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Stadtgemeinde Gmunden

Tarife Stadttheater

StadttheaterEUR
Benützung des Theatersaales (Parterre inkl. Balkonlogen und Galerie, bis max. 440 Sitzplätze), Mindesttarif (bis zu 3 Stunden) bis 14 Uhr (inkl. Betriebskosten, Haustechnik und 1 Mitarbeiter)456,00
Benützung des Theatersaales (Parterre inkl. Balkonlogen und Galerie, bis max. 440 Sitzplätze), Mindesttarif (bis zu 3 Stunden) ab 14 Uhr (inkl. Betriebskosten, Haustechnik und 1 Mitarbeiter)948,00
Benützung des Theatersaales (nur Parterre), Mindesttarif (bis zu 3 Stunden) ab 14 Uhr (inkl. Betriebskosten, Haustechnik und 1 Mitarbeiter)744,00
Benützung des Kinosaales (kleiner Saal), Mindesttarif (bis zu 3 Stunden, ohne Personal, inkl. Betriebskosten)378,00
Benützung der Bar im 1. Stock (inklusive Foyer), pro Veranstaltung (bis zu 4 Stunden)384,00
für jede weitere angefangene Stunden (inkl. Betriebskosten)120,00
Benützung der Bar im Erdgeschoß oder der Kellerbar, pro Veranstaltung und Bar234,00
Kostenersatz für Sesselein- und Ausbau anlässlich einer Veranstaltung1500,00
Garderobe, je Ablagestück1,50
Pauschale für Kartenvorverkauf für jede Veranstaltung pro Vorstellung32,40
Vermietung der Lautsprecheranlage, pro Tag144,00
Vitrinenmiete, je Vitrine und angefangenem Jahr96,00
Probentag, je angefangenem Tag, exklusive Arbeitsleistungen456,00
Gläserpauschale60,00
Arbeitsleistungen für die Leistungen der Gemeindebediensteten (Auf- & Abbau, Reinigung, Proben, Garderobe etc.) werden nach dem aktuellen Tarif (Beschlussfassung durch den Gemeinderat) in Rechnung gestellt;
Vermietung des Kinosaales als Verantaltungsraum (Mindesttarif für bis zu drei Stunden, inkl. Betriebskosten- jedoch ohne Personalkosten)
jede weitere Stunde Vermietung des Kinosaales
480,00

40,00
In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten
  • Grundsätzlich ist die Anwesenheit bzw. die Erreichbarkeit eines Bevollmächtigen der Stadtgemeinde Gmunden während der Benützung der Räumlichkeiten des Stadttheaters obligatorisch. Des weiteren ist jedwede Benützung der Räumlichkeiten des Stadttheaters entgeldpflichtig.
  • Die Festsetzung der Saalmiete anlässlich von Filmvorführungen für Schulklassen obliegt dem Geschäftsführer.
  • In den Tarifen für die Vermietung von Räumlichkeiten sind sämtliche Betriebskosten enthalten.
  • Im Falle von reservierten Räumlichkeiten, welche nicht bis zu drei Wochen vor der Veranstaltung storniert werden, wird ein Entgelt von 25 % des ursprünglich vereinbarten und vorzuschreibenden Entgeltes der entsprechenden Räumlichkeiten eingehoben.
  • Die Geschäftsführerin ist berechtigt, potenziellen Veranstaltern Nachlässe auf die angeführten Tarife einzuräumen, sofern in den Tarifen inkludierte Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.
  • Die Geschäftsführerin ist des weiteren ermächtigt, mit potenziellen Veranstaltern Pauschalen, die zwischen den Eigenregiekosten und den Tarifen laut Voranschlag liegen, zu vereinbaren. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedenfalls kommerzielle Veranstaltungen.