Flächenwidmungsplan & Bebauungsplan
Flächenwidmungsplan
Das oberösterreichischen Raumordnungsgesetz regelt die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Der Flächenwidmungsplan mit dem örtlichen Entwicklungskonzept reiht das Grundstück vorerst in eine der drei Widmungskategorien Grünland, Bauland und Verkehrsfläche ein. Innerhalb dieser Kategorien gibt es dann weitere Differenzierungen, die von der jeweiligen Nutzungs- und Umgebungssituation abhängen.
Die genaue Widmung einzelner Grundstücke kann über folgenden Link (DORIS) abgerufen werden. Für rechtsverbindliche Auskünfte kontaktieren Sie die Ansprechperson im Stadtbauamt.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan (sofern vorhanden) trifft bereits sehr detaillierte Aussagen über die tatsächliche Bebaubarkeit einer Liegenschaft. So definieren die Baufluchtlinien jenen Bereich, innerhalb dessen die Hauptgebäude entstehen sollen.
Neben den Baufluchtlinien, hat ein Bebauungsplan jedenfalls auch Angaben über die Gebäudehöhe und den Verlauf und die Breite der Verkehrsflächen zu beinhalten. Darüber hinaus kann der Bebauungsplan auch Aussagen über die Bauweise, das Maß der baulichen Nutzung, über die Begrünung der Freiräume, über den ruhenden Verkehr (Kfz-Abstellplätze, Tiefgaragen) und andere Themen enthalten.
Für Auskünfte darüber, ob für bestimmte Grundstücke im Gemeindegebiet Bebauungspläne bestehen und welche Inhalte darin festgeschrieben sind, kontaktieren Sie bitte die Ansprechperson im Stadtbauamt!
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Laska Günter
Baurechtsabteilung – Leitung