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Stadtgemeinde Gmunden
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Gebühren & Tarife

Pro abgeführtem Behälter/Container/Sack werden folgende Abfallgebühren eingehoben:

GebührenEUR
60 Liter Tonne / 2-wöchentliche Abfuhr9,68
60 Liter Tonne / 4-wöchentliche Abfuhr14,19
90 Liter Tonne / 2-wöchentliche Abfuhr14,96
120 Liter Tonne / 2-wöchentliche Abfuhr19,80
240 Liter Tonne / 2-wöchentliche Abfuhr (auch bei wöchentlicher Abfuhr)38,50
770 Liter Tonne / 2-wöchentliche Abfuhr (auch bei wöchentlicher Abfuhr)121,44
1.100 Liter Tonne / 2-wöchentliche Abfuhr (auch bei wöchentlicher Abfuhr)173,25
Müllsack – 60 Liter7,15
Zusatzentleerung von Biotonnen (bei Fehleinwurf) als Restabfall22,00
Bei Anschluss von Liegenschaften an die Müllabfuhr mit jährlich 13 Abfallsäcken wird die Gebühr für eine 60-Liter Tonne mit 4-wöchentlicher Entleerung, bei Anschluss mit 26 Abfallsäcken, die Gebühr für eine 60-Liter Tonne mit 2-wöchentlicher Entleerung vorgeschrieben.
770 Liter Container / 2-wöchentliche Abfuhr Gewerbeabfälle (auch bei wöchentlicher Abfuhr)102,19
1.100 Liter Container / 2-wöchentliche Abfuhr Gewerbeabfälle (auch bei wöchentlicher Abfuhr)116,38
Den an die Müllabfuhr angeschlossenen Liegenschaftseigentümern wird die Bio-Tonne nach Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt. Für alle anderen Liegenschaftseigentümern wird die Bio Abfallgebühr wie folgt festgesetzt.
120 Liter Bio-Tonne (41 Abfuhren/ Jahr)8,58
240 Liter Bio-Tonne (41 Abfuhren/Jahr)14,74
BIO-Müllsack 80 Liter1,65
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Beträgen enthalten

Wer öffentliches Gut über den Gemeingebrauch hinausgehenden Weise benützt, hat einen Anerkennungszins zu entrichten. Dieser beträgt:

TarifpostArt der Nutzung des öffentlichen GutesEUR
1a) Portalartige Verkleidung und Ladenvorbauten, je angefangenem m2 benutzter Bodenfläche, jährlich
b) Schaukästen in der Trauntorpassage, jährlich
c) Schaukästen aller Art, je angefangenem m2 Sichtfläche, jährlich
31,92

22,20
31,92
2Leuchtschilder- für jeden angefangenen m2 beleuchteter Schriftseite, jährlich50,88
3Steckschilder verschiedener Herstellungsart je angefangenem m2, jährlich20,76
4Verlegung eines privaten Kanals, sonst. Leitungen oder Kabelführungen, pro lfm1,26
5a) Vorbauten, Fundamentverbreiterungen, Stützpfeiler, Gehsteigüberbauungen, Balkone, Veranden, Vordächer, Sonnenmarkisen, usw. je angefangenem m2, Stockwerk und Jahr
Zone I: innerhalb von 300 m Seeuferzone15,12 (VKW300/4%)
Zone II: außerhalb von 300 m Seeuferzone7,56 (VKW150/4%)
b) Sonnenmarkisen mit Nutzung der darunterliegenden Grundfläche je angefangenem m2, jährlich37,80
6Telefonanlage, je Apparat, jährlich27,72
7Grafoskope, Vibrationsapparate, Schaukeltiere jeder Art, jährlich221,28
8Aufstellung von Verkaufsständen für Getränke und dgl., zuzüglich Betriebskosten (asugenommen Tarife bei Veranstaltungen)
– pro Tag
– pro Wochenende


72,12
142,80
9Aufstellen von Tischen und Stühlen vor Gaststätten jeder Art – je angefangenem m2 und pro Saison (März bis Oktober jeden Jahres)
Zone I: Rathausplatz, Schubertplatz, Esplanade, Museumsplatz, Schiffslände:
Zone II: alle übrigen Flächen im Stadtgebiet


35,28
30,24
10Aufstellung von Punschständen und dgl. auf dem Rathaus- und Schubertplatz, zuzüglich Betriebskosten – pro Saison1428,00
Aufstellung von Punschständen und dgl. auf allen übrigen Plätzen, zuzüglich Betriebskosten – pro Saison714,00
11Aufstellung von PKW auf öffentlichem Gemeindegrund für Werbezwecke, je PKW für 2 Tage73,92
12Benützung von Gemeindegrund anlässlich der Aufstellung von Baugerüsten und zur Lagerung von Baumaterial, Schutt und Ähnlichem (mit Ausnahme der Grabungsarbeiten für Telefon, Strom, Gas, Kanal und Wasser) pro angefangenem m2, wöchentlich

Mindesentgelt pro Conainer wöchentlich. Benützung bis zu 3 Tagen ist entgeltfrei
1,26



12,60
13Schauvitrinen jeder Art, je angefangenem m2 benützter Bodenfläche, jährlich40,20
14Mülltonnen-Abstellplatz, je angefangenem m2 und Jahr16,68
15Stufenanlagen bei Häusern, je angefangenem m2 und Jahr11,40 (VKW300/3%)
16Gemeindegrund oder öffentliches Gut zur Nutzung für gewerbliche Zwecke (asugenommen TP 9 und 25) je angefangenem m2 und Jahr
a) Fläche innerhalb 100 m Seeuferzone (bis 25 m2)

b) Fläche innerhalb 100 m Seeuferzone (ab 25 m2)

c) Fläche innerhalb 300 m Seeuferzone (bis 25 m2)

d) Flächer innerhalb 300 m Seeuferzone (ab 25 m2)

e) Fläche außerhalb 300 m Seeuferzone

Mindestgebühr


25,20 (VKW400/5%)
9,48
(VKW 150/5%)
12,60 (VKW200/5%)
6,36
(VKW 100/5%)
7,56 (VKW120/5%)
37,80
17Gemeindegrund oder öffentliches gut zur Nutzung für private Zwecke (z.B. Vor- bzw. Hausgarten, Einfriedungen, Zugänge, Zufahrt, Lager- oder Abstellfläche, etc.) jedoch ohne PKW-Abstellfläche, je angefangenem m2, jährlich
a) Seeufer (Angleichung an ÖBF)

b) ebene Fläche innerhalb 300 m Seeuferzone

c) ebene Fläche außerhalb 300  m Seeuferzone

d) Grünland, Hanglage, bzw. Böschung

Mindestgebühr



14,88

7,56 (VKW150/4%)
5,04 (VKW150/4%)
1,56
(VKW150/4 %)
25,20
18Postöffentliche Münzfernsprecher – Pauschale für alle Anlagen, jährlich124,32
19Ständer (Klappständer u. Tafeln auf Sockeln) für kurzfristige Werbezwecke (ausgenommen Wirtschaftswerbung)
Je angefangenem m2 benützter Bodenfläche und Woche
Um die Aufstellung ist je Fall anzusuchen:
Von dieser Verpflichtung sind die politischen Parteien und deren angeschlossenen Organisationen ausgenommen. Gmundner Vereine und öffentliche Körperschaften sind anmeldepflichtig, jedoch von der Entrichtung des Benützungsentgeltes befreit.
Bei diesen Ständern handelt es sich um Anschlagflächen im Sinne des § 1, Abs. 1, Lit.a) der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 7. März 1983
9,84
20Dauerankündigung in Form von Hinweis- bzw. Werbetafeln, A-Ständer, Werbebanner, Werbefahnen, etc. auf öffentlichem Grund, je angefangenem m2 Werbefläche, jährlich
Werbefahnen und A-Ständer sind auf der Esplanade nicht gestatten!
61,44
21Vermietung eines Busparkplatzes pro Platz und Jahr1058,40
22Benützung öffentlichen Gemeindegrundes für einen reservierten PKW-Abstellplatz, pro Platz und Jahr378,00
23Benützung öffentlichen Gemeindegrundes zum Abstellen eines PKWs ohne Kennzeichen, pro Tag9,48
24Trafostationen der ENERGIE-AG auf Gemeindegrund, je angefangenem m2, jährlich6,60
25Präsentation von Waren vor Geschäften, je angefangenem m2 und Jahr34,32
26Vermietung von PKW-Abstellflächen vor dem gemeindeeigenen Häusern Satoristraße 27, 27 a, 27 b und Tagwerkerstraße 6
pro Platz und Monat
15,72
27Vermietung von Carports am Hackerpointweg, monatlich36,72
28a) Landungsbrücken, Bootsstege, Bootshütten, Zugänge hiezu, je angefangenem m2, jährlich
b) Landungsbrücken, Bootsstege, Bootshütten, Zugänge hiezu zur gewerblichen Nutzung, je angefangenem m2, jährlich
Die Erhaltung der Bootsstege und Zugänge obliegt den jeweiligen Nutznießern.

14,88

25,20
29Benützung der SEP-Arena (Alpenstadion) für verschiedene Veranstaltungen:

i) jahrespauschale für den SV Gmunden, einschließlich Betriebskosten, Versicherung, Benützung der Flutlichtanlage und Benützung des Fliegerschulplatzes (exkl. Strom), jährlich

j) Jährliche Pauschale für Trainingstätigkeiten der Sportorganisationen (inkl. Betriebskosten):
Allgemeiner Turnverein
ASKÖ Gmunden
UNION Gmunden Leichtathletik
ASKÖ Gmunden RAMS (inkl. Fliegerschulplatz)

k) Benützung des Sportplatzes durch das Bundesrealgymnasium Gmunden – Pauschale (einschließlich Betriebskosten), jährlich

l) Benützung des Sportplatzes durch die Gmundner Pflichtschulen – Pauschale (einschließlich Betriebskosten), jährlich

m) Benützung der Asphaltbahnen – gesamte Anlage, halbtags
– pro Bahn, halbtags
– Pauschale für ASKÖ Stockschützen, jährlich

n) Benützung des Fliegerschulsportplatzes und des Rasenplatzes der SEP-Arena (Nebenfeld), ohne Platzwart, pro Stunde

o) Benützung des Kunstrasenplatzes der SEP-Arena, pro Einheit (zwei Stunden) ohne Flutlicht
Benützung des Kunstrasenplatzes der SEP-Arena, pro Einheit (zwei Stunden) mit Flutlicht


7146,00





172,80
172,80
1344,00
774,00

1510,80


3354,00


30,00
7,68
840,00

15,00


200,00

220,00
30a) Benützung des Gemeindegrundes durch die Fa. Ankünder GmbH., oder einer sonstigen Werbefirma, jährlich
b) Befinden sich Werbetafeln, Werbeständer udgl. nur zum Teil auf öffentlichem Gemeindegrund, so sind 20 % von jenem Umsatz zu entrichten, der auf Werbung entfällt, die sich auf öffentlichem Grund befinden.


