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Waldbrandschutz Verordnung im Bezirk Gmunden
Bis zu 7.270 Euro Geldstrafe, vier Wochen Haft und bei besonders erschwerenden Umständen beides zusammen – das droht jenen, die in diesem Sommer die Waldbrandschutz-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden missachten.
Diese besagt, dass es im gesamten Bezirk ausnahmslos verboten ist, in Wäldern offenes Feuer zu entfachen – und auch in Waldnähe, von wo das Feuer am Boden oder durch Wind und Funkenflug auf den Wald übergreifen könnte.
Gültigkeitsdauer: 20.06.2023 – 31.10.2023