schlossverwaltung ist im Falle von reservierten Sälen, welche wieder storniert werden, ein Entgelt in Höhe von 25 % des ursprünglich vorzuschreibenden Mietentgeltes einzuheben.
Im Falle von Lagerung von Gegenständen in den Sälen des Seeschlosses (Blockierung der Säle für andere Veranstaltungen) ist pro Tag ein Betrag von EUR 96,00 zu entrichten.

Feuerwache: Für bestimmte Veranstaltungen kann es zu einer vorgeschriebenen Feuerwache (durch die FF-Gmunden) kommen. Die anfallenden Entgelte werden von der Feuerwehr direkt vorgeschrieben.
Diese Regelung gilt für folgende Veranstaltungen:
– alle Veranstaltungen im Hof ab 200 Personen
– bei Auslastung aller Säle und für Veranstaltungen in einem Saal mit mindestens 150 Personen
– Beginn: Monate Mai, Juni, Juli und August ab 20.00 Uhr, restliche Monate ab 18.00


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