20%
31Zeitungsständer, je Standplatz, jährlich
Pauschale für Zeitungsverlage (zB Mediaprint, “Österreich”, etc.)  jährlich
24,84
1092,00
32Verleih von Veranstaltungstischen komplett, zuzüglich allfälliger Transport- und Aufstellungskosten, pro Tisch und Tag
33Verleih eines Töpfermarktstandls, inkl. Transport- und Aufstellungskosten, pro Standl, Töpfermarkt-Pauschale für 3 Tage
34Kostenersatz pro bewilligter Werbemaßnahme (Bewilligung durch Stadtpolizei – Verteilung von Werbematerial), pro Tag
35Verkaufsautomaten, freistehend oder an Gebäuden, Mauern und Einfriedungen und dgl. angebracht
a) mit einer Ausladung von 20 cm und 50 cm Breite, jährlich
b) mit einer größeren Ausladung, Breite und Länge, jährlich
c) Kaugummi- und andere Süßigkeitsautomaten jeder Größe, pro Automat und Jahr
d) Getränkeautomaten, pro Automat und Jahr


48,80
80,04
130,68
189,00
36Benützung von gemeindeeigenem Grund für das Aufstellen von Tischen und Stühlen vor Betrieben jeder Art, je angefangenem m2 (Mindestentgelt € 12,00/Tag1,02
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den oben angeführten Beträgen enthalten
  1. Die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes, des in der Verwaltung der Stadtgemeinde Gmunden befindlichen sonstigen öffentlichen Grundes und des darüber befindlichen Luftraumes zu anderen Zwecken als zu denen, die jedermann zustehen, bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Liegenschaftsverwaltung.
    Auf die Erteilung der Benützungsbewilligung stehe ein Rechtsanspruch nicht zu.
  2. Die Zahlungspflichtigen haben jede Änderung der Benützung unverzüglich dem Stadtamt Gmunden, Liegenschaftsverwaltung, zu melden.
  3. Die Berechnung und die ziffernmäßige Vorschreibung eines Benützungsentgeltes, sowie die Evidenzhaltung der Zahlungspflichtigen obliegt der Liegenschaftsverwaltung. In allen Fällen, die einer Verwaltungsvorschrift nicht bedürfen, wird die Feststellung der Zahlungspflicht mit der ziffernmäßigen Vorschreibung des Benützungsentgeltes durch die Liegenschaftsverwaltung verbunden.
  4. Bis zu Erlassung eines Landesgesetzes über die Einhebung von Gebühren für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber befindlichen Luftraumes, erfolgt die Vorschreibung der Grundpacht- und Anerkennungszinse aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen.
  5. An Stelle der Ausstellung einer Benützungsbewilligung kann der Abschluss eines Pachtvertrages erfolgen. Der Pachtzins ist jedoch mindestens in der Höhe der unter Tarifpost 1-34 festgesetzten Sätze zu berechnen.
  6. Bei jenen Grundbenützungsentgelten, welche nach m2 abgerechnet werden, ist ein Mindestsatz von EUR 25,20 beim Abschluss von neuen Übereinkommen zu verrechnen.

Grundbenützungsentgelt für den Rathausplatz sowie den Schubertplatz bei kommerziellen Veranstaltungen ab 1.Jänner 2022

Vermietung des Rathausplatzes bei kommerziellen Veranstaltungen ohne Eintritt, pro Veranstaltungstag € 350,00
Vermietung des Rathausplatzes bei kommerziellen Veranstaltungen mit Eintritt, pro Veranstaltungstag € 500,00

Angefangene Auf- und Abbautage werden jeweils mit 50% der vorstehend angeführten Tarife für die Veranstaltungstage in Rechnung gestellt.

Die angeführten Tarife unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Allfällige Leistungen des Wirtschaftshofes (Platzreinigung, etc.) sind in den angeführten Tarifen nicht enthalten und nach den Bestimmungen des Voranschlages gesondert zu entrichten.

Entgelt für die Benützung der Slipeinlage Lehenaufsatz:

  • Kostenersatz pro Slipvorgang € 25,00 (inkl. 20 % MwSt.) für Berichtigte lt. Benützungsordnung des Bürgermeisters;
  • Kosten insgesamt somit € 50,00 (inkl. 20 % MwSt.) – “Wassern” und Bootsentfernung aus dem Traunsee;

Kostenersatz für das Abstellen von Wohnmobilen am Toscanaparkplatz (gekennzeichnete Flächen):

  • Kostenersatz pro angefangene 24 Stunden € 20,00 (inkl. 20 % MwSt. bzw. zzgl. der gesetzlichen Tourismusabgabe)

Kostenersatz für Benützung der (entgeltpflichtigen) gemeindeeigenen WC-Anlagen:

Benützungsentgelt für die einmalige Benützung der (entgeltpflichtigen) gemeindeeigenen WC-Anlagen, pro Benützung € 050 (inkl. der gesetzlichen Ust.)

MedienartKinder/Jugendliche EURErwachsene EURMindespensionisten EUR
Bücher (Ausleihzeit 4 Wochen)0,601,500,60
Jahreskarten8,0055,008,00
Verlängerung (pro Woche)0,100,500,10
Hörbücher (Ausleihzeit 2 Wochen)1,801,801,80
Verlängerung (pro Woche)0,800,800,80
DVD (Ausleihzeit 1 Woche)2,202,202,20
Verlängerung (pro Woche)1,101,101,10
Zeitschriften (Ausleihzeit 4 Wochen)0,700,700,70
Verlängerung (pro Woche)0,100,100,10
Fernleihe (Ausleihzeit 4 Wochen)12,0012,0012,00
Verlängerung (pro Woche)3,503,503,50
Mahnspesen2,502,502,50
Die angeführten Tarife enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 10 %

Art der DienstleistngEUR
A4 Kopien0,20
A3 Kopien0,40
Lagepläne, Mappenblätter, CAD-Zeichnungen, pro DIN A4-Seite1,00
Orthofotos und Plakate, pro DIN A4-Seite1,50
Kostenersatz für Großflächenscanner,proDinA4-Seite1,00
Entgelt für Grundbuchsauszug: Kosten lt. Auszug zuzüglich Spesen von2,00
Entgelt für Firmenbuchauszug: Kosten lt. Auszug zuzüglich Spesen von2,00
Kostenersatz für Plankopierer pro lfm1,00
Kostenersatz für FAXE, pro gesendeter Seite1,00
In den angeführten Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten

Ab der Eissaison 2022/23 gelten auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates vom 12. Dezember 2022 folgende Tarife:

Winterbetrieb:

Eintritte PublikumslaufEUR
Schüler & ermäßigte Jugendliche1,50
Jugendliche2,50
Erwachsene4,00
Eisdisco
Jugendliche bis 18 Jahre7,00
Erwachsene8,00
Patch ( Eiskunstlauf, Mindestbelegung 8 Patches )9,00
Kartentarife
Zehnerblock Jugendliche24,00
Zehnerblock Erwachsene37,00
Saisonkarten
Saisonkarte Jugendliche72,00
Saisonkarte Erwachsene121,00
Saisonkarte Familie, pro Erwachsenen94,00
Saisonkarte Familie, Pro Kind/Jugendlichem57,00
Saisonkarte für Kinder/Jugendliche (unter 18) von Jänner bis März36,00
Saisonkarte (Vereinsmitglieder Eislaufverein oder Sharks) für Kinder/Jugendliche von Jänner bis März18,00
sonstige Eismieten
Eishallenmiete pro Einheit150,00
ab 6 Stunden147,00
ab 12 Stunden144,00
ab 50 Stunden135,00
ab 100 Stunden125,00
Miete Eisstock pro Einheit ( Mindestbelegung 6 Bahnen )15,00
Tarif für Hobby- und Juxspiele285,00
Mietentgelte für Schlittschuhe und Laufhilfen
pro angefangene 25 Minuten1,00
  • Sämtliche Tarife enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
  • Bei gleichzeitigem Besuch von Familien mit mehr als einem Kind, ist für die Kinder in jedem Fall der Familientarif anzuwenden. Für Präsenz- und Zivildiener, Studenten, Lehrlinge, und beeinträchtigte Personen gilt der Jugendtarif.
  • Begleitpersonen von Kindern und nicht eislaufende Besucher zahlen keinen Eintritt.
  • Pro gemietete Eiszeit ( eine Einheit ) sind 10 Minuten Eisaufbereitung eingerechnet.

Sommereisbetrieb:

Sommertarife Publikumslauf ab 2024
Eintrittspreis Kinder bis 6 Jahre€ 1,50
Eintrittspreis Jugendliche bis 18 Jahre€ 2,50
Eintrittspreis Erwachsene€ 4,00
Schuhverleih für Kinder und Jugendliche€ 2,50
Schuhverleih für Erwachsene€ 4,00
Verleih einer Laufhilfe, pro angefangene 25 Minuten€ 1,00
Eintrittspreis Sommereisdisco, Kinder und Jugendliche€ 7,00
Eintrittspreis Sommereisdisco, Erwachsene€ 12,00
Tarif Schuhverleih anlässlich der Sommerdisco€ 3,00

– Schaffung eines „Patscheis“- Tarifes zu € 12,00 pro Einheit (50 Minuten, brutto)
– (Wieder-) Installierung einer „Vielbucher-Aktion“: bei Buchung von zehn Stunden Eiszeit soll eine Stunde Eiszeit gratis als Draufgabe gewährt werden; der Stundentarif von € 187,00 (brutto) soll bis auf weiteres unverändert bleiben;

Berechnungsbasis für die Tarifeinstufung bilden die jährlich veröffentlichten Richtsätze des “Nettoeinkommens für Personen mit erhöhtem Medikamentenbedarf für Alleinstehende und Ehepaare” bzw. die Stufe II des Bundespflegegeldes.

Es ergibt sich folgendes Einstufungsschema:

Sozialtarif:
Haushaltsnettoeinkommen liegt unter dem Richtsatz
ermäßigter Tarif:
Haushaltsnettoeinkommen liegt unter dem Richtsatz zuzüglich der einfachen Hinzurechnung des Richtsatzes des Bundespflegegeldes der Stufe II
Normaltarif:
Haushaltsnettoeinkommen liegt über dem Richtsatz zuzüglich der einfachen Hinzurechnung des Richtsatzes des Bundespflegegeldes der Stufe II

TarifeEUR
Tarif “Essen auf Rädern” pro Portion Sozialtarif6,10
Tarif “Essen auf Rädern” pro Portion ermäßigter Tarif8,70
Tarif “Essen auf Rädern” pro Portion Normaltariflt. vertraglicher Vereinbarung mit der Firma “Mahlzeit”
Die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 10% ist den Beträgen enthalten

Bei Nichtvorlage eines Einkommensnachweises beim Sozialamt der Stadtgemeinde Gmunden kommt der Normaltarif bis zum Monat der Vorlage eines geeigneten Einkommensnachweises zur Verrechnung.
Zum Einkommen zählt auch ein eventuell gewährtes Pflegegeld.

Personalessen4,85 brutto

Geographisches InformationssystemEUR
Ausstellung eines digitalen Datensatzes für Grundstücke (Naturbestandsdaten – pro m2 Grundstücksfläche0,24
Ausstellung eines digitalen Datensatzes des Leitungskatasters (Naturbestandsdaten – je Datensatz60,00
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Tarifen enthalten

Grundbenützungsentgelt Rathausplatz bei kommerziellen Veranstaltungen

Grundbenützungsentgelt Rathausplatz bei kommerziellen VeranstaltungenEUR
Vermietung des Rathausplatzes bei kommerziellen Veranstaltungen ohne Eintritt, pro Veranstaltungstag315,00
Vermietung des Rathausplatzes bei kommerziellen Veranstaltungen mit Eintritt, pro Veranstaltungstrag420,00
Die angeführten Tarife unterliegen nicht der Umsatzsteuer
Allfällige Leistungen des Wirtschaftshofe (Platzreinigung, etc.) sind in den angeführten Tarifen nicht enthalten und nach den Bestimmungen des Voranschlages gesondert zu entrichten

TarifeEUR
Entgelt für den Anschluss an die Brandmeldeanlage, monatlich60,00
Entgelt für einen Sack Ölbindemittel42,00
Entgelt für einen m2 Ölfließ15,00
Kostenersatz für einen Insekteneinsatz (pauschale Betriebsmittel), pro Fall80,00
Die angeführten Tarife unterliegen nicht der Umsatzsteuer

Für Arbeiten, die von einem Bediensteten der Feuerwehr (Gemeindebediensteter) geleistet werden, ist ein Stundensatz von EUR 65,00 zu berechnen.
Für alle übrigen zahlungspflichtigen Leistungen der Feuerwehr gilt die vom Landesfeuerwehrkommando für OÖ kundgemachte Tarifordnung (privatrechtliche Entgelte) in der jeweils letzten Fassung.

Feuerwehrgebühren:

Betreffend der Feuerwehrgebühren (hoheitsrechtliche Gebühren) gilt die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Gmunden geltende Feuerwehrgebührenordnung:


A. Kommunaler FriedhofEUR
1. Grabplatzgebühr
Diese Gebühr gilt für jeweils 10 Jahre vom 1. Jänner des Jahres, in welchem die erstmalige Belegung erfolgte, gestaffelt nach der Art der Grabstätte.
Reihengrab, einfach
Reihengrab, zweifach
Reihengrab, dreifach
Reihengrab, vierfach
Tiefgrab, einfach
Tiefgrab, zweifach
Tiefgrab, dreifach
Tiefgrab, vierfach
Zuschlag je Grabstätte für Randlage
Zuschlag je Grabstätte für Lage an der Friedhofsmauer
Gruft, einfach
Gruft, zweifach
Gruft, dreifach
Gruft zwischen Gräbern
Kindergrab
Urnengrab für 2 Urnen
Urnengrab für 4 Urnen
Wandgrab gemauert
Urnenstele 4 Urnen



167,00
237,00
307,00
379,00
197,00
265,00
335,00
404,00
54,00
141,00
671,00
853,00
1034,00
517,00
141,00
141,00
209,00
517,00
209,00
2. Friedhofgebühr
Die Friedhofgebühr beträgt jährlich je Grabstätte EUR 24,50, unabhängig von der Art und Größe der Grabstätte.
3. Beisetzungsgebühr
Pauschalgebühr für gesonderte Leistungen der Friedhofverwaltung anlässlich einer Beerdigung oder Beisetzung.
Erdbestattung im Einzelgrab
Gruft
Kindergrab
Urnengrab
Urnennische
Exhumierung je Grabstätte
Exhumierung Urne
Kostenersatz für Exhumierung pro Sarg aus Grüften
Beisetzung von Totgeburten und Föten in Erdgräbern

Zuschlag zu den Beisetzungsgebühren
Für Erd- und Urnenbestattungen an Freitagen ab 12:00 Uhr wird ein Zuschlag von 28,5 % zu der jeweiligen Beisetzungsgebühr pro Begräbnis berechnet.



877,00
513,00
405,00
332,00
200,00
583,00
153,00
171,00
332,00
4. Friedhof-Sonderentgelte
Liegegebühr im Kühlraum, täglich

43,00
5. Urnenplatzgebühr
Nische für 3 Urnen (Nutzungsdauer 10 Jahre)
Nische für 3 Urnen (Nutzungsdauer 20 Jahre)
Nische für 3 Urnen (Nutzungsdauer 30 Jahre)
Nische für 4 Urnen (Nutzungsdauer 10 Jahre)
Nische für 4 Urnen (Nutzungsdauer 20 Jahre)
Nische für 4 Urnen (Nutzungsdauer 30 Jahre)

In den angeführten Beträgen ist der für die Erhaltung der Urnenmauer notwendige Erhaltungsaufwand bereits enthalten.
Die angeführten Gebühren für 20 bzw. 30 Jahre gelten nur bei unmittelbarer Bezahlung anlässlich der Erstbelegung einer Urnennische. Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes nach 10 Jahren kommen die zu diesem Zeitpunkt geltenden Gebühren zur Anwendung.
Die Nutzungsdauer wird vom 1. Jänner des Jahres an gerechnet, in welchem die Erstbelegung der Urnennische erfolgt.
Die Kosten für die Beschriftung der Steinplatte, welche von einem konzessionierten Unternehmen und innerhalb von zwei Monaten nach Belegung durchzuführen ist, sind vom Nutzungsberechtigten zu tragen.
Bei Entrichtung der vorgesehenen Gebühr ist auch eine Reservierung einer Urnennische, bei späterer Belegung, möglich.
Neben der Urnenplatzgebühr ist die jährliche Friedhofgebühr, gemäß geltender Friedhofgebührenordnung, zu entrichten.
Die Urnenplatzgebühr ist innerhalb eines Monates nach der Erstbelegung bzw. bei Verlängerung des Nutzungsrechtes innerhalb eines Monates nach Erhalt der Gebührenvorschreibung fällig.
Abgabepflichtig ist der jeweilige Inhaber des Nutzungsrechts, welches sich nach der jeweils geltenden Friedhofordnung richtet.

1590,00
3180,00
4770,00
1818,00
3636,00
5454,00
6. Kostenbeitrag bei Auflassung von Gräbern (Pauschalbeträge)
Urnen- und Kindergrab
Einfachgrab
Doppelgrab

Sollte jedoch bei einer Grabstätte aufgrund ihrer Größe bzw. dem damit verbundenen Arbeitsaufwand, mit den o.a. Pauschalbeträgen nicht das Auslangen gefunden werden können, sind der tatsächliche Arbeitsaufwand (Stundensatz) bzw. die angefallenen Entsorgungskosten in Rechnung zu stellen.

54,00
113,00
170,00
7. Pauschaler Kostenbeitrag anlässlich einer anonymen Bestattung
Anlässlich der Beisetzung einer Urne in einem Sammelgrab (anonyme Bestattung) ist eine einmalige Pauschalgebühr von EUR 445,00 (Beisetzungs- u. Grabplatzgebühr, Verwaltungskosten usw.) zu entrichten.
Die angeführten Beträge unterliegen NICHT der Umsatzsteuer
B. Evangelischs FriedhofEUR
1. Grabplatzgebühr
Diese Gebühr gilt für jeweils 10 Jahre vom 1. Jänner des Jahres, in welchem
die erstmalige Belegung erfolgte, gestaffelt nach der Art der Grabstätte.
Reihengrab, einfach
Reihengrab, zweifach
Reihengrab, dreifach
Reihengrab, vierfach
Tiefgrab, einfach
Tiefgrab, zweifach
Tiefgrab, dreifach
Tiefgrab, vierfach
Zuschlag je Grabstätte für Randlage
Zuschlag je Grabstätte für Lage an der Friedhofsmauer
Gruft, einfach
Gruft, zweifach
Gruft, dreifach
Gruft zwischen Gräbern
Kindergrab
Urnengrab 2 Urnen
Urnengrab 4 Urnen
Wandgrab gemauert



167,00
237,00
307,00
379,00
197,00
265,00
335,00
404,00
54,00
141,00
671,00
853,00
1034,00
517,00
141,00
141,00
209,00
517,00
2. Friedhofentgelt
Die Friedhofgebühr beträgt jährlich je Grabstätte EUR 24,50, unabhängig
von der Art und Größe der Grabstätte.
3. Beisetzungsentgelte
Für gesonderte Leistungen der Friedhofverwaltung anlässlich einer Beerdigung.
Erdbestattung im Einzelgrab
Gruft
Kindergrab
Urnengrab
Urnennische
Exhumierung je Grabstätte
Exhumierung Urne
Kostenersatz für Exhumierung pro Sarg aus Grüften
Beisetzung von Totgeburten und Föten in Erdgräbern
Für Erd- und Urnenbestattungen an Freitagen ab 12:00 Uhr wird ein Zuschlag von 28,5 %
 zum jeweiligen Beisetzungsentgelt pro Begräbnis gerechnet.


877,00
513,00
405,00
332,00
200,00
583,00
153,00
171,00
332,00
4. Friedhof-Sonderentgelt
Liegegebühr im Kühlraum, täglich

46,00
5. Kostenbeitrag bei Auflassung von Gräbern (Pauschalbetrag)
Urnen- und Kindergrab
Einfachgrab
Doppelgrab
Sollte jedoch bei einer Grabstätte aufgrund ihrer Größe bzw. den damit verbundenen
Arbeitsaufwand, mit den o.a. Pauschalbeträgen nicht das Auslangen gefunden werden
 können, sind der tatsächliche Arbeitsaufwand (Stundensatz) bzw. die angefallenen
Entsorgungskosten in Rechnung zu stellen.

54,00
113,00
170,00
Die angeführten Beträge unterliegen NICHT der Umsatzsteuer

Die Grundsteuer beträgt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 500 v.H. des Messbetrags und für Grundstücke, nach dem Messbetrag (Grundsteuer B) 500 v.H.

GebührenEUR
Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufs oder Erwerbs notwendig sind20,00
sonstige Hunde65,00
Die o.a. Gebühren unterliegen NICHT der Umsatzsteuer

Die Kanalanschlussgebühr beträgt ab 01.01.2024 für bebaute Grundstücke € 30,61 je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage.

2. Die Mindestanschlussgebühr beträgt € 4.591,40. Dies entspricht einer Fläche bis 150 Quadratmeter der Bemessungsgrundlage.

3. Die Kanalanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt € 4.591,40.

inklusive 10% Umsatzsteuer

1. Die Eigentümer (§ 2) der an die Kanalisationsanlage angeschlossenen Grundstücke bzw. Bauwerke haben eine Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Diese beträgt ab 01.01.2024 € 4,98 für jeden aus der Städtischen Wasserversorgungsanlage bezogenen m³ Wasser. Gebührenpflichtige, welche pro Haushaltjahr über 100.000 m³ Wasser aus der Städtischen Wasserversorgungsanlage beziehen, erhalten für die bezogenen Menge von 100.000,01 bis 150.000 m³ einen Nachlass von 25 % bzw. für die bezogene Menge über 150.000 m³ Wasser einen Nachlass von 50 % auf die angeführte Kanalbenützungsgebühr. Die Registrierung erfolgt über den von der Städtischen Wasserversorgung eingebauten Wasserzähler.

2. Bei offenkundiger Unrichtigkeit oder bei Ausfall des Wasserzählers wird die verbrauchte Wassermenge geschätzt. Bei der Schätzung des Wasserverbrauches ist insbesondere auf den Wasserverbrauch des vergangenen Ablesezeitraumes, unter Berücksichtigung eventuell geänderter Verhältnisse im Wasserverbrauch, Bedacht zu nehmen.

3. Für jene Eigentümer, deren Bauwerke nicht an die Städtische Wasserversorgung angeschlossen sind (Eigenwasser), wird für die Bereitstellung eines Wasserzählers („Kanalzähler“) ein vierteljährliches Entgelt von € 13,75 berechnet. Diese Regelung gilt auch bei Nutzung von Regenwasser, welches in das Kanalnetz eingeleitet wird.

In diesen Gebühren ist die ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 10 % enthalten.

TarifeEUR
Benützung des Klosters für Veranstaltungen, je Raum bzw. Klostergarten – bis 3 Stunden65,00
jede weitere Stunde20,00
Benützung eines Raumes durch Vereine (ausgenommen Gebetskreise), jährliche Pauschale360,00
Konzerte in der Kapuzinerkirche (ausgenommen kirchliche Konzerte) und Benützung für Agapen, pro Veranstaltung200,00
Herberge, pro Tag und Person, Erwachsene (exkl. Verpflegung)18,00
Herberte, pro Tag und Person, Kinder und Jugendliche (exkl. Verpflegung)12,00
Die angeführten Tarife unterliegen nicht der Umsatzsteuer

Die angeführten Tarife enthalten nur die anfallenden Mietentgelte (exklusive  Reinigung), Arbeitsleistungen von Gemeindebediensteten sind nach dem geltenden Stundensatz (derzeit EUR 50,00 pro Stunde) separat zu entrichten.

TarifeEUR
Einmalige Eintritte:
Erwachsene
Kinder, Jugendliche (bis vollendetes 18. Lebensjahr), Schüler im Klassenverband
Studenten (Vorlage Studentenausweis) & Erwachsenen in Gruppen ab 10 Pers.
Familieneintrittskarte (ohne Familienkarte des Landes)
Familieneintrittskarte (Vorlage der Familienkarte des Landes)

6,00
2,00
4,00
12,00
9,00
Jahreskarten:
Jahreskarte (übertragbar) pro Kalenderjahr
Jahreskarte (unübertragbar) pro Kalenderjahr

50,00
25,00
Entgelte für Führungen:
Tarif für einmalige Führung (zusätzlich), pro Person
Tarif für einmalige Führung (zusätzlich pro Person) für Schüler im Klassenverband

Entgelte für Veranstaltungen in den Museumsräumlichkeiten:
Benützung der Museumsräumlichkeiten (für Veranstaltungen) für die ersten drei Stunden (Montag bis Sonntag, inkl. Betriebskosten und Stundensatz für 1 Bediensteten)
Für jede weitere angefangene Stunde (Stundensatz)
Grundsätzlich ist die Anwesenheit eines Bevollmächtigten der Stadtgemeinde Gmunden während der Benützung der Räumlichkeiten des Museums obligatorisch.

2,00
1,00


228,00

60,00
Kostenerästze für Kopier- und Scankosten:
Schwarz-Weiß Kopien Format A4 je Stück
Schwarz-Weiß Kopien format A3 je Stück
Farb-Kopien Format A4 je Stück
Farb-Kopien Format A3 je Stück
Scans von Fotos, Zeichnungen oder Dokumenten aus dem Museumsarchiv, je Scan
Scans von Fotos, Zeichnungen oder Dokumenten der großteils einzigartigen Brahms-Sammlung der Kammerhof-Museen, je Scan
 
Studenten (Vorlage des Studentenausweises) wird ein Nachlass von 50 % auf die angeführten Tarife für Fotos und Scans eingeräumt.
Eventuell anfallende Versandkosten werden pauschal mit EUR 3,00 festgesetzt. Kostenersatz für Datenträger (CD) EUR 2,00.
Des weiteren wird ein pauschales Bearbeitungsentgelt von EUR 50,00 (EUR 15,00 für Studenten) für zeitaufwändige Sucharbeiten im Archiv (für Ahnenforschung, Buchautoren etc.) eingehoben. Dieses wird auch dann vorgeschrieben, wenn die Suche keine Unterlagen hervorbringt.

0,20
0,40
0,60
1,20
55,00
75,00
Tarife betreffend digitalisierte “Salzkammergut-Zeitung”:
Stundensatz für Recherchen durch eine(n) Mitarbeiter(in) der Stadtgemeinde Gmunden, mindestens jedoch eine Virtelstunde, pro angef. Viertelstunde
Stundensatz für Recherchen durch den Anwender selbst, mindestens jedoch
Ausdruck einer Seite aus dem digitalen Zeitungsarchiv oder Download auf einen Datenträger, pro Seite
Suche und Zuschnitt eines Artikels auf einer Seite DIN A4, pro angefangener Viertelstunde Arbeitszeit


13,20
18,00
4,80
13,20
In den hier angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten

Elternbeitrag für den Besuch der Nachmittagsbetreuung städt. Kindergarten und Krabbelstube

Eltern und/oder Erziehungsberechtigte haben einen monatlichen Beitrag für ihr Kind (ihre Kinder) für den Besuch der Nachmittagsbetreuung ab 13:00 Uhr in den städt. Kindergärten und in den städt. Krabbelstuben zu leisten und nach den folgenden Bestimmungen zu entrichten:

1. Der monatliche Elternbeitrag für den Besuch der Nachmittagsbetreuung in den städt. Kindergärten und städt. Krabbelstuben ab 13:00 Uhr beträgt:

*für vier oder fünf Besuchsnachmittage pro Woche (Basis: Bedarfsmeldung bei der Einschreibung):
3 % des Familieneinkommens bzw. € 128,00 als Höchstbetrag

*für drei Besuchsnachmittage pro Woche (Basis: Bedarfsmeldung bei der Einschreibung):
2,10 % des Familieneinkommens bzw. € 90,00 als Höchstbetrag

*für einen oder zwei Besuchsnachmittag(e) pro Woche (Basis: Bedarfsmeldung bei der Einschreibung): 1,50 % des Familieneinkommens bzw. € 64,00 als Höchstbetrag

In der Steuerabteilung der Stadtgemeinde Gmunden kann um Ermäßigung angesucht werden. Eine allfällige Ermäßigung wird ab dem Monat der Antragstellung wirksam und erlischt beim Austritt des Kindes aus der Kinderbetreuungseinrichtung und mit Ende des Kindergartenjahres.


Nachmittagsbetreuung im Kindergarten Pensionat Ort


Mittagstisch in den städtischen Kindergärten und städtischen Krabbelstuben

Mittagessen für ein Kind, pro Tag EUR 4,70
Mittagessen für jedes weitere Kind, pro Tag EUR 3,50


Kindergartenbus der Stadtgemeinde Gmunden

Für die Beförderung eines Kindes zum bzw. vom Kindergaren durch die Stadtgemeinde Gmunden ist ein monatlicher Kostenbeitrag von EUR 19,00 zu bezahlen. Bei mehreren Kindern einer Familie ist nur für ein Kind ein Beitrag zu entrichten.


Material- und Veranstaltungsbeiträge

Der Materialbeitrag (Bastelbeitrag) beträgt EUR 101,00 pro Arbeitsjahr (Kindergartenjahr) und Kind.
Die angepassten Veranstaltungsbeiträge werden vor der jeweiligen Veranstaltung in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen eingeholfen.

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in allen genannten Beträgen enthalten.

KulturamtEUR
Verleih des Video-Databeamers, pro Tag
Verleih der gemeindeeigenen Hüpfburg, pro Tag
Verleih der mobilen Bühnenelemente, pro Element (1×2 m) und angefangene 3 Tage
Kostenersatz Plakatiertätigkeit für gemeindefremde Veranstaltung, Pauschale
Kostenersatz für den Verleih von Stehtischen für Veranstaltungen, pro Tisch und Tag
30,00
240,00
18,00
54,00
6,00
Standmieten für das Lichterfest
Standmiete für Stände bis zu 5 lfm ohne Getränkeausschank
Standmiete für Stände über 5 lfm ohne Getränkeausschank
Standmiete für Stände bis 5 lfm mit Getränkeausschank
Standmiete für Stände von 5 bis 8 lfm mit Getränkeausschank
Standmiete für Stände bis 10 lfm mit Getränkeausschank
 
Jeder über die Größe von 10 lfm hinausgehende lfm / pro lfm
Kostenbeitrag für die Abfallentsorgung pro Stand bis 5 lfm
Kostenbeitrag für die Abfallentsorgung pro Stand über 5 lfm
Unkostenbeitrag für die im Veranstaltungsgebiet ansässigen Gastronomien

211,20
343,20
382,80
554,40
752,40

46,80
13,20
36,00
237,60
Strombezugspauschale im Rahmen von Veranstaltungen
Strombezugspauschale (für Strombezieher) im Rahmen einer Veranstaltung
in der Gmundner Innenstadt pro Stand und Veranstaltung:
bei einem Anschluss bis 16 Ampere
bei einem Anschluss über 16 Ampere



42,00
96,00
In diesen Beiträgen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 20% enthalten
Inseratentarife in der Stadtzeitung „mittendrin“Nettopreis EUR
1 Seite (Abmessung 190 x 266 mm)1300,00
1/2 Seite (Abmessung 190 x 133 mm)650,00
1/3 Seite (Abmessung 190 x 88 mm oder 61 x 266 mm)400,00
1/4 Seite (Abmessung 190 x 66 mm)290,00
1/6 Seite (Abmessung 61 x 133 mm)210,00
1/12 Seite (Abmessung 66 x 61 mm)110,00
1/24 Seite (Abmessung 33 x 61 mm)55,00
Die angeführten Tarife verstehen sich zuzüglich 5 % Werbeabgabe und 20 % Umsatzsteuer

Rabattmöglichkeiten bei Buchung von mehreren Inseraten:
Bei Buchung von 2 Inseraten: 3 %
Bei Buchung von 3 Inseraten: 5 %
Bei Buchung von 4 Inseraten: 10 %
Bei Buchung von 5 Inseraten: 15 %
Bei Buchung von 6 Inseraten: 20 %
Die Inserate sind in Serie zu buchen und werden nach Erscheinen des ersten Inserates als Gesamtbetrag abzüglich des gewährten Rabattes in Rechnung gestellt.

Tarife für den Verleih des „Wandlerschrankes“ ( E-Verteiler )EUR
Vermietung “Wandlerschrank” bis zu zwei Tage330,00
für jeden weiteren Tag132,00
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Tarifen enthalten

Die Anschlusskosten sind vom jeweiligen Veranstalter zu tragen. Sollte ein Fremdveranstalter am Rathaus- bzw. Schubertplatz oder auf gemeindeeigenen Flächen in der Innenstadt ein Event abhalten und einen Stromanschluss benötigen, ist der “Wandlerschrank” der Stadtgemeinde Gmunden zu den angeführten Tarifen anzumieten.

Tarife für alle Veranstaltungsstätten der Stadtgemeinde GmundenEUR
Verleih von “WM-Tischen” (Stehtische), pro Tisch und Tag6,00
Verleih von Kabelbrücken, pro Stück (1 lfm) und Tag6,00
Verleih von Tischtüchern und Hussen, pro Stück und Tag6,00
Verleih von Absperrgitter, pro Stück und Tag3,60
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den angeführten Tarifen enthalten
Anbringung von Werbetransparenten auf gemeindeeigenen Ständen ( sieben Aufstellplätze )EUR
Benützungsentgelt (pro angefangener Woche und Transparent) 18,00 (zuzüglich 5 % Werbeabgabe und 20 %USt.)
Pauschalbetrag für das Anbringen und Abnehmen pro Transparent30,00 (zuzüglich 20 % USt.)
Tarife für die Vermietung des „Kunstigels“EUR
Benützungsentgelt pro (angefangenem) Tag  zu 100,00 (zuzüglich 20 %USt. und allfälliger Arbeitsleistungen)
Benützungsentgelt pro (angefangener) Kalenderwochezu 500,00 (zuzüglich 20 % USt. und allfälliger Arbeitsleistungen)

Lustbarkeitsabgaben, welche auf Eintrittsgelder beruhen, werden in Gmunden ab 01.03.2016 N I C H T mehr eingehoben.

Wochenmarkt – Gebühren pro MarkttagApril bis Dezember EURJänner bis März EUR
je angefangenem Laufmeter benützter Fläche2,001,50
bei Marktständen jedoch mindestens9,006,70
für das Abstellen eines PKWs oder Kombis, pro Fahrzeug4,503,50
für das Abstellen eines LKWs, pro Fahrzeug9,006,70
Die angeführten Gebühren unterliegen nicht der Umsatzsteuer

Stromkostenersatz anlässlich des Wochenmarktes

Stromkostenersatz (Strompauschale) im Rahmen des Wochenmarktes für geringe Verbraucher € 4,00 (inkl. 20 % Umsatzsteuer)
Stromkostenersatz (Strompauschale) im Rahmen des Wochenmarktes für Normalverbraucher € 8,00 (inkl. 20 % Umsatzsteuer)
Stromkostenersatz (Strompauschale) im Rahmen des Wochenmarktes für Starkstrom € 14,00 (inkl. Umsatzsteuer)

GebührenEUR
Kuriositäten- und Raritätenmarkt und Keramikflohmarkt
je angefangenem Laufmeter
mindestens jedoch

2,50
12,50
Töpfermarkt
je Stand, bis zu 3 lfm Verkaufsfläche
je weiterer, angefangener lfm

50,00
21,00
Ostermarkt
Gebühr Pro Stand und Teilnehmer

30,00
Die angeführten Gebühren unterliegen nicht der Umsatzsteuer

MedienraumEUR
Miete Medienraum halbtags (8.00 bis 12.00, 12.00 bis 18.00 bzw. ab 18.00 Uhr) inklusive Beleuchtung, Reinigung und evtl. Heizung72,00
Miete Medienraum ganztags (8.00 bis 18.00 Uhr) inklusive Beleuchtung, Reinigung und evtl. Heizung120,00
Die angeführten Beträge unterliegen nicht der Umsatzsteuer

TarifeEUR
Saal und Foyer mit Galerie, bis zu 3 Stunden (inkl. Personal)350,00
jede weitere Stunde70,00
Auf- bzw. Abbauarbeiten werden nach den jeweils geltenden Stundensätzen für Gemeindebedienstete in Rechnung gestellt
Die angeführten Tarife unterliegen nicht der Umsatzsteuer

Es ist obligatorisch, dass bei Benützung der Räumlichkeiten ein Mitarbeiter bzw. Bevollmächtigter der Stadtgemeinde Gmunden anwesend ist.

Nachmittagsbetreuung EUR
Der Beitrag für die Nachmittagsbetreuung beträgt monatlich für Volksschulen (VS)
5 Tage/Woche, Besuchszeit jeweils 11:40 bis 16:50 Uhr
4 Tage/Woche, Besuchszeit jeweils 11:40 bis 16:50 Uhr
3 Tage/Woche, Besuchszeit jeweils 11:40 bis 16:50 Uhr
2 Tage/Woche, Besuchszeit jeweils 11:40 bis 16:50 Uhr
1 Tag/Woche, Besuchszeit jeweils 11:40 bis 16:50 Uhr

112,00
91,00
70,00
56,00
41,00
Der Beitrag für die Nachmittagsbetreuung beträgt monatlich für Mittelschulen (MS)
5 Tage/Woche, Besuchszeit jeweils 12:30 bis 16:10 Uhr
4 Tage/Woche, Besuchszeit jeweils 12:30 bis 16:10 Uhr
3 Tage/Woche, Besuchszeit jeweils 12:30 bis 16:10 Uhr
2 Tage/Woche, Besuchszeit jeweils 12:30 bis 16:10 Uhr
1 Tag/Woche, Besuchszeit jeweils 12:30 bis 16:10 Uhr

83,00
69,00
53,00
44,00
32,00
Die angeführten Beträge unterliegen nicht der Umsatzsteuer

Verabreichung eines Essens in den Nachmittagsbetreuungseinrichtungen (Volksschule/Mittelschule)
Essen für einen Schüler, pro Tag: € 4,70
jeden weiteren Schüler, pro Tag:€ 3,90

In der Steuerabteilung der Stadtgemeinde Gmunden kann um Ermäßigung angesucht werden. Eine allfällige Ermäßigung wird ab dem Monat der Antragstellung wirksam und erlischt beim Austritt des Schülers bzw. der Schülerin aus der Nachmittagsbetreuung und mit Ende des Schuljahres. Zur Antragstellung um Ermäßigung sind die in der Steuerabteilung aufliegenden Formulare zu verwenden.

Für mehrspurige Kraftfahrzeuge beträgt die Parkgebühr für eine Parkdauer von jeweils vier Minuten Parkdauer von jeweils vier Minuten € 0,10.
Ab einer Parkdauer von zwölf Minuten bzw. einem Mindesteinwurf von € 0,30 wird eine einmalige Gratis-Parkzeit von dreißig Minuten (im Wert von € 0,75) als Draufgabe gewährt.
Diese Gebühren unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.

Die Parkgebühr beträgt für die höchst zulässige Parkdauer in diesen Bereichen (180 Minuten) somit € 3,75.

TarifeEUR
Michlparkplatz (Privatrecht)
Die Ein- und Ausfahrten werden am “Michlparkplatz” mittels einer Schrankenanlage geregelt.
Entgeltpflicht
ganzjährig Montag bis Sonntag (9:00 bis 17:00 Uhr)
Für vier Minuten Parkdauer. Ab einer Parkdauer von zwölf Minuten bzw. einem Mindesteinwurf von € 0,30 wird eine einmalige Gratis-Parkzeit von dreißig Minuten (im Wert von € 0,75) als Draufgabe gewährt.
Tageskarte (24 Stunden Karte, pro Tag)
Monatskarte für Bewohner, Arbeitnehmer (pro angefangenem Kalendermonat), monatlich




0,10

8,00
25,00
Parkplätze im Schulinnenhof der Traundorfschule (Entgeltpflicht ganzjährig mit Ausnahme Juli und August jeden Jahres)
(Parkplätze entlang des Schulgebäudes in der Annastraße, Parkplätze im Schulinnenhof der Traundorfschule, Parkplätze entlang des Turnsaales der Traundorfschulen im Bereich des Kapuzinerparkplatzes):
Monatsparkkarte für Berechtigte (pro angefangenem Kalendermonat), monatlich




25,00
Garage in der Keramikstraße (“Hofergarage”)
Gültig jeweils pro angefangenem Kalendermonat, monatlich
Parkplatzmiete für 17,25 m2 große Parkplätze
Parkplatzmiete für 11,25 m2 große Parkplätze
Parkplatzmiete für Anhängerparkplatz
In den oben angeführten Tarife ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten.


50,00
42,00
22,00
Seilbahnparkplatz (Privatrecht)
Entgeltpflicht
ganzjährig Montag bis Sonntag (9:00 bis 17:00 Uhr)
Die Ein- und Ausfahrten am “Seilbahnparkplatz” werden mittels einer Schrankenanlage geregelt.
(0:00 bis 24:00)
Für vier Minuten Parkdauer. Ab einer Parkdauer von zwölf Minuten bzw. einem Mindesteinwurf von € 0,30 wird eine einmalige Gratis-Parkzeit von dreißig Minuten (im Wert von € 0,75) als Draufgabe gewährt.
Tageskarten (24 Stunden Karte, pro Tag)
Monatskarte für Bewohner, Arbeitnehmer etc. (pro angefangenem Kalendermonat), monatlich
Entgelt für den Verlust eines “Parkchips” (Materialwert des Chips & Tagesentgelt)






0,10
8,00
25,00
25,00
Schotterparkplatz Seebahnhofgelände und ausgewiesene Dauerparkplätze bei der Musikschule (ehemaliger Seebahnhof – Entgeltpflicht ganzjährig)
Monatskarte für Berechtigte (pro angefangenem Kalendermonat), monatlich


25,00
Seebahnhofparkplatz – Seeloung-Parkplatz – (Privatrecht)
Entgeltpflicht
Die Ein- und Ausfahrten am “Seebahnhofparkplatz” werden mittels einer Schrankenanlage geregelt.
ganzjährig Montag bis Sonntag (9:00 bis 17:00 Uhr)
Für vier Minuten Parkdauer. Ab einer Parkdauer von zwölf Minuten bzw. einem Mindesteinwurf von € 0,30 wird eine einmalige Gratis-Parkzeit von dreißig Minuten (im Wert von € 0,75) als Draufgabe gewährt.
Monatskarte für Berechtigte (pro angefangenem Kalendermonat), monatlich




0,10

25,00
Parkplätze ehemalige “Parkhotelareal” und Parkplätze “Franzl im Holz” (Privatrecht)
Entgeltpflicht
ganzjährig von Montag bis Sonntag, 9:00 bis 17:00 Uhr
Für vier Minuten Parkdauer. Ab einer Parkdauer von zwölf Minuten bzw. einem Mindesteinwurf von € 0,30 wird eine einmalige Gratis-Parkzeit von dreißig Minuten (im Wert von € 0,75) als Draufgabe gewährt.
Tageskarte, pro angefangenem Tag
Monatskarte für Berechtigte (pro angefangenem Kalendermonat)
Abmahnung




0,10
8,00
25,00
75,00
Parkentgelte für Wohnmobile am Toscanaparkplatz
Entgeltpflicht
ganzjährig von Montag bis Sonntag, 00:00 bis 24:00 Uhr
Parkentgelt pro angefangener Stunde (bis zu maximal fünf Stunden)
ab der sechsten Stunde (Tagestarif zzgl. Tourismusabgabe, EUR 2,00 pro Person/Tag)



1,00
20,00
Parkfläche am “Umkehrplatz” in der Traunsteinstraße
Entgeltpflicht
April bis Oktober jeden Jahres 00:00 bis 24:00 Uhr
Parkentgelt “Umkehrplatz” – 5 Stunden-Karte
Parkentgelt “Umkehrplatz” – 24 Stunden-Karte
Parkentgelt “Umkehrplatz” – 48 Stunden-Karte
Abmahnung



10,00
25,00
50,00
75,00
Parkentgelte „Toscanaparkplatz“ inkl. Parkplätze gegenüber dem Strandbad, Schotterparkplatz Strandbad, sowie die Parkplätze neben dem „Beserlpark“ – ab 1. Mai 2024
ganzjährig von Montag bis Sonntag, 9:00 bis 17:00 Uhr
Für vier Minuten Parkdauer. Ab einer Parkdauer von zwölf Minuten bzw. einem Mindesteinwurf von € 0,30 wird eine einmalige Gratis-Parkzeit von dreißig Minuten (im Wert von € 0,75) als Draufgabe gewährt.
Tageskarte, pro angefangenem Tag
Monatskarte für Berechtigte (pro angefangenem Kalendermonat)
Abmahnung

Der Bereich der Parkplätze „Beserlpark“ bis zur Gartengasse soll privatrechtlich mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden bewirtschaftet werden. Es sollen daher in diesem Bereich keine Monatskarten angeboten werden.

Jenen Strandbadbadegästen, welche am „Toscanaparkplatz“ eine Tagesparkkarte zu € 8,00 lösen, sollen bei Vorlage der entsprechenden Allonge (vom Parkautomaten) an der Strandbadkassa € 4,00 beim Strandbadeintritt in Abzug gebracht werden.




0,10
8,00
25,00
75,00
In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten

Rathaus( -saal )EUR
Hochzeitsfeier, Pauschalentgelt (inkl. Nebenkosten), der Transport von Sesseln wird extra in Rechnung gestellt262,00
Je Abend, zuzüglich anfallender Arbeitsstunden (z.B. Sesseltransport, usw.)70,00
Beheizung – je Abend21,00
Reinigung und Beleuchtung – je Abend26,00
Benützung des Rednerpultes (inkl. Mikrophon) – je Abend21,00
Benützung des Flipchart – je Abend11,00
Benützung des Overheadprojektors (inkl. Leinwand) – je Abend37,00
Entgelt für die Benützung der Rathausgalerie anlässlich einer Vernissage, pro Vernissage180,00

Für die Verabreichung eines Mittagessens wird ab 01.01.2023 ein Betrag von EUR 4,70 eingehoben. Für das 2. Kind einer Familie wird ein Betrag von EUR 3,90 berechnet.

Die angeführten Beträge unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

Für die Benützung der Schulturnsäle durch Dritte wird ein Tarif von

€ 20,00 pro Stunde

in Rechnung gestellt.
Der Tarif unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht.

SchlosserhaltungsbeitragEUR
Erwachsene einmaliger Eintritt5,00
Gruppentarif ab 10 Personen4,00
Vorverkaufskarte für Erwachsene (bei sämtlichen Vorverkaufsstellen)4,00
Turmführung3,00
Folgende Personengruppen sind vom Schlosserhaltungsbeitrag ausgenommen:
Kirchenbesucher anlässlich der Hl. Messe, Hochzeitsgesellschaften, Veranstaltungsgäste, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (inkl. kostenloser Turmführungen), Personen mit Hauptwohnsitz in Gmunden
Der Gruppentarif kann ab 10 Personen gewährt werden. Jenen Besuchern, welche eine Eintrittskarte für das Museum vorweisen können, wird der Eintritt in das Seeschloss Ort zum Gruppentarif gewährt. Diese Regelung soll auch umgekehrt gelten (Seeschloss Ort – Museum).
In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Mehrwersteuer enthalten.
Tarife für die Vermietung von Räumlichkeiten im Seeschloss OrtEUR
Wappensaal oder Palas
Halbtagsnutzung (bis maximal 4 Stunden)
Ganztagsnutzung (bis maximal 6 Stunden)
Stundensatz ab der 7. Stunde
Tagessatz für Auf- und Abbauarbeiten

432,00
600,00
66,00
120,00
Seminarraum (inkl. Garderobe ohne Wappensaal)
Halbtagsbenutzung (bis maximal 4 Stunden)
Ganztagsbenutzung (bis maximal 6 Stunden)
Stundensatz ab der 7. Stunde

174,00
246,00
30,00
Hochzeitsveranstaltungen
Miete Wappensaal bis zu 6 Stunden (inkl. Tisch- und Sesselmiete, inkl. Reinigungskosten)
Stundensatz ab der 7. Stunde

1.440,00
52,80
Hof für Veranstaltungen
bis zu 4 Stunden
bis zu 6 Stunden

432,00
720,00
Hof (ab 18:00 Uhr)
bis zu 4 Stunden
jede weitere Stunde
Bereitstellung eines Saals (falls Schlechtwetter)
Die Reinigung des Hofes wird, wenn notwendig, gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach Stundentarifen für Gemeindearbeiter (laut Voranschlag)

300,00
81,60
114,00
Sonstige Benutzungen
Entleihen von Stühlen, je Tag und Stuhl
Entleihen von Tischen, je Tag und Tisch
Benützungsentgelt, laut Mietvertrag mit ARGE

Pauschale für die Verwendung des Internets, pro Tag
Erhaltungsbeitrag Seeschloss Ort für den Standesamtsverband, pro standesamtlicher Trauung
Benützungsentgelt pro standesamtlicher Trauung für den Palas

3,00
6,00
lt. gültigem Mietvertrag
18,00
168,00
69,20
Die gesetzliche Umsatzsteuer von 20% ist in den angeführten Beträgen enthalten

Entleihen von Stühlen: Für private Veranstaltungen (+ allfällige Transportkosten), der Tag der Abholung und der Tag der Rückstellung wird nicht berechnet, jedoch gelangt mindestens 1 Tag zur Verrechnung.
Benützungsentgelt: Dieses wird laut Mietvertrag mit der ARGE dann verrechnet, wenn ein Veranstalter für das Catering in den Sälen und im Hof nicht den Schlossgastronomen beauftragt.
Zur Verrechnung gelangen pro Tag und Saal höchstens 10 Stunden.
Die Anmietung von Palas, Wappensaal und Seminarraum schließt die jeweiligen Nebenräume ein.
Für einen Sektumtrunk beim Schlossgastronomen (tagsüber) wird kein Entgelt eingehoben.
Bei Anmietung von zwei oder mehr Sälen (Palas, Wappensaal, Seminarraum) wird ein Rabatt von 25% auf die vorzuschreibende Mietsumme gewährt. Die Schlossverwaltung ist berechitgt eine Anzahlung von 50% der Mietkosten vor der geplanten Veranstaltung vorzuschreiben bzw. einzuheben.
Von der Schlossverwaltung ist im Falle von reservierten Sälen, welche wieder storniert werden, ein Entgelt in Höhe von 25 % des ursprünglich vorzuschreibenden Mietentgeltes einzuheben.
Im Falle von Lagerung von Gegenständen in den Sälen des Seeschlosses (Blockierung der Säle für andere Veranstaltungen) ist pro Tag ein Betrag von EUR 96,00 zu entrichten.

Feuerwache: Für bestimmte Veranstaltungen kann es zu einer vorgeschriebenen Feuerwache (durch die FF-Gmunden) kommen. Die anfallenden Entgelte werden von der Feuerwehr direkt vorgeschrieben.
Diese Regelung gilt für folgende Veranstaltungen:
– alle Veranstaltungen im Hof ab 200 Personen
– bei Auslastung aller Säle und für Veranstaltungen in einem Saal mit mindestens 150 Personen
– Beginn: Monate Mai, Juni, Juli und August ab 20.00 Uhr, restliche Monate ab 18.00

Berechnungsbasis für die Tarifeinstufung bilden die jährlich veröffentlichten Richtsätze des “Nettoeinkommens für Personen mit erhöhtem Medikamentenbedarf für Alleinstehende und Ehepaare” bzw. die Stufe II des Bundespflegegeldes.

Es ergibt sich folgendes Einstufungsschema:

Sozialtarif:
Haushaltsnettoeinkommen liegt unter dem Richtsatz
ermäßigter Tarif:
Haushaltsnettoeinkommen liegt unter dem Richtsatz zuzüglich der einfachen Hinzurechnung des Richtsatzes des Bundespflegegeldes der Stufe II
Normaltarif:
Haushaltsnettoeinkommen liebt über dem Richtsatz zuzüglich der einfachen Hinzurechnung des Richtsatzes des Bundespflegegeldes der Stufe II

TarifeEUR
Tarif “Soziale Dienste” pro Stunde
Sozialtarif
11,50
Tarif “Soziale Dienste” pro Stunde
ermäßigter Tarif
14,50
Tarif “Soziale Dienste” pro Stunde
Normaltarif
22,30
Die Kostenbeiträge unterliegen nicht der Umsatzsteuer

Bei Nichtvorlage eines Einkommensnachweises beim Sozialamt der Stadtgemeinde Gmunden kommt der Normaltarif bis zum Monat der Vorlage eines geeigneten Einkommensnachweises zur Verrechnung.
Zum Einkommen zählt auch ein eventuell gewährtes Pflegegeld.

StadtbetriebeEUR
Arbeiten von Monteuren der Stadtbetriebe, je Stunde67,20
bei Arbeiten die außerhalb der normalen Dienstzeit erbracht werden, wird der gesetzliche Überstundenzuschlag hinzugerechnet
Meisterstunde73,20
Fahrten mit Dienstfahrzeug zu Arbeiten, die vom Kunden in Auftrag gegeben wurden (Pauschale innerhalb des Stadtgebiets, Hin- und Rückfahrt)12,00
Pauschale für Geräteservice, das vom Kunden in Auftrag gegeben wurden
Pauschale für dazu benötigtes Kleinmaterial
99,00
4,20
Pauschale für wiederkehrende Überprüfung (§ 25) inkl. Abgasmessung im Zuges des Geräteservice54,00
Pauschale für wiederkehrende Überprüfung (§ 25) inkl. Abgasmessung ohne Geräteservice78,00
Entgelt für die Beistellung eines Gelenksteigers, je Stunde inklusive Lenker84,00
kleines Service – Pauschale63,60
In den angeführten Beträgen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20% enthalten

StadttheaterEUR
Benützung des Theatersaales (Parterre inkl. Balkonlogen und Galerie, bis max. 420 Sitzplätze), Mindesttarif (bis zu 3 Stunden) bis 14 Uhr (inkl. Betriebskosten, Haustechnik und 1 Mitarbeiter)456,00
Benützung des Theatersaales (Parterre inkl. Balkonlogen und Galerie, bis max. 420 Sitzplätze), Mindesttarif (bis zu 3 Stunden) ab 14 Uhr (inkl. Betriebskosten, Haustechnik und 1 Mitarbeiter)948,00
Benützung des Theatersaales (nur Parterre), Mindesttarif (bis zu 3 Stunden) ab 14 Uhr (inkl. Betriebskosten, Haustechnik und 1 Mitarbeiter)744,00
Benützung des Kinosaales (kleiner Saal), Mindesttarif (bis zu 3 Stunden, ohne Personal, inkl. Betriebskosten)378,00
Veranstaltungstarif (inkl. Miete großer Saal bis zu 6 Stunden (ausgenommen Galerie im 2. OG, Kosten für die WC-Betreuung, die Reinigung und die Garderobenbetreuung), Miete Bar im 1. OG, Miete Bar im Kellerbereich, Sesselein- und Ausbau, Tische stellen, 5 Stunden Arbeitszeit für Aufbau, Miete bis zu 100 Stück Sessel, Miete bis zu 20 Stück Tische und Haustechnik3228,00
Benützung der Bar im 1. Stock (inklusive Foyer), pro Veranstaltung (bis zu 4 Stunden)384,00
für jede weitere angefangene Stunden (inkl. Betriebskosten)120,00
Benützung der Bar im Erdgeschoß, pro Veranstaltung234,00
Kostenersatz für Sesselein- und Ausbau anlässlich einer Veranstaltung1080,00
Garderobe, je Ablagestück1,50
Pauschale für Kartenvorverkauf für jede Veranstaltung pro Vorstellung32,40
Vermietung der Lautsprecheranlage, pro Tag144,00
Vitrinenmiete, je Vitrine und angefangenem Jahr96,00
Probentag, je angefangenem Tag, exklusive Arbeitsleistungen456,00
Arbeitsleistungen für die Leistungen der Gemeindebediensteten (Auf- & Abbau, Reinigung, Proben, Garderobe etc.) werden nach dem aktuellen Tarif (Beschlussfassung durch den Gemeinderat) in Rechnung gestellt;
In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten
  • Grundsätzlich ist die Anwesenheit bzw. die Erreichbarkeit eines Bevollmächtigen der Stadtgemeinde Gmunden während der Benützung der Räumlichkeiten des Stadttheaters obligatorisch. Des weiteren ist jedwede Benützung der Räumlichkeiten des Stadttheaters entgeltpflichtig.
  • Bei Sesselein- und Ausbauten, welche in Eigenregie durch einen Veranstalter durchgeführt werden, ist die Anwesenheit eines Bevollmächtigten der Stadtgemeinde Gmunden zum Stundensatz obligatorisch.
  • Die Festsetzung der Saalmiete anlässlich von Filmvorführungen für Schulklassen obliegt dem Geschäftsführer.
  • In den Tarifen für die Vermietung von Räumlichkeiten sind sämtliche Betriebskosten enthalten.
  • Im Falle von reservierten Räumlichkeiten, welche wieder storniert werden, wird ein Entgelt von 25 % des ursprünglich vereinbarten und vorzuschreibenden Entgeltes der entsprechenden Räumlichkeiten eingehoben.
  • Der Geschäftsführer ist berechtigt, potenziellen Veranstaltern Nachlässe auf die angeführten Tarife einzuräumen, soferne in den Tarifen inkludierte Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.
  • Der Geschäftsführer ist des weiteren ermächtigt, mit potenziellen Veranstaltern Pauschalen, die zwischen den Eigenregiekosten und den Tarifen laut Voranschlag liegen, zu vereinbaren. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedenfalls kommerzielle Veranstaltungen.

TarifeEUR
Tageskarten
Erwachsene
Schüler, Lehrlinge, Studenten, Behinderte
Senioren ab dem 60. LJ
Kinder von 6 bis 14 Jahre
Familienkarte 1 Erwachsener und 1 Kind
Familienkarte 1 Erwachsener und 2 Kinder (ab dem 3. Kind freier Eintritt)
Familienkarte 2 Erwachsene und 1 Kind (ab dem 2. Kind freier Eintritt)

7,50
4,50
5,00
3,00
8,50
11,50
15,50
Zeitkarte ab 16:00 Uhr
Erwachsene
Schüler, Lehrlinge, Studenten, Behindert
Senioren, Pensionisten (ab 60 LJ)
Kinder von 6 bis 14 Jahre
Familienkarte 1 Erwachsener und 1 Kind
Familienkarte 1 Erwachsener und 2 Kinder (ab dem 3. Kind freier Eintritt)
Familienkarte 2 Erwachsene und 1 Kind (ab dem 2. Kind freier Eintritt)

4,50
3,00
3,00
1,50
6,00
8,50
12,50
Gruppentarif
Für Gruppen ab 15 Personen und für Schulklassen in Begleitung einer Lehrperson:
Für Schüler bzw. Jugendliche (6 bis 18 J.) – Tageskarte
Schulklassen (pro Schüler)


2,50
1,00
Saisonkarten
Saisonkabine (inkl. 2 Erwachsenensaisonkarten)
Pensionisten
Erwachsene
Schüler, Lehrlinge, Studenten, Behinderte, “Gmundner Pass” Inhaber
Kinder von 6 bis 14 Jahre
Familienkarte 1 Erwachsener und 1 Kind, jedes weitere Kind (ab dem 3. Kind freier Eintritt) – Kinder bis 18 Jahre
Familienkarte 2 Erwachsene und 1 Kind (Kinder bis 18 Jahre) – ab dem 2. Kind freier Eintritt
Familienkarte 2 Erwachsene und ein Kind (Kinder bis 18 Jahre) inkl. Saisonkabine – ab dem 2. Kind freier Eintritt
Die Tarife für die Familienkarten gelten nur für Inhaber der OÖ Familienkarte des Landes Oberösterreich.

265,00
70,00
100,00
55,00
35,00
130,00
155,00
210,00
280,00
Leihentgelte/Badetag
Sonnenliege (Kaution € 15,00)
Tageskästchen (Kaution Schlüssel € 10,00)
SUP Abstellplatz (verschlossen im Innenraum), pro Saison
SUP Abstellplatz (im Außenbereich)

5,00
3,00
55,00
35,00
In diesen Beträgen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten

Der Stundensatz für Arbeiten, die von Bediensteten der Stadtgemeinde Gmunden geleistet werden, wird ab 01.01.2024 mit € 65,00 für den gesamten Gemeindebereich (mit Ausnahme der städt. Wasserversorgung, Stadtbetriebe-Energie und EDV – Technikstunden) festgelegt.
Für die Berechnung zwischen den Verwaltungszweigen und Betrieben der Stadtgemeinde Gmunden beträgt der Stundensatz € 56,00. Bei der gemeindeinternen Rechnungslegung der marktbestimmten Betriebe findet der jeweilige Externe Stundensatz Anwendung.
Der Stundensatz für EDV-Technik Stunden Beträgt € 71,00.
Im Unternehmensbereich wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet.

Für den Bezug von Strom (bei Veranstaltungen, an Markttagen usw.) wird pro kWh ein Betrag von EUR 0,65 in Rechnung gestellt. Ist kein Zähler vorhanden, wird der Stromverbrauch auf Grund der Anschlusswerte der angeschlossenen Geräte geschätzt.

In diesem Betrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Tennis Einzelstunden ( inkl. Lichtpauschale )EUR
Montag bis Freitag
8 – 9 Uhr
9 – 12 Uhr
12 – 14 Uhr
14 – 16 Uhr
16 – 21 Uhr
ab 21 Uhr

16,20
18,50
16,20
18,50
27,00
16,20
Samstag, Sonntag und Feiertage
8 – 9 Uhr
9 – 12 Uhr
12 – 14 Uhr
14 – 16 Uhr
16 – 21 Uhr
ab 21 Uhr

16,20
18,50
16,20
17,50
18,50
16,20
In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten
Tennis Abonnements ( inkl. Lichtpauschale )EUR
Montag bis Freitag
8 – 9 Uhr
9 – 12 Uhr
12 – 14 Uhr
14 – 16 Uhr
16 – 21 Uhr
ab 21 Uhr
Die Abo-Tarife gelten jeweils für 27 Wochen.

382,00
417,00
382,00
417,00
661,00
394,00
Samstag, Sonntag und Feiertrage
8 – 9 Uhr
9 – 12 Uhr
12 – 14 Uhr
14 – 16 Uhr
16 – 21 Uhr
ab 21 Uhr
Die Abo-Tarife gelten jeweils für 27 Wochen.

394,00
417,00
394,00
417,00
417,00
394,00
In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten
Sonstige Tarife Tennis ( jeweils ab 1. Mai )EUR
Hallenplatz pro Stunde für Vereine mit Wintertennisabonnement, ohne Licht10,50
Hallenplatz pro Stunde für Privatperson, inkl. Licht13,00
Schülern, Studenten, Präsenz- und Zivildienern wird nach Vorlage des entsprechenden Ausweises ein Rabatt von  € 1,00 des jeweiligen Tarifes für die jeweilige Hallenmiete gewährt.
In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten
Squash-Tarife je Box, inkl. Beleuchtung und Heizung pro halbe StundeEUR
Montag bis Freitag
8 – 12 Uhr
12 – 15 Uhr
15 – 21 Uhr
ab 21 Uhr

9,30
10,50
12,00
9,30
Samstag, Sonntag und Feiertage
15 – 21 Uhr
ab 21 Uhr

12,00
9,30
In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten
Sonstige Tarife SquashEUR
Leihentgelt für Squashschläger pro halber Stunde1,00
Schüler, Studenten, Lehrlingen, Präsenz- und Zivildienern wird nach Vorlage des entsprechenden Ausweises ein Rabatt von EUR 1,00 des jeweiligen Tarifes für die Squashbox gewährt. Schulen wird von Montag bis Samstag (von 8:00 bis 15:00 Uhr während der Schulzeiten) ein Rabatt von 50 % auf die jeweilige Hallenmiete gewährt.
Kostenersatz für Hallenoption, pro Platz (Einhebung des entsprechenden Betrages bei Reservierung als fixes Entgelt – ungeachtet ob gespielt wird oder nicht)3,00
Kostenersatz für die Vermietung der Werbevitrinen beim Haupteingang, pro Vitrine und Jahr (zuzüglich Werbeabgabe und Umsatzsteuer)120,00
Kostenersatz für Spinde (“Dauerkästchen”), pro Kästchen und Abo-Saison20,00
pro Kästchen und Jahr30,00
Kostenersatz für den Indoorgolf-Abschlagplatz, pro Stunde19,00
In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten
IndoorgolfEUR
Montag – Sonntag
8 – 22 Uhr

19,00
In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten

TarifeEUR
Entgelt für Vermietung einer Sportlerwohnung, Grundpreis pro Tag und Wohnung (für ein bis zwei Personen)
Aufpreis für jede weitere Person und Tag
45,00
5,00
Endreinigung (pro Sportlerwohnung)40,00
  In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 10 % enthalten

TarifeEUR
Gesamthalle einschließlich Galerie, pro Stunde330,00
Tribüne (auf Hallenboden), je lfm aber mindestens EUR 300,0012,00
Verleih von Tischen, pro Tisch und Tag5,40
Verleih von Sesseln, pro Sessel und Tag0,72
Verleih der LED Elemente (Fläche pro Element ca. 1 m2), pro Elemente und Tag66,00
Mindestbetrag pro Tag660,00
Kostenersatz Hallenaufbau (zzgl. Kosten Mitarbeiter), pro Stunde102,00
Jahrespauschalen
SMG GmbH Basketball
NMS Stadt
SV Gmunden
Union Triathlon
ASKÖ Skiklub
Gmundner Skiklub
Union Muhfit
Union Mountainbike

27.504,00
14.630,40
2.496,00
360,00
1.497,60
1.996,80
1.339,20
360,00
In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten

Garage Zentrum WestEUR
Entgelt pro angefangene 12 Minuten (00.00 bis 24.00 Uhr, montags bis sonntags)0,50
Tagesticket (24 Stunden)20,00
Verlust des Tickets20,00
Kostenersatz für Dauerkarten, pro Karte15,00
Auslassticket für Marktfiranten bzw. für Aussteller von Veranstaltungen der Stadtgemeinde Gmunden8,00
Kostenersatz für Einfahrtsplaketten, pro Plakette15,00
Auslassticket für Veranstaltungen im Stadttheater 5,00
Auslassticket für Marktfiranten bzw. Aussteller von Veranstaltungen der Stadtgemeinde8,00
Dauerkarten
Monatskarte für reservierte und gekennzeichnete Parkplätze in der 1. Etage (pro angef. Kalendermonat)
Monatskarte (pro angefangenem Kalendermonat)
Hotelticket (Tageskarte für Hotelgäste)

160,00
90,00
12,00
In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20% enthalten

Rabattierung bei “Dauerkarten”: 11 Monate zahlen, 12 Monate parken bei Erlag des Jahresbeitrages im Voraus. Bei vorzeitiger Rückgabe der Parkkarte erfolgt keine anteilsmäßige Refundierung.
Monatskarte pro angefangenem Kalendermonat mit Mindestvertragsdauer 6 Monate. Nur mittels Abbuchen möglich.
Monatskarten können bis sieben Tage vor Beginn des nächstfolgenden Monates gekündigt werden. Sollte die Karte verspätet gekündigt werden, ist auch für das Folgemonat das entsprechende Monatsentgelt zu entrichten.
Für “Geldwertkarten” wird ab einem Wert von EUR 50,00 (pro Karte) ein Rabatt von 5 % gewährt.

TraunsteinshuttleEUR
Einfache Fahrt mit dem “Traunsteinshuttle”5,00
Hin- und Rückfahrt. mit dem „Traunsteinshuttle“10,00
Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und Inhaber des „Klimatickets“kostenlos

Jene Kunden, welche eine “Hin- und Rückfahrt” für das “Traunsteinshuttle” lösen, erhalten mit dem Erwerb der Karte einen Gutschein zu € 5,00 (Anhang der Karte), welcher in sämtlichen Gmundner Betrieben eingelöst werden kann (Abwicklung über die Gmundner Betriebe).

Gebührenbemessung

1. Die Wasserleitungsanschlussgebühr beträgt ab 01.01.2024 für bebaute Grundstücke € 18,35 je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage.

2. Die Mindestgebühr beträgt € 2.752,20. Dies entspricht einer Fläche bis 150 Quadratmeter der Bemessungsgrundlage.

3. Die Wasserleitungsanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt € 2.752,20.

Wasserbezugsgebühr

1. Die Eigentümer (§ 2) der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke bzw. Bauwerke haben eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten.

2. Die Wasserbezugsgebühr beträgt pro m³ der bezogenen und durch den Wasserzähler gemessenen Wassermenge € 2,02.

3. Für die Beistellung der Wasserzählereinrichtung samt der amtlichen Eichung und der Abdeckung der Festkosten wird eine vierteljährliche Grundgebühr je Anschluss an die Wasserversorgungsanlage in folgender Höhe eingehoben:

BeschreibungEUR
 a) bei einer Zählergröße von 3 m³13,75
 b) bei einer Zählergröße von 7 m³34,65
 c) bei einer Zählergröße von 20 m³91,85
 d) bei einer Zählergröße von 80 m³ und 100 m³286,00
In den enthaltenen Gebührensätzen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 10 % enthalten

4. Bei offenkundiger Unrichtigkeit oder bei Ausfall des Wasserzählers wird die verbrauchte Wassermenge geschätzt. Bei der Schätzung des Wasserverbrauches ist insbesondere auf den Wasserverbrauch des vergangenen Ablesezeitraumes, unter Berücksichtigung eventuell geänderter Verhältnisse im Wasserverbrauch, Bedacht zu nehmen.

Arbeiten und sonstige Tarife der städtischen Wasserversorgung:

TarifeEUR
Fahrtkostenpauschale: Fahrten mit Dienstfahrzeug zu Arbeiten, die von Kunden in Auftrag gegeben werden, pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt) innerhalb des Stadtgebietes13,20
Kranwagen: Entgelt für die Beistellung inklusive Lenker, pro Stunde109,20
Stromaggregat, pro angefangenem Tag13,20
Tauchpumpe, pro angefangenem Tag8,40
Bohrhammer, pro angefangenem Tag7,20
Wenn diese Geräte bei einer Baustelle benötigt werden und die Monteure der städtischen Wasserversorgung die Arbeiten an Ort und Stelle durchführen, wie folgt
Stromaggregat, pro Stunde zuzüglich jeweiliger Stundensatz des Monteurs8,40
Tauchpumpe, pro Stunde zuzüglich jeweiliger Stundensatz des Monteurs7,20
Bohrhammer, pro Stunde zuzüglich jeweiliger Stundensatz des Monteurs6,00
Verleih Kabelbrücken, einmalige Benützung (bis zu 2 Wochen)12,00
je weitere angefangene zwei Wochen12,00
In den angeführten Beträgen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20% enthalten

WirtschaftshofEUR
Bedienstete des Wirtschaftshof, je Stunde78,00
Entgelt für die Beistellung eines LKW’s (MAN, John Deere, Unimog 400, Reform Muli), pro Stunde (zzgl. Kosten für den obligatorischen Lenker)26,40
Entgelt für die Beistellung eines Traktors, pro Stunden (zzgl. Kosten für den obligatorischen Lenker)22,80
Entgelt für die Beistellung eines Minibaggers, pro Stunde (zzgl. Kosten für den obligatorischen Lenker)20,40
Entgelt für die Beistellung einer Kehrmaschine MAN-GAT, pro Stunde (zzgl. Kosten für den obligatorischen Lenker sowie der tatsächlichen Entsorgungskosten)39,60
Entgelt für die Beistellung der Kehrmaschine “Johnston”, pro Stunde (zzgl. Kosten für den obligatorischen Lenker sowie der tatsächlichen Entsorgungskosten)39,60
Entgelt für die Beistellung des Mulch- und Freischneidegerätes (Type UNA600), pro Stunde (zzgl. Kosten für den obligatorischen Lenker)39,60
Entgelt für die Beistellung des LKW MAN mit Kran, pro Stunde (zzgl. Kosten für den obligatorischen Lenker)39,60
Entgelt für die Beistellung eines Transporters bis 50 gefahrene Kilometer, pro Stunde (zzgl. Kosten für den obligatorischen Lenker)8,40
Entgelt für die Beistellung eines Kanalspülwagens, pro Stunden (zzgl. Kosten für den obligatorischen Lenker)36,00
Entgelt für die Beistellung eines Kompressors, pro Stunde18,60
Entgelt für die Beistellung eines Staplers, pro Stunde27,60
Entgelt für die Beistellung einer Markierungsmaschine, zzgl. Farbe, pro Stunde17,40
Entgelt für die Beistellung eines Balkenmähers, Erdstampfer, BOMAG-Walze, pro Gerät und Stunde6,84
Entgelt für die Beistellung von diversen Anhängern (Anhänger für Makierungsmaschine, GM-463CE, Anhänger Huemer und Schwan)1,20
Entgelt für die Beistellung eines Kipper-Anhänger ‘Goliath’6,24
Entgelt für die Beistellung eines Kipper-Anhänger ‘Furmann’9,96
Entgelt für die Beistellung von diversen PKW Kipper-Anhängern (GM-2VJC, Kanal, etc.)2,52
Entgelt für die Beistellung einer Asphaltschneidemaschine6,84
Entgelt für die Beistellung von diversen Notstromaggregaten6,84
Entgelt für die Beistellung eines pneumatischen Baumschneidegerätes12,36
Entgelt für die ‘Baumbegutachtung’ privater Baumbestände/Baum32,28
Entgelt für die Beistellung eines Kanalschutztassenhebegerätes mit Hecklade, pro Stunde11,16
Entgelt für die Beistellung eines Zwangsbetonmischers, pro Stunde6,24
Entgelt für die Beistellung einer TV-Schiebekamera (zzgl. Kosten für Kanalwagen und Lenker), pro Stunde36,00
Engelt für die Beistellung eines Nebelgerätes (Tagespauschale ohne Betriebsmittel)48,00
Verleih eines Standls
Standl (offen), zuzügllich Transport- und Aufstellungskosten, pro Tag
Standl (geschlossen), zuzügllich Transport- und Aufstellungskosten, pro Tag
Standl (offen) für Adventmarkt, zuzügllich Transport- und Aufstellungskosten, pro Tag
Standl (geschlossen) für Adventmarkt, zuzügllich Transport- und Aufstellungskosten, pro Tag
Verleih einer großen Verkaufshütte (an Abteilungen der Stadtgemeinde Gmunden, kein Verleih an Dritte), zuzüglich Transport- und Arbeitsleistungen

36,00
72,00
13,20
26,40
60,00
Für Leistungen an Dritte außerhalb der Stadtgemeinde Gmunden ist die gesetzliche Umsatzsteuer im Ausmaß von derzeit 20% enthalten
Tarife für Gas-GeräteservicesEUR
für Fahrten mit Dienstfahrzeugen zu Arbeiten, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, wir pro Fahrt ( Hin- und Rückfahrt ) innerhalb des Stadtgebietes eine Pauschale berechnet.13,20
für ein Geräteservice, das vom Kunden in Auftrag gegeben wird, wird ein Pauschale berechnet
und für das dazu benötigte Kleinmaterial ein Pauschalbetrag berechnet.
105,60
4,80
Pauschale für wiederkehrende Überprüfung (§25) inkl. Abgasmessung im Zuge eines Geräteservices60,00
Pauschale für wiederkehrende Überprüfung (§25) inkl. Abgasmessung ohne Geräteservice86,40
Entgelt für die Beistellung eines Gelenksteigers, pro Stunde inkl. Lenker94,80
kleines Service-Pauschale69,60
In den angeführten Beträgen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20% enthalten.

Mondscheinbummel – Tarife für GastronomiebetriebeEUR
Standmiete für Stände bis 5 lfm. (mit Getränkeausschank)328,80
Standmiete für Stände von 5 bis 8 lfm. (mit Getränkeausschank)480,00
Unkostenbeitrag für die im Veranstaltungsgebiet ansässigen Gastronomen216,00

Teilnahmeentgelt für Stände am Rathausplatz

Firmen, welche sich am Rathausplatz über das normale Maß eines Töpfermarktstandes o.ö. präsentieren, soll ein Entgelt in Höhe von EUR 620,00 (zuzüglich Strombezugspauschale) vorgeschrieben werden.

Teilnahmeentgelt für Gmundner Betriebe

Das Teilnahmeentgelt für die Gmundner Betriebe soll wie bisher im Rahmen der Selbsteinstufung  im Rahmen von EUR 120,00 bis EUR 240,00 vorgenommen werden.
In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten.

Ittalienischer Markt

Für die Teilnahme am “italienischen Markt” werden pro Teilnehmer und Tag EUR 31,20 in Rechnung gestellt. Des weiteren wird ein einmaliges Anmeldeentgelt von EUR 120,00 pro Teilnehmer zur Vorschreibung gebracht.
In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten.

AdventmarktEUR
Anmeldeentgelt (einmalig)30,00
Miete Adventhütte (pro Wochenende, inkl. Strom)60,00
Miete Ausschankhütte (pro Wochenende, inkl. Strom)96,00
Werbekostenbeitrag (einmalig)30,00
Kostenersatz für Nichterscheinen, kurzfristige Absage (ein Monat vorher) bzw. vorzeitige Schließung des Standes120,00
Entgelt für die Reinigung bei nicht ordnungsgemäßem Verlassen des zugewiesenen Standplatzes84,00
Die Tarife verstehen sich pro Schausteller und Stand.
In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % enthalten

“Schmankerlroas”

Entgelt pro Teilnehmer und Stand EUR 30,00 (inkl. 20 % Umsatzsteuer)

Schwanenbussi-Magazin – Inseraten TarifeEUR
Produkt promotion150,00
Extrakosten für die Produktfotografie50,00
Redaktionelle Cover-Stories – “Basic” (Fotografie-Paket buchbar, red. Gewichtung 25 %)350,00
Redaktionelle Cover Stories – “Premium” (inkl. Fotografie-Paket, red. Gewichtung 50 %)700,00
“Advertorial-Cover Stories” – 1/4 Seite, Fotografie-Paket buchbar580,00
“Advertorial-Cover Stories” – 1/2 Seite, inkl. Fotografie-Paket980,00
Fotografie-Paket120,00
Die gesetzliche Werbeabgabe (5 %) und die gesetzliche Umsatzsteuer (20 %) sind den angeführten Tarifen hinzuzurechnen
Bei gleichzeitiger Buchung von zwei Ausgaben sollen 5 % Rabatt gewährt werden