Amtsignatur
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann das Stadtamt Gmunden auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokumentes überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß §19 E-Gov-Gesetz aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments, zusammen.
Die Veröffentlichung der Bildmarke des Stadtamtes Gmunden gemäß §19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden sie hier.
Elektronische Signaturprüfung:
http://www.signaturpruefung.gv.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten des Stadtamtes Gmunden: Tel. +43 7612 794-